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Bundesstadt Bonn, Wettbewerb Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn

Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, Integrierte Entwicklungskonzepte, Projekte der Städtebauförderung · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BN-2024-05877veröffentlicht 27.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 730 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn53111, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Wettbewerbsergebnis60 %
  • Honorarangebot10 %
  • auftragsbezogene Planungskompetenzen (z.B. Kosten-/Termin-/Schnittstellenmanagement)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
    vor 24 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Wettbewerb Neubau Feuer- und Rettungswache I, Bonn Die Feuer- und Rettungswache 1 wurde 1973 bezogen und wurde nur mit punktuellen baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Die Bestandsgebäude sind in mehrfacher Hinsicht nicht zukunftsfähig und sollen durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Mit dem Neubau soll auch der bauliche und der betriebliche Zusatzbedarf abgedeckt werden soll. Die Feuer- und Rettungswache 1 unterteilt sich in Wachtrakt, Werkstatttrakt und Verwaltungstrakt als mehrgliedriger Gebäudekomplex. Derzeit befindet sich die Leitstelle, die gesamte Verwaltung, wesentliche Teile des Werkstatt- und Logistikzentrums der Feuerwehr Bonn und der Rettungsdienst der Bundestadt Bonn auf dem Grundstück. Im nördlichen Bereich des Grundstücks ist derzeit noch das Tiefbauamt der Stadt Bonn angesiedelt. Die integrierte Leitstelle wurde 2013 in einem neuen freistehenden Baukörper in Betrieb genommen. Der Schlauchtrockenturm mit gleichzeitiger Nutzung als Übungsturm, Antennen- und Sirenenträger wurde 2012 vollständig saniert. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine 2008 errichtete Sonderfahrzeughalle. Die zentrale Lage des Feuerwehr Grundstücks ermöglicht kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet sowie schnelle Unterstützungsmöglichkeiten für benachbarte Feuer- und Rettungswachen. Aus diesem Grund ist auch während den Bauphasen der Betrieb der Feuer- Rettungswache aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für wesentliche Teile der Werkstatt und des Logistikzentrums. Das Areal teilt sich die Feuer- und Rettungswache 1 der Bundesstadt Bonn mit Bonn Orange dem kommunalen Entsorgungsunternehmen. Beide Nutzungen sind bereits eigenen Grundstücken zugeordnet. Die Planungsaufgabe birgt daher eine doppelte Herausforderung: Erstens gilt es das beträchtliche Bauvolumen des Neubaus der Feuer- und Rettungswache mit Werkstatt und Logistikzentrum auf dem feuerwehreigenen Grundstück, nachbarschaftsverträglich und unter Berücksichtigung der eingeschränkten Bebaubarkeit des nördlichen Grundstücksteil an der Bundesautobahn BAB 555 funktional bestmöglich umzusetzen. Die funktionale Zonierung des Neubaus erlaubt im besten Fall den Betrieb der Feuer- und Rettungswache in allen Bauphasen aufrecht zu erhalten. Die bauliche Lösung ist im Spannungsfeld dieser beiden Herausforderungen zu entwickeln. Der Umfang notwendiger Interims-Lösungen und Nutzungsauslagerungen ist zu minimieren. Bei einer Umsetzung des Ersatzneubaus für die FW 1 in mindestens 2 größeren Bauabschnitten ist mit einer Inbetriebnahme nach 2030 zu rechnen. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im Zuge eines VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt mit Blick auf die geforderte Integrale Planung an ein interdisziplinäres Planungsteam. Teilnehmende am Wettbewerb sind Planungsteams der Fachrichtung Architektur, Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 3-5 gem. HOAI 2021 und der Verkehrsplanung unter der Federführung des ausgewählten Bewerbers der Fachrichtung Architektur. Der Teilnehmende am Wettbewerb verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungsleistungen wie in Absatz 5.1 dargestellt, zu übernehmen. Erst in der VgV-Verhandlungsphase, im Anschluss an den vorgeschalteten Planungswettbewerb, sind die hierfür vorgesehenen Fachplaner der weiteren Fachrichtungen zu benennen. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Die Kriterien für die Auswahl der weiteren Teilnehmenden sind in 5.1.9. Eignungskriterien, erläutert. Die Auslobung ist mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt worden und unter der Registrier-Nummer W 15/24 registriert. Zusätzlich fand eine Abstimmung mit der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts statt. Die Auslobung wurde unter der Registrier-Nummer RPW - 2024/018 registriert. