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Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VBG/2025/09/6537veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 223 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate01.07.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (47 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Einsatzplanungskonzept für die Callcenter-Hotline der Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung18 %
  • Beratungskonzept für die Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung24 %
  • Schulungskonzept für das Personal der Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-betreuung18 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    VBG Hauptverwaltung, Vergabestelle.
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb eines Callcenters (Inbound/Outbound) durch einen Dienstleister für die Beratungs-Hotline des KPZ- und DIAdrei-Portals nach DGUV Vorschrift 2 der VBG gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Leistung des Dienstleisters untergliedert sich in den Betrieb der Beratungs-Hotlines für die VBG als Inhaberin des Portals und der fachkundigen und weisungsfreien Beratung der Nutzenden in Fragen des Arbeitsschutzes durch Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung").

Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung.

Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail).

Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt.

Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen.

Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten.

Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig.

Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet.

Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
Einsatzplanungskonzept für die Callcenter-Hotline der Kompetenzzentren- und DIAdrei-BetreuungGewichtung (Punkte, genau) 18
Qualität
Beratungskonzept für die Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-BetreuungGewichtung (Punkte, genau) 24Der Bieter soll in dem einzureichenden Konzept eine vollständige und schlüssige Beratung beschreiben, wie er eine Unternehmerin/einen Unternehmer eines Kleinstunternehmens (mit bis zu 20 Beschäftigten (KPZ) und ein Kleinunternehmen (mit 21 bis zu 50 Beschäftigten (DIAdrei) informiert und motiviert, eine Arbeitsschutzorganisation aufzubauen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. In dem Konzept soll auch dargestellt werden, nach welchen Grundlagen und mit welchen Methoden in der telefonspezifischen Kommunikation beraten wird. Zu den Grundlagen und Methoden gehören z. B. Wortwahl, Sprechweise, Kommunikationstechniken und der Umgang mit schwierigen Kunden. Zu erreichende Punktzahlen: 7-9: Das Beratungskonzept ist umfassend und schlüssig dargestellt sowie eindeutig beschrieben. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt und im Einzelnen ausgeführt. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind detailliert dargelegt und klar beschrieben. 4-6: Die Beschreibung des Beratungskonzeptes ist schlüssig dargestellt und in den wesentlichen Punkten beschrieben. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt und beschrieben. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind erläutert. 1-3: Die Beschreibung des Beratungskonzeptes ist nicht in allen Punkten schlüssig und nicht eindeutig. Grundlegende Aspekte der Beratungspraxis werden behandelt. Die Vorgehensweisen zum Erreichen der beiden Beratungsziele sind unklar. 0: Die Beschreibung der Beratung ist unvollständig und unschlüssig. Eine eindeutige Zuordnung zur vorgegebenen Gliederung ist nicht erkennbar.
Qualität
Schulungskonzept für das Personal der Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-betreuungGewichtung (Punkte, genau) 18Der Bieter soll in dem einzureichenden Schulungskonzept ein vollständiges und schlüssiges Verfahren beschreiben, wie er die erforderliche Fachkunde und die Beratungsqualität der Hotline sicherstellt. Dazu sollen unter anderem Soll-Ist-Profile der Personen, die in der täglichen Hotline Beratung tätig sind, erstellt werden und möglicher Schulungsbedarf dargestellt werden. Zu erreichende Punktzahlen: 7-9: Das Schulungskonzept ist sehr schlüssig dargestellt und es ist eindeutig beschrieben, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Sollprofile sind schlüssig dargestellt und eindeutig beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist vollständig festgelegt. Ein Vorgehen zum Wissensmanagement mit Bezug zur KPZ und DIAdrei-Betreuung ist beschrieben. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist gegeben und bedarfsgerecht. 4-6: Die Beschreibung des Schulungskonzeptes ist schlüssig dargestellt und es ist in den wesentlichen Punkten beschrieben, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Sollprofile sind im Wesentlichen beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist festgelegt. Ein Vorgehen zum Wissensmanagement ist beschrieben. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist gegeben. 1-3: Die Beschreibung des Schulungskonzeptes ist nicht in allen Punkten schlüssig. Es ist nur unzureichend erkennbar, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Die Ist- und Soll-Profile sind ungenügend beschrieben. Ein Prozess zur Einarbeitung ist vorgesehen. Der Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung ist unzureichend. 0: Unvollständige und unschlüssige Beschreibung, wie die Fortbildungen sichergestellt sind und Weiterbildung organisiert wird. Es liegt kein Ist- und Soll-Profil des beratenden Personals der Callcenter-Hotline vor. Ein Prozess zur Einarbeitung ist nicht berücksichtigt. Ein Bezug der Schulungen zum Einsatz in der KPZ-Betreuung liegt nicht vor. Eine eindeutige Zuordnung zur vorgegebenen Gliederung ist nicht erkennbar.

