Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Callcenter-Dienstleistungen

GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen DVKA 003 - 2024veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 868 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53177, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Kalkulatorische Gesamtangebotspreis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:15 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Anrufe bei der DVKA über Telefonnnummern der DVKA, die in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1., VGU Teil 3) genannt sind, sollen vom Auftragnehmer entgegengenommen und beantwortet oder weitergeleitet werden bzw. sollen ggf. Rückrufwünsche aufgenommen werden. Soweit es sich um allgemeine Fragen zum Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten (Entsendung, gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten, Ausnahmevereinbarungen) und Fragen zum Antragsverfahren für Bescheinigungen handelt, sollen diese vom Auftragnehmer abschließend beantwortet werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kalkulatorische Gesamtangebotspreis70 %
Qualität30 %
Preis
Kalkulatorische Gesamtangebotspreis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannte … ganz lesenErklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannten Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen). Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen erfolgen.
Kriterium
1. Spezifischer Mindestumsatz Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Callcenter-Dienstleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Callcenter-Dienstleistungen vergleichbar sind, je … ganz lesen1. Spezifischer Mindestumsatz Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Callcenter-Dienstleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Callcenter-Dienstleistungen vergleichbar sind, jeweils einen spezifischen Umsatz in Höhe von mindestens EUR 200.000 netto erreicht hat. Erbrachte Callcenter - Dienstleistungen sind mit den hier zu vergebenden Callcenter - Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad sowie technisch und organisatorisch so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebenen Callcenter - Dienstleistungen ermöglichen. Zur Erklärung und Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich vor, kurzfristig innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise, insbesondere die Vorlage von Jahresabschlüssen und detaillierten Angaben zu Umsatzarten, zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal etwa 6 Kalendertagen erfolgen. 2. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / jeder einfache Nachunternehmer / jeder leistungserbringende eignungsrelevante Nachunternehmer muss durch eine Eigenerklärung erklären, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen (Personenschäden: EUR 5.000.000; Sachschäden: EUR 5.000.000; Vermögensschäden: EUR 250.000) je Schadensfall, jeweils 2-fach maximiert, bereits hat bzw. bereit ist abzuschließen und bereit ist, diese für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten (Mindestanforderung). Bei den in den Ziffern 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Kriterium
1. Anforderungen an das Personal Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären, dass er / sie für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Callcenter - Dienstleistungen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer des Dienstleistungsauftrags - gemäß der nachfolg … ganz lesen1. Anforderungen an das Personal Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären, dass er / sie für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Callcenter - Dienstleistungen spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer des Dienstleistungsauftrags - gemäß der nachfolgenden Anforderungen - über das erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in ausreichender Zahl, die technische Ausstattung und die Materialien zur sach- und fachgerechten Erbringung der Callcenter - Dienstleistungen unter Einhaltung sämtlicher nachfolgend und in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügt: a. Mitarbeiterkapazitäten des Unternehmens Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen für die Callcenter-Dienstleistungen zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Leistungsbeginns zur Verfügung hat: - mindestens drei in Vollzeit tätige Team-Leiter (jeweils mindestens 3 Jahre Erfahrung als Team-Leiter), davon einen (1) in Vollzeit tätigen Team-Leiter mit mindestens einem (1) Jahr Erfahrung in der Erbringung von Callcenter-Dienstleistungen für Auftraggeber im Bereich der Sozialversicherung oder Krankenversicherung, welche jeweils die vorgegebenen sprachlichen Anforderungen (siehe unten b.) erfüllen. - mindestens 12 tätige Callcenter-Agents (jeweils mindestens 2 Jahre Erfahrung als Callcenter-Agent), welche jeweils die vorgegebenen sprachlichen Anforderungen (siehe unten b.) erfüllen. b. Arbeitssprache Deutsch und Englisch Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Wege einer Eigenerklärung erklären, dass alle von ihm / ihr für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen Teile 3 und 4) fähig sind, mündlich und schriftlich in deutscher Sprache auf muttersprachlichem Niveau (Sprech- und Verstehensniveau mindestens C2 nach CEDEFOP-europass) zu kommunizieren und angemessene Kenntnisse der englischen Sprache haben (Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass). Diese Erklärung ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft abzugeben. 2. Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) geeignete Referenzen über Callcenter-Dienstleistungen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen und mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein müssen, seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit erklären und nachweisen. Die Referenzleistungen sind mit den hier zu vergebenden Callcenter - Dienstleistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und von der Anzahl der Anrufe her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Vergleichbarkeit setzt insbesondere voraus, dass eine der drei Referenzen die Erbringung von Callcenter-Dienstleistungen - Inbound- und Outbound - für Auftraggeber im Bereich der Sozialversicherung oder Krankenversicherung betreffen muss. Die drei Referenzen müssen für die Vergleichbarkeit zudem mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen: - Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 01.01.2021 begonnen worden sein oder über das genannte Datum hinaus noch angedauert haben. - die Leistungszeit in der einzelnen Referenz muss mindestens insgesamt zwölf Monate betragen / betragen haben, - die Anzahl der zu bearbeitenden, eingehenden Anrufe muss mindestens 3.000 pro Monat (im Durchschnitt der Leistungszeit) betragen / betragen haben. Die in den abgegebenen Referenzen in Bezug genommenen Callcenter-Dienstleistungen müssen von dem für die Erbringung der Referenzleistungen angegebenen Unternehmen selbst ausgeführt worden sein. Bei den vorstehend in 1. und 2. genannten Anforderungen handelt es …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist Donnerstag, 2. Januar 2025. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 36 Monate. Die Laufzeit setzt sich zusammen aus 24 Monaten Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 12 Monaten, die im Wege einer von der Auftraggeberin ausübbaren Option beauftragt wer … ganz lesenbis zu 1-mal: Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist Donnerstag, 2. Januar 2025. Die Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 36 Monate. Die Laufzeit setzt sich zusammen aus 24 Monaten Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 12 Monaten, die im Wege einer von der Auftraggeberin ausübbaren Option beauftragt werden können; die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben. Der Vertrag endet ggf. automatisch 24 bzw. 36 Monate nach Leistungsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31082024 DAYS
Angebotsöffnung
21.06.2024, 14:15 Uhr. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bei der Erbringung der Callcenter-Dienstleistungen sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu w … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQHSBE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Pennefeldsweg 12c, 53177 Bonn
Website
dvka.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

24Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Mehr von GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)

Alle 2 offenen Ausschreibungen von GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA), dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (154 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92e5b2e2-7800-46f3-8570-056bd1836856.