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen werden vergeben: Die Ausloberin verpflichtet sich, sobald und soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit weiteren planerischen Leistungen zu beauftragen. Pos. 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, mind. Leistungsphase 1-5, Honorarzone IV, Pos. 02 Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (HLS) gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 1 bis 3, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Pos. 03 Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppen 4 bis 6 und 8, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Pos. 04 Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppe 7, hier: für nutzungsspezifische Anlagen für Feuerwachen, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 05 Fachplanung technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI 2021, Anlage 15 für Anlagengruppe 7, hier: Küchenplanung, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 06 Fachplanung/ Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz) nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase 1-5, Honorarzone III, Pos. 07 Fachplanung/ Beratungsleistungen Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik) nach Anlage 1.2 HOAI 2021: mind. Leistungsphase 1-5, gem. HOAI 2021, Anlage 1, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Pos. 08 Objektplanung Verkehrsplanung gem. § 47 HOAI 2021, Anlage 13, mind. Leistungsphase 1-5, Honorarzone IV, Pos. 09 Fachplanung Baulogistik gem. AHO-Heft Nr. 25 "Leistungen für Baulogistik - Stand 03/2011, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 10 Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021, Anlage 14, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 11 Fachplanung Brandschutz gem. AHO, Heft 17 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Pos. 12 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021, Anlage 11, mind. Leistungsphase 1 bis 5, Honorarzone III, Koordinationsleistungen im Planungsteam bzw. Generalplanerleistungen werden mit einem Zuschlag vergütet. Eine erste Beauftragungsstufe erfolgt bis Leistungsphase 5. Die Weiterbeauftragung über Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 8 und 9 erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Ausloberin. Die beauftragte Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen zu den honorarrelevanten Eckpunkten im Vertragsentwurf der Ausloberin/Auftraggeberin zu erbringen. Der Teilnehmende am VgV-Verhandlungsverfahren verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungsleistungen zu übernehmen, sofern die entsprechenden Leistungen funktional technisch mit der Umsetzung des Auftragsversprechens untrennbar verbunden sind und die Bauherrschaft dies wünscht. Die Auswahl der entsprechenden Fachplaner erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeberin und Auftragnehmerin, insbesondere sofern die entsprechenden Kompetenzen nicht durch die Auftragnehmerin selbst abgedeckt werden können. Für den Fall, dass bereits im Wettbewerb entsprechende Fachplaner für Leistungen, die über das Auftragsversprechen hinausgehen, beigezogen werden, weist die Ausloberin darauf hin, dass für diese kein Auftragsversprechen besteht.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 60Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 60 Punkte; 2. Preis: 48 Punkte; 3. Preis: 36 Punkte. Wenn mehr als 3 Preise zugeteilt werden, ergibt sich die Punktzahl nach der Maßgabe von 12 Punkten Abstand zwischen den Preisen, d.h. z.B. 4. Preis = 24 Punkte etc.
Preis
HonorarangebotGewichtung (Punkte, genau) 10Lineare Bestwertmethode: Das niedrigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises und höhere Angebote erhalten 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Formel: 2 X Bestwert - Wert des bewerteten Angebots : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Qualität
auftragsbezogene Planungskompetenzen (z.B. Kosten-/Termin-/Schnittstellenmanagement)Gewichtung (Punkte, genau) 30Bestwertmethode Punkte: Abhängig vom Zielerreichungsgrad werden Punkte wie folgt vergeben: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl / Zuschlagsentscheidung zugrundeliegende Gesamtpunktzahl.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Teilnehmende am Wettbewerb sind Planungsteams der Fachrichtung Architektur, Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 3-5 gem. HOAI 2021 und Ingenieure*innen der Verkehrsplanung unter der Federführung des ausgewählten Bewerbers der Fachrichtung Architektur. Voraussetzung der Zulas … ganz lesenTeilnehmende am Wettbewerb sind Planungsteams der Fachrichtung Architektur, Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 3-5 gem. HOAI 2021 und Ingenieure*innen der Verkehrsplanung unter der Federführung des ausgewählten Bewerbers der Fachrichtung Architektur. Voraussetzung der Zulassung zum Planungswettbewerb ist der in den Bewerbungsunterlagen geforderte Nachweis der Mindestanforderungen an die fachliche Eignung für alle drei Fachrichtungen. Der Teilnehmende am Wettbewerb verpflichtet sich, im Auftragsfall auch weitere Fachplanungsleistungen wie im Auftragsversprechen dargestellt, zu übernehmen. Erst in der VgV-Verhandlungsphase, im Anschluss an den vorgeschalteten Planungswettbewerb, sind die hierfür vorgesehenen Fachplaner der weiteren Fachrichtungen zu benennen. Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Anforderungen an die Eignungskriterien der Planungsteams sind in der Anlage "01_WB_FW1 Bonn_ Allgemeine Hinweise" dieser Auslobung aufgelistet. _________________________________________________________________ Bewerber*innen im EU-Teilnahmewettbewerb sind natürliche und juristische Personen, die die Anforderungen an den besonderen Berufsstand gem. "Eignung zur Berufsausübung" erfüllen. Zulassungsbereich: Staaten des EWR, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. _________________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekten*in wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Ist die Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur*in wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _________________________________________________________________ Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Kriterium
Ablauf der Bewerberauswahl (siehe Absatz 5.1.9, Kriterium, Art: Sonstiges") Siege Anlage "01_WB_FW1 Bonn_ Bewerbungsbogen_ Allg Hinweise" _________________________________________________________________ Einzureichende Unterlagen Stufe 1 (Bewerbungsphase) __(01) Teilnahmeantrag Fachrichtung Archite … ganz lesenAblauf der Bewerberauswahl (siehe Absatz 5.1.9, Kriterium, Art: Sonstiges") Siege Anlage "01_WB_FW1 Bonn_ Bewerbungsbogen_ Allg Hinweise" _________________________________________________________________ Einzureichende Unterlagen Stufe 1 (Bewerbungsphase) __(01) Teilnahmeantrag Fachrichtung Architektur mit Eigenerklärung, __(01.1)dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen vorliegen.__(01.2) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden jährlich 2-fach maximiert pro Schadensfall abgeschlossen wird und __(01.3) Nachweis der fachlichen Eignung durch folgendes Referenzprojekt: Nachweis der Bearbeitung Schwierigkeitsgrad HZ 4, Netto-Baukosten der KG 300+400 > 15 Mio. EUR; der LPH 2-5 gem. HOAI 2021, die LPH 5 gem. HOAI 2021 oder gleichwertig zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen ist bzw. - sofern dies der Fall ist -die Inbetriebnahme des Gebäudes nach dem 01.01.2015 erfolgte., * sowie __(02) Kammernachweis des Architekten/der Architektin, __(03) 531_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung (falls erforderlich), __(04) 533_Verpflichtungserklaerung_Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (falls erforderlich) _________________________________________________________________ Einzureichende Unterlagen Stufe 2 (zum Wettbewerb ausgewählte Bewerber) _ (05) Vollständig ausgefüllter "Bewerbungsbogen der Fachrichtung TGA/Verkehrsplanung" mit __(05.1) Eigenerklärung dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen vorliegen., __(05.2) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 250.000 EUR für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden jährlich 2-fach maximiert pro Schadensfall abgeschlossen wird und __(05.3) Nachweis der fachlichen Eignung durch folgende Referenzprojekte: _ (05.3.1) Technische Gebäudeausrüstung: Nachweis der Bearbeitung der Anlagengruppen 3-5, Schwierigkeitsgrad HZ 3, Netto-Baukosten der KG 400 > 5 Mio. EUR für AG 1-8 oder der KG 300+400 > 15 Mio. EUR., LPH 2,3+5, die LPH 5 gem. HOAI 2021 oder gleichwertig zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen ist bzw. - sofern dies der Fall ist -die Inbetriebnahme des Gebäudes nach dem 01.01.2015 erfolgte, Der Nachweis dieses Referenzprojektes für die geforderten Anlagengruppen 3-5 kann auch getrennt in mehreren Referenzprojekten erfolgen. _ (05.3.2) Verkehrsplanung: Nachweis der Bearbeitung von verkehrskonzeptionellen Leistungen (zum Beispiel verkehrsplanerischer Fachbeitrag zu einem Planungswettbewerb nach RPW 2013, Machbarkeitsstudie, verkehrliches Standortgutachten oder vergleichbares), mind. Honorarzone 3, gem. § 48, (2)-(5) oder Anlage 13 (2), HOAI 2021 oder gleichwertig und ein bearbeitetes Planungsgebiet > 3.000 m², die LPH 5 gem. HOAI 2021 oder gleichwertig zum Zeitpunkt der Bekanntmachung abgeschlossen ist bzw. - sofern dies der Fall ist -die Inbetriebnahme des Gebäudes nach dem 01.01.2015 erfolgte, * sowie __(06) Nachweis für die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin", nachweisbar beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer __(07) 531__Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung (falls erforderlich), __(08) 533_Verpflichtungserklaerung_Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (falls erforderlich) _________________________________________________________________ Stufe 3 (zum VgV-Verhandlungsverfahren des ausgewählten Bieters) Voraussetzung der Zulassung zum vorgeschalteten Planungswettbewerb der in Stufe 3 ausgewählten Bieters ist die Bildung eines interdisziplinären Planungsteams mit Ingenieuren*innen der Fachrichtungen Technische Gebäudeausrüstung AG 1,2,6,7,8, Bauphysik (Wärmeschutz, Raumakustik, Bauakustik), Baulogistik, Tragwerksplanung, Brandschutz und Freianlagen. Hierfür sind folgende von …
Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Die 5 gesetzten Architekturbüros werden als Teilnehmende am Planungswettbewerb gesetzt, sofern sie der Aufforderung zur Bewerbung durch die Ausloberin fristgerecht nachgekommen sind. Die Ausloberin teilt den Bewerbern ihre Auswahl mit. Aus allen B … ganz lesenDie Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Die 5 gesetzten Architekturbüros werden als Teilnehmende am Planungswettbewerb gesetzt, sofern sie der Aufforderung zur Bewerbung durch die Ausloberin fristgerecht nachgekommen sind. Die Ausloberin teilt den Bewerbern ihre Auswahl mit. Aus allen Bewerbungen werden 10 Teilnehmende und 10 Nachrückende ausgelost. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmenden oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. _________________________________________________________________________________ Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten*innen mit Ingenieuren*innen der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 3-5 und der Verkehrsplanung wird zwingend vorgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe bewirbt sich das federführende Planungsbüro der Fachrichtung Architektur. Nach der oben beschrieben Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten Bewerber zur Benennung der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft Ingenieuren*innen der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 3-5 gem. HOAI 2021 und der Verkehrsplanung aufgefordert. Die benannten Partner des Planungsteams müssen für beide Fachrichtungen als Mindestanforderung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Eigenerklärungen unter Verwendung in "Anlage A.1_WB_FW1 Bonn_Eignungsnachweis_FR_ Technischen Gebäudeausrüstung" und "Anlage A.2_WB_ FW1 Bonn_Eignungsnachweis_FR Verkehrsplanung" bestätigen. ______________________________________________________________ Sofern ausgewählte Teilnehmende die Mindestanforderungen der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die weiteren Mitglieder des Planungsteams nicht fristgerecht erbringen, wird die Ausloberin den Bewerber von der Teilnahme ausschließen und Nachrücker in der Reihenfolge des Losentscheids auffordern. ______________________________________________________________ In der VgV-Verhandlungsphase erfolgt die Eignungsfeststellung der dann zu benennenden Fachplaner*innen. ______________________________________________________________ Seitens der EU-Teilnehmenden werden darüber hinausgehende Unterlagen nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Bewerbungsphase und ggfs. die Teilnahme an der VgV- Verhandlungsphase besteht nicht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den … ganz lesen- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Ablauf der Frist nach §134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 + 3 GWB). - Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): - Städtebauliche Qualität - Qualität des Architekturkonzepts - Erfüllung Raumprogramm und Funktionalität - Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt - Resilienz und Leis … ganz lesenDie eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): - Städtebauliche Qualität - Qualität des Architekturkonzepts - Erfüllung Raumprogramm und Funktionalität - Wirtschaftlichkeit in Erstellung, Betrieb und Unterhalt - Resilienz und Leistungsfähigkeit der Lösungsansätze der Klimaanpassung - Freiraumqualität, Umgang mit Bestandsgrün - Qualität der Lösungsansätze für gebäudetechnische Fragestellungen - Qualität der Bauabschnittsbildung bei laufendem Betrieb _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Wettbewerbsarbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. _________________________________________________________________ Die Ausloberin verpflichtet sich, sobald und soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit weiteren planerischen Leistungen zu beauftragen (siehe im Einzelnen Abschnitt 5.1). Die Ausloberin führt hierfür ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb nach RPW 2013 durch. Das eigentliche VgV-Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV beginnt nach Abschluss des Planungswettbewerbs. Die Auftraggeberin wird das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem 1. Preisträger durchzuführen. _________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 07.11.2024, Versand der Auslobungsunterlagen: 10.01.2025 Schriftliche Rückfragen 23.01.2025, Einführungskolloquium: 07.02.2025; Abgabe der Planunterlagen: 30.04.2025; Abgabe der Modelle: 08.05.2025, Preisgerichtssitzung: 11.06.2025; Verhandlungsgespräche: ca. 08.2025