Eignung14 von 14 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Vereinbarung gemeinsam Verantwortliche (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vereinbarung gem. Art. 26 Abs. 1 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO, § 80 SGB X
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserlärung Unterauftragnehmer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Vertraulichkeitsvereinbarung NDA VOR Vertragsschluss (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Falls zutreffend
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Vertraulichkeitsvereinbarung NDA ZUM Vertragsschluss (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht einen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage zur wirtschaftlichen Verknüpfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Falls zutreffend: Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit an-deren Unternehmen macht der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft hierzu in einer Anlage aussagekräftige Angaben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft weist in Form von Eigenerklärungen geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über die Erbringung von nachfolgend genannten Leistungen der letzten höchstens drei Jahre vo … ganz lesenReferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft weist in Form von Eigenerklärungen geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge über die Erbringung von nachfolgend genannten Leistungen der letzten höchstens drei Jahre vor, gerechnet vom Da-tum der Bekanntmachung (25.02.2026). Die Eigenerklärungen sind mit folgenden Angaben abzugeben: - Kurze Beschreibung der Leistung - Angabe des Werts - Angabe des Erbringungszeitraumes - Angabe des öffentlichen oder privaten Referenzunternehmens - Zustimmung zur Nachfrage durch die AG beim Referenzgeber Mindestens drei eingereichte Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in unterschiedlichen Branchen Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft macht anhand einer Kurzbeschreibung Angaben zum Referenzunternehmen mit bis zu 50 Beschäftig-ten unterschiedlicher Branchen, die er betriebsärztlich und sicherheitstechnisch, ggf. mit Kooperationspartnern/Nachunternehmern, betreut hat. Die Betreuung der Referenzunternehmen muss über eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten stattgefunden haben. In der Kurzbeschreibung sind Angaben zu machen, wie der Bieter auf die Arbeitsschutzorganisation des Referenzunternehmens Einfluss genommen hat. Mindestens eine Referenz muss eine Dienstleistung mit folgender Voraussetzung erfüllen: - Erfahrungen in der telefonischen Betreuung durch Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft gibt an, wie und in welchem Umfang er die telefonische Betreuung oder die Hotline-Betreuung durch Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Referenzunternehmen erbracht hat. Hierbei sollen Angaben gemacht werden, in welchen Stufen (First Level, Second Level) Erfahrungen vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dieser Vertrag tritt am 01.07.2026 für 18 Monate, bis zum 31.12.2027 in Kraft. Die Laufzeit des Vertrags endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zwei Verlängerungen um je 15 Monate, bis zum 31.03.2029 beziehungsweise längstens bis zum 30.06.2030, sind möglich. Diese Optionen werden jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bekannt gegeben.
Optionen
Sonstige Optionen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
30.03.2026, 10:00 Uhr. VBG Hauptverwaltung, Vergabestelle.. Mitarbeiter/-innen der VBG - Vergabestelle.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung: - Einsatzplanungskonzept für die Callcenter-Hotline der Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung - Beratungskonzept für die Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung - Schulungskonzept für das Personal der … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung: - Einsatzplanungskonzept für die Callcenter-Hotline der Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung - Beratungskonzept für die Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-Betreuung - Schulungskonzept für das Personal der Callcenter-Hotline Kompetenzzentren- und DIAdrei-betreuung Keine oder anderweitige Formerfordernis: - Angebotsformblatt - Eigenerklärung Sanktionen 5k - Eignungskriterien inkl. aller Angaben und Erklärungen - Erklärung Ausschlussgründe - Preisblatt - Vertrag
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen … ganz lesenFristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYTN8YQ0JC# Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registr … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYTN8YQ0JC# Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: - Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version - Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version - Google Chrome in der jeweils aktuellen Version - Apple Safari ab Version 5. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform a) ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt b) die Abgabe webbasiert über den Projektraum des Vergabeportals möglich. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Bei Einreichung der Angebote in Textform muss die erklärende Person über das Deutsche Vergabeportal benannt werden. Auf sämtlichen eingereichten Formblättern muss diese Person ebenfalls namentlich aufgeführt werden. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Die Kommunikation zwischen der AG und den Bewerbern/Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich. Wir …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45d99381-ac84-4bb6-8ee8-2d30ee9eea11.