Compliance-Dienstleister
Erste Abwicklungsanstalt AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10933veröffentlicht 25.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2030
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANKNRW.BANK AöR · DüsseldorfFrist 09.11.2026
- Sprach- und IntegrationsmittlerMinisterium des Innern des Landes NRW · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen für das Polizeipräsidium DüsseldorfPolizeipräsidium Düsseldorf · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2025 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40217, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Vergütung Auftragnehmer / Leistung40 %
- Qualität Leistungen60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Erbringung der Compliance-Dienstleistungen insbesondere bestehend aus der Bestands- und Neukundenprüfung einschl. der Erfüllung der verstärkten Sorgfaltspflichten jeweils nach dem Vorgaben des Geldwäschegesetztes und mit einem IT-gestützten System.
Beschreibung des Loses
Die EAA gilt gem. § 8a Abs. 5 StFG als Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz ("GWG"). Weite Teile der Verpflichtungen unter dem GWG nimmt die EAA selbst wahr (Funktion des Geldwäschebeauftragten, GWG-Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Durchführung eines tägli-chen Geschäftspartnermonitorings, Abgabe von Verdachtsmeldungen). Die EAA bietet keine Zahlungs-dienstleistungen an. Ihre Zahlungen wickelt für die EAA die J.P. Morgan SE ab, bei der die EAA auch ihre Konten und Depots führt. Die EAA ist derzeit seitens der Aufsicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines (nachgelagerten) Transaktionsmonitorings befreit. Die vorliegende Ausschreibung betrifft daher die externe Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG unter Einsatz eines IT-gestützten KYC-Systems
Gegenstand nach CPV
- 66000000Finanz- und VersicherungsdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Vergütung Auftragnehmer / LeistungGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Qualität LeistungenGewichtung (Punkte, genau) 60
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag für den Compliance-Dienstleister ("Compliance-Servicevertrag") wird mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2030 geschlossen. Die EAA kann den Vertrag einseitig bis zum 31. Dezember 2034 (1. Verlängerungsoption) und danach einseitig bis zum 31. Dezember 2036 (2. Verlängerungsoption) verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YEBY1QRTT0AD n/a
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IBM Deutschland GmbH, Ehningen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstrasse 84, 40217 Düsseldorf
- Website
- aa1.de
- Kontakt
- ausschreibung@
aa1.de - Auskünfte
- Erste Abwicklungsanstalt AöRausschreibung@
aa1.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvertrag Rechtsberatung24.04.2025 · 3 Angebote
- Lieferung von 27" 4K Monitoren27.09.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff19b712-d2bb-49df-a849-1d5ddb5ca394.