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDA6F Bereits ausgewählte Teilnehmer: (01) Wulf Architekten, Stuttgart mit Büro Happold GmbH, Berlin, TGA-Planungsbüro und Ingenieurbüro Fritz Spieth, Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen, Verkehrsplanungsbüro ___ (02) LEPEL & LEPEL Architekt Innenarchitektin PartG mbB, K … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPTYYFDA6F Bereits ausgewählte Teilnehmer: (01) Wulf Architekten, Stuttgart mit Büro Happold GmbH, Berlin, TGA-Planungsbüro und Ingenieurbüro Fritz Spieth, Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen, Verkehrsplanungsbüro ___ (02) LEPEL & LEPEL Architekt Innenarchitektin PartG mbB, Köln mit bähr ingenieure GmbH, TGA-Planungsbüro und Planungsgruppe MWM, Stadtplaner Beratender Ingenieur, Landschaftsarchitekt Niedermeier, Siebenmorgen PartGmbB, Verkehrsplanungsbüro ___ (03) CODE UNIQUE ARCHITEKTEN GMBH, MARTIN BODEN-PEROCHE | VOLKER GIEZEK, Dresden mit KMG Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, TGA-Planungsbüro und Uhlig & Wehling Gmbh Ingenieurgesellschaft, Mittweida, Verkehrsplanungsbüro ___ (04) Steimle Architekten GmbH, Freie Architekten BDA, Stuttgart mit SCHREIBER Ingenieure Systemplanung GmbH, Ulm, TGA-Planungsbüro und KARAJAN - Ingenieure Beraten + Planen Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart, Verkehrsplanungsbüro ___ (05) SUPERGELB ARCHITEKTEN GmbH by GATERMANN + SCHOSSIG, Köln mit G-TEC Ingenieure GmbH, Beratende Ingenieure VBI, Siegen, TGA-Planungsbüro und IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Dr.-Ing. Thorsten Becher - Geschäftsführer, Neuss, Verkehrsplanungsbüro ___________________________ Mitglieder der Jury: 1. Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Basel, Berlin 2. Prof. Stefanie Bremer, Verkehrsplanerin, Städtebau- und Gestaltungsbeirat Bonn 3. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Vorsitzende Städtebau und Gestaltungsbeirat Bonn 4. Helmut Wiesner, Bauassessor, 2. Staatsexamen, Dezernent für Planung, Umwelt & Verkehr Bonn 5. Martin Halfmann, Architekt, Köln 6. Sebastian Kittelberger, Architekt, Stuttgart 7. Sibylle Waechter, Architektin, Darmstadt 8. Prof. Dr. Gerhard Hausladen, Ingenieur TGA, München 9. Wolfgang Fuchs, Stadtdirektor, Dezernat 1, Bundesstadt Bonn 10. N.N., Leiter/in des Städtischen Gebäudemanagements der Bundesstadt Bonn 11. Jochen Stein, Amtsleitung Amt 37, Feuerwehr und Rettungsdienst, Bundesstadt Bonn 12. Vertreter*in, CDU- Fraktion 13. Vertreter*in, SPD-Fraktion, 14. Vertreter*in, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 15. Vertreter*in, FDP-Fraktion Es steht eine Wettbewerbssumme von 680.000 EUR netto zur Verfügung. Insgesamt ist eine Summe von 300.000 Euro für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20.000 Euro (netto), sofern alle 15 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die verbleibende Summe von 380.000 EUR wird in Preise und Anerkennungen aufgeteilt: 1. Preis 140.000 EUR, netto 2. Preis 90.000 EUR, netto 3. Preis 60.000 EUR, netto 2 bis3 Anerkennungen: 90.000 EUR, netto Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. 2 bis 3 Anerkennungen: 90.000. Zu Absatz 5.1.10 Zuschlagskriterien: Im VgV-Verhandlungsverfahren verhandelt die Auftraggeberin zunächst mit dem 1. Preisträger. Eine Aufforderung zur Teilnahme aller Preisträger an der VgV-Verhandlungsphase erfolgt nur, sofern die VgV-Verhandlungsphase mit dem 1. Preisträger scheitert. Die Matrix mit abschließender Eignungsfeststellung unter Anwendung der in Absatz 5.1.10 genannten Zuschlagskriterien kommt dann zur Anwendung. Die gewichteten …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt, Integrierte Entwicklungskonzepte, Projekte der Städtebauförderung
Anschrift
Beliner Platz 2, 53111 Bonn
Kontakt
referatvergabedienste@bonn.de
Auskünfte
Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienstereferatvergabedienste@bonn.de

Bei uns erfasst

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1Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eba9cbdc-12aa-4536-850b-1e4c6810e1b3.