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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Carrierleistungen

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000145veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 297 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 10 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages für Carrierleistungen für Dataport für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung, für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern. Dataport beschafft mit dieser Ausschreibung Carrier-Leistungen für alle seine Träger. Hauptleistungsstandorte sind derzeit Hamburg und Schleswig-Holstein mit ca. 2.400 IP-Anschlüssen für Telefonie und Datennutzung. Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 430.000 Gesprächsminuten pro Monat

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Festnetzanschlüsse für Telefonie und Datennutzung
24 Monate–
2
Los 2 Symmetrische Internetanschlüsse
24 Monate–
3
Los 3 Alternative Anbindungen (Innovationslos)

Los 3 Alternative Anbindungen (Innovationslos) Für dieses ist beabsichtigt, den Zuschlag an drei Vertragspartner zu erteilen. In diesem Verfahren wird die Vergabe als Einzelauftrag im Miniwettbewerb durchgeführt (siehe näheres Leistungsbeschreibung Los 3).

24 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet. Hinweis: Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können. Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Dokument Anlage Referenzen eingetragen werden. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittel-wert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für die fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen muss mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreichen, also im Mittelwert 6 Punkte, betragen (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mindestanforderungen: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewe … ganz lesenDer Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mindestanforderungen: Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens zwei im Wesentlichen vergleichbaren Referenzprojekte Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Ort bzw .Region der Ausführung der Referenz: Mindestanforderung Deutschland Ausführungszeitraum: Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossen oder laufend. Bereitstellung von IP-basierten Telekommunikationsanschlüssen Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt: 5.4.2.2.2.1 Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand / Referenzen 100 % [Auswertung der ANLAGE Referenzen] Stammt die Referenz aus dem Bereich öffentlicher Auftraggeber? 30%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Bereitstellung von IP-Telefonie- und xDSL-/Glasfaser Anschlüssen? 10%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Anzahl der Anschlüssse (Telefonie und / oder DSL)? 35%. mind. 1.100 Anschlüsse = 10Pkt., je 100 Anschlüsse weniger = 1 Pkt. Abzug bis zu 0 Pkt. insgesamt. DerAuftragnehmer hat die Installation der IAD bei den Nutzern vor Ort durchgeführt? 15%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Wurden im Rahmen der Umsetzung des Referenzprojekts ein Migrationsmanager eingesetzt? 10%. Ja = 10Pkt., nein = 0 Pkt. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, oder am Laufen sind, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, vergleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gemäß Anlage Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben. Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz. Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wert bar betrachtet. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den gefo …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt ein-zureichen / Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifi … ganz lesenDie ANLAGE Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt ein-zureichen / Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die An-lage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Maßnahmen zur IT-Sicherheit Die ANGABE IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen“ werden daraufhin überpr … ganz lesenMaßnahmen zur IT-Sicherheit Die ANGABE IT-Sicherheitsmanagementsystem ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen / Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „IT-Sicherheitsmanagement-Maßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig besitzt. Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt: • ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz • ISO 27001 Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagementsystem erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze Die ANGABE Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist mit dem Teilnahmean-trag vollständig ausgefüllt im eVergabe-Kriterium Betreiber öffentlicher Telekommunikati-onsnetze die erforderlichen Angaben zu machen. Der Bewerber muss ein Betreiber öf … ganz lesenBetreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze Die ANGABE Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist mit dem Teilnahmean-trag vollständig ausgefüllt im eVergabe-Kriterium Betreiber öffentlicher Telekommunikati-onsnetze die erforderlichen Angaben zu machen. Der Bewerber muss ein Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gem. § 3 Nr. 42 TKG sein und gemäß § 5 Abs. 4 TKG bei der Bundesnetzagentur gelistet sein. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die An-lage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze erforder-lich ist, ausführen wird. Sollte der Bewerber nicht bei der Bundesnetzagentur gelistet sein, ist der Teilnahme-antrag zwingend vom Verfahren auszuschließen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwend … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenVergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, für Los 1 und Los 2 werden jeweils mindestens 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV) werden. Die Auswahl der zur … ganz lesenAus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, für Los 1 und Los 2 werden jeweils mindestens 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV) werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Ziffer 5.4.2).
Hinweis
Als Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 150% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Die Bewertung der Eignung erfolgt bei den Losen 1 und 2 zu 100% (Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen). Die Erge … ganz lesenAls Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 150% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Die Bewertung der Eignung erfolgt bei den Losen 1 und 2 zu 100% (Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen). Die Ergebnisse der Auswertung aus der Anlage Referenzen gehen mit 100% in die Gesamtbewertung der Teilnahmeunterlage ein. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 10 Punkte erzielt werden. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet der Auftraggeber eine Rangfolge der Bewerber (siehe Ziffer 5.5). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Anzahl der Anschlüsse Punkt 4.3 Anlage Referenzen“ (s.o.) einen höheren Punktwert erzielt haben. Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Für das Los 3: Alternative Anbindungen (Innovationslos) wird in diesem Verfahren die Vergabe als Einzelauftrag im Miniwettbewerb durchgeführt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung siehe Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, für Los 1 und Los 2 werden jeweils mindestens 5 und für Los 3 gibt es keine Beschränkungen der Bewerber die ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV) werden. Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, werden darüber voraussichtlich in der KW 09/26 benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Erweiterten Richtwertmethode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Dabei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis (Kennzahl Z) als Quotient aus Leistungspunkten und Preis ermittelt: Z = L /P. Anhand der so für jeden Bieter aus Leistungspunkten und Angebotspreis ermittelten Kennzahl Z ergibt sich eine Reihenfolge der Bieter. Anschließend wird die höchste Kennzahl um den Prozentsatz des SB (7%) vermindert und ergibt die Kennzahl, die den Schwankungsbereich nach unten begrenzt. Für den Zuschlag kommen nur die Angebote in Betracht, deren Kennzahl innerhalb des Schwankungsbereiches (SB)liegen. Das wirtschaftlichste Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, ist dann das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereiches im Entscheidungskriterium des Preises den niedrigsten Preis (P) aufweist. Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdatenbestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hin zu weisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- …

