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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Call Center Leistungen für die Pfalzwerke Netz AG

Pfalzwerke Netz AG · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 1.1388veröffentlicht 21.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 299 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ludwigshafen am Rhein.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von telefonisch erbrachten Call Center und schriftbasierten Kundenkommunikationsleistungen im Umfeld der Kundenkommunikation im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs für die Pfalzwerke Netz AG. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten zuzüglich zweier einseitiger Verlängerungsoptionen für die Pfalzwerke Netz AG von jeweils 12 Monaten. Der regulären Vertragslaufzeit wird eine Projektphase von bis zu 6 Monaten zur Leistungsübernahme durch den Bieter vorangestellt, die je nach Leistungsfähigkeit des Bieters auch kürzer ausfallen kann.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von telefonisch erbrachten Call Center- und schriftbasierten Kundenkommunikationsleistungen im Umfeld der Kundenkommunikation im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs für die Pfalzwerke Netz AG. Der Leistungserbringer wird hierbei in die Prozesse der Pfalzwerke Netz AG direkt eingebunden und nutzt in diesem Rahmen für seine Leistungen auch die IT-Systeme der Pfalzwerke Netz AG. Mit Ausnahme der gewünschten Erhebung und Auswertung von Daten zur Kundenzufriedenheit, im Rahmen von automatisierten Befragungen nach Beendigung des Kundenkontaktes (Net Promoter Score), ist eine direkte Verarbeitung von Daten auf Systemen des Leistungserbringers weder gewünscht noch gefordert. Im Rahmen der Kundenkommunikation soll der Leistungserbringer die Bearbeitung von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Privat- und Gewerbekunden übernehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Fachliche Leistungsfähigkeit
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Kalkulatorischer Wertungspreis

Eignung15 von 15 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mangels Eintragungsmöglichkeit im Vergabeportal an der korrekten Stelle, hilfsweise hier: Der Bewerber ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, das … ganz lesenMangels Eintragungsmöglichkeit im Vergabeportal an der korrekten Stelle, hilfsweise hier: Der Bewerber ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 34 Abs. 5 S. 1 SektVO die in der Anlage „Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124“ geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mangels Eintragungsmöglichkeit im Vergabeportal an der korrekten Stelle, hilfsweise hier: Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnah … ganz lesenMangels Eintragungsmöglichkeit im Vergabeportal an der korrekten Stelle, hilfsweise hier: Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Hierzu füllt der Bewerber die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Teilnahmeantrag ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mangels Eintragungsmöglichkeit im Vergabeportal an der korrekten Stelle, hilfsweise hier: Der Bewerber erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bewerber die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz u … ganz lesenMangels Eintragungsmöglichkeit im Vergabeportal an der korrekten Stelle, hilfsweise hier: Der Bewerber erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bewerber die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Teilnahmeantrag ab. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Informationssicherheit
Der Sitz des Bewerbers und dessen etwaige beherrschender Muttergesellschaft muss in der Europäischen Union liegen, oder in einem Land, für das ein Angemessenheitsbeschluss gemäß § 45 Abs. 5 Nr. 2 DS-GVO gilt. Bewerber und deren etwaige Muttergesellschaft, die Ihren Sitz in den USA haben, müssen gemä … ganz lesenDer Sitz des Bewerbers und dessen etwaige beherrschender Muttergesellschaft muss in der Europäischen Union liegen, oder in einem Land, für das ein Angemessenheitsbeschluss gemäß § 45 Abs. 5 Nr. 2 DS-GVO gilt. Bewerber und deren etwaige Muttergesellschaft, die Ihren Sitz in den USA haben, müssen gemäß des am 10.07.2023 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Angemessenheitsbeschlusses für den Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) zertifiziert sein, da kein generelles angemessenes Datenschutzniveau für Übermittlungen an Organisationen in den USA vorausgesetzt wird. Die Erfüllung dieser Eignungsanforderung muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmen dessen Eignung geliehen wird, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft, durch Abgabe der Anlage „Eigenerklärung Unternehmenseignung“ mit dem Teilnahmeantrag bestätigt werden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 5 Mio. € - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 5 Mio. € - Mindestumsatz im Gesch … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 5 Mio. € - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 5 Mio. € - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 5 Mio. € Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2024: 100 Mitarbeitende - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschä … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, werden gemäß § 46 Abs. 3 SektVO folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2024: 100 Mitarbeitende - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2023: 100 Mitarbeitende - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 100 Mitarbeitende Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber muss gemäß § 46 SektVO über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden … ganz lesenDer Bewerber muss gemäß § 46 SektVO über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 2.000.000€, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1.000.000€, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bewerber belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bewerbern eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Eintragung in das Handelsregister
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bewerber zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bewerber in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäi … ganz lesenGemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bewerber zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bewerber in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Teilnahmeanträge. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bewerber, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bewerber eine zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001 … ganz lesenZum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bewerber eine zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei. Sollte der Bewerber einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Abgabefrist der Teilnahmeanträge zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Als professioneller Anbieter von Call Center Leistungen ist der Bieter außerdem nach ISO 18295-1:2017 oder vergleichbar zertifiziert und weist dies durch ein Zertifikat nach, dass von einer zugelassenen Prüforganisation herausgegeben wurde. Näheres zur Vergleichbarkeit von Nachweisen regelt Abschnitt 4.5.2 der Ausschreibungsbedingungen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: Mindestens 50 Mitarbeitende (in FTE) als Call Center Agen … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: Mindestens 50 Mitarbeitende (in FTE) als Call Center Agenten für Energieversorgungsunternehmen in den Jahren 2024, 2023, 2022. Die geforderten Angaben und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bewerber drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Referenzbeschreibungen“ a … ganz lesenZum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bewerber drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Referenzbeschreibungen“ als Vorlage zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:  Jede Referenz muss vom Bewerber, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bewerbers stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.  Der Anteil des Unternehmens, das die Referenz einbringt, an der Leistungserbringung muss mindestens 50% betragen haben.  Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.  Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: - die Referenz die Erbringung von Call Center Leistungen Schrift oder Telefonie umfasst, - mindestens 10.000 Calls pro Monat abgewickelt werden, - mindestens 10 Call Center Agenten im Einsatz für den Kunden sind, - die Datenverarbeitung in einem SAP-System des Kunden erfolgt, - sie mindestens seit zwei Jahren im Betrieb sind. Noch nicht in Betrieb gegangene Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Einseitige Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber um 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die ausschreibende Stelle wird von den geeigneten Bewerbern mindestens die drei Führenden, nach ihrer freien Wahl auch mehr als drei, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb zulassen. Hierzu erhalten die zugelassenen Bewerber ein gesondertes Aufforderungsschreiben. Di … ganz lesenDie ausschreibende Stelle wird von den geeigneten Bewerbern mindestens die drei Führenden, nach ihrer freien Wahl auch mehr als drei, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb zulassen. Hierzu erhalten die zugelassenen Bewerber ein gesondertes Aufforderungsschreiben. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, nach jeder Verhandlungsrunde unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien Bieter abzuschichten. Die verbliebenen Bieter werden von der ausschreibenden Stelle zur Abgabe eines Folgeangebots aufgefordert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält die Erkenntnisse aus der vorangegangenen Verhandlungsrunde in einer konsolidierten, für alle Bieter gleichen Form.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen
Kontakt
ausschreibung@dup.de
Auskünfte
Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbH

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