Coaching in der TK-BabyZeit App
Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 25-08435veröffentlicht 06.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.tk.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (1.377 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabe.tk.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten82 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die TK möchte ihre Versicherten während und nach der Schwangerschaft in schwierigen Situationen und bei Belastungen bestmöglich unterstützen und die TK-BabyZeit-App um einen weiteren Service ergänzen. Nutzerinnen der App, die während der Schwangerschaft oder während des ersten Lebensjahres ihres Babys besonders belastet sind, sollen ein niederschwelliges Coaching-Angebot erhalten, um diese Belastungen (zB Ängste, Überforderung, Erschöpfung) gut kompensieren zu können. Das Coaching soll die jeweilige Situation thematisieren und Lösungsmöglichkeiten bzw. einen Umgang mit der Situation bzw. der Belastung, aufzeigen, die zu weniger Stress und Belastung bei der Frau führt.
Beschreibung des Loses
Der Service wird an die TK-BabyZeit App angebunden. Die App wird von der TK betrieben. Die Auswahl der für das Coaching in Frage kommenden Versicherten erfolgt per Screening durch die TK. Die Leistungen des künftigen Auftragnehmers (AN) umfassen ein kurzes Vorabgespräch mit der Versicherten per Videochat oder Telefon und bis zu drei individuelle digitale Coaching-Termine per Videochat oder Telefon zu je mindestens 45 Minuten. Die Coachings müssen mindestens Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung stehen. Die konkreten Termine sind zwischen der Versicherten und dem AN abzustimmen. Die TK geht davon aus, dass etwa 800 Coachinggespräche pro Jahr durchzuführen sind. Start der Coachingleistung wird nach der technischen Implementierung in Quartal 04/26 sein. Der AN ist verpflichtet, sowohl ein Beschwerde- als auch ein Qualitätsmanagement zu führen.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Es gibt weitere Eignungskriterien als das zuvor genannte. Die Darstellung ist lediglich dem hier zu verwendenden Formular geschuldet. Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen. Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden: https://vergabe.tk.de/Satellite/publ … ganz lesenkürzer
Es gibt weitere Eignungskriterien als das zuvor genannte. Die Darstellung ist lediglich dem hier zu verwendenden Formular geschuldet. Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen. Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRWQ/de/documents/filledByCompany/E1+Eignung.docx Vergabeunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRWQ- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.tk.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 82 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRWQ# Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
- Website
- tk.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.02.2026 auf 10.03.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b018dfb8-0816-4309-a272-98ad4e2e71c9.