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderli-chen Kapazitäten verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze Die ANGABE Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt im eVergabe-Kriterium Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze die erforderlichen Angaben zu machen. Der Bewerber muss ein Betreiber öffe … ganz lesenBetreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze Die ANGABE Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt im eVergabe-Kriterium Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze die erforderlichen Angaben zu machen. Der Bewerber muss ein Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gem. § 3 Nr. 42 TKG sein und gemäß § 5 Abs. 4 TKG bei der Bundesnetzagentur gelistet sein. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die An-lage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze erforder-lich ist, ausführen wird. Sollte der Bewerber nicht bei der Bundesnetzagentur gelistet sein, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom Verfahren auszuschließen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 99 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwend … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenVergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für das Los 3: Alternative Anbindungen (Innovationslos) wird in diesem Verfahren die Vergabe als Einzelauftrag im Miniwettbewerb durchgeführt. Information über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs: Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Ei … ganz lesenFür das Los 3: Alternative Anbindungen (Innovationslos) wird in diesem Verfahren die Vergabe als Einzelauftrag im Miniwettbewerb durchgeführt. Information über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs: Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen gibt es für Los 3 keine Beschränkungen der Bewerber die ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV) werden. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Ziffer 5.4.2).
Hinweis
Als Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 150% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Die Bewertung der Eignung erfolgt bei den Losen 1 und 2 zu 100% (Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen). Die Erge … ganz lesenAls Höchstwert der Rahmenvereinbarung werden in diesem Vergabeverfahren 150% des Auftragswertes/Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes festgesetzt. Die Bewertung der Eignung erfolgt bei den Losen 1 und 2 zu 100% (Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen). Die Ergebnisse der Auswertung aus der Anlage Referenzen gehen mit 100% in die Gesamtbewertung der Teilnahmeunterlage ein. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 10 Punkte erzielt werden. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet der Auftraggeber eine Rangfolge der Bewerber (siehe Ziffer 5.5). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Anzahl der Anschlüsse Punkt 4.3 Anlage Referenzen“ (s.o.) einen höheren Punktwert erzielt haben. Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Für das Los 3: Alternative Anbindungen (Innovationslos) wird in diesem Verfahren die Vergabe als Einzelauftrag im Miniwettbewerb durchgeführt. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung siehe Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, für Los 1 und Los 2 werden jeweils mindestens 5 und für Los 3 gibt es keine Beschränkungen der Bewerber die ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV) werden. Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, werden darüber voraussichtlich in der KW 09/26 benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Erweiterten Richtwertmethode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Dabei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis (Kennzahl Z) als Quotient aus Leistungspunkten und Preis ermittelt: Z = L /P. Anhand der so für jeden Bieter aus Leistungspunkten und Angebotspreis ermittelten Kennzahl Z ergibt sich eine Reihenfolge der Bieter. Anschließend wird die höchste Kennzahl um den Prozentsatz des SB (7%) vermindert und ergibt die Kennzahl, die den Schwankungsbereich nach unten begrenzt. Für den Zuschlag kommen nur die Angebote in Betracht, deren Kennzahl innerhalb des Schwankungsbereiches (SB)liegen. Das wirtschaftlichste Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wird, ist dann das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereiches im Entscheidungskriterium des Preises den niedrigsten Preis (P) aufweist. Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdatenbestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber/Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen hin zu weisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2c81ed4-8791-4e05-95e4-6b98fb23d5e0.