Bundesstadt Bonn: Schulzentrum Tannenbusch - VgV Verfahren Projektsteuerung
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BN-2023-6726veröffentlicht 12.07.2024Dienstleistungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53111, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (125 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (377 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Honorar 350 Punkte35 %
- Referenzen 100 Punkte10 %
- Berufserfahrung 100 Punkte10 %
- Konzepte 350 Punkte35 %
- Reaktion auf Fragen 100 Punkte10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Schulzentrum Tannenbusch - Projektsteuerung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen Projektsteuerung für den Neubau des Schulzentrums Tannenbusch. Aufgrund der sehr hohen Komplexität der Bauablaufplanungen wurde beschlossen eine externe Projektsteuerung sowie ein Ing.-Büro für Baulogistik zur weiteren Begleitung des Projekts einschalten.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen Projektsteuerung für den Neubau des Schulzentrums Tannenbusch. Aufgrund der sehr hohen Komplexität der Bauablaufplanungen wurde beschlossen eine externe Projektsteuerung sowie ein Ing.-Büro für Baulogistik zur weiteren Begleitung des Projekts einschalten. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen. Nachfolgend die kursorische Beschreibung des Projekts. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der als Anlage 8 beigefügten Projektbeschreibung, aus der in Anlage 9 beigefügten Baubeschreibung (Stand: 06.06.2023) sowie aus der als Anlage 10 beigefügten Leistungsbeschreibung. Das Schulzentrum Tannenbusch besteht aus dem Tannenbuschgymnasium und der Freiherr-vom-Stein-Realschule. Aufgrund einer Programmstudie wurde eine benötigte Gesamtfläche von 22.863 qm ermittelt. Auf dieser Basis wurde eine Entwurfsplanung erstellt, die einen Neubau im Bereich des heutigen Schulhofgeländes zwischen dem bestehenden Altbau des Schulzentrums Tannenbusch, dem Gebäude der Carl-Schurz-Grundschule, sowie der Dreifachsporthalle des Schulzentrums vorsieht. Die auf dieser Basis erstellte Entwurfsplanung sieht den Neubau im Bereich des heutigen Schulhofgeländes zwischen dem bestehenden Altbau des Schulzentrums Tannenbusch, dem Gebäude der Carl-Schurz Grundschule sowie der Dreifachsporthalle des Schulzentrums vor. Die Planung beinhaltet zwei Baukörper für die beiden Schulen, die durch die "gemeinsame Mitte" verbunden sind und durch diese erschlossen werden. Die gemeinsam zu nutzende Aula ist im Erdgeschoss des Gymnasiums verortet und als Versammlungsstätte auch für Veranstaltungen von Externen ausgelegt. Beide Schulen sind als Clusterschulen ausgelegt; die Clustermitten des Gymnasiums orientieren sich zu den Innenhöfen, die der Realschule befinden sich an den Außenfassaden. Die Entwurfsplanung wurde mit dem Schulamt und den Nutzern abgestimmt. Die Planung wurde ebenso mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. abgestimmt. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgeführt, die Einrichtung erhält behindertengerechte Toiletten. Die Barrierefreiheit der Obergeschosse wird durch einen Aufzug gewährleistet. Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise geplant. Es ist die Verwendung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf die Verwendung mineralischer Dämmstoffe geachtet. Die Fassade wird mit Klinkerriemchen ausgeführt. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung des KfW-Standards 40, soweit wirtschaftliche und technische Voraussetzungen deren Durchführung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulassen. Dies entspricht einem besseren als dem gesetzlich geforderten Standard. Anhand der Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) wurde durch einen Gutachter geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht wird. Da sich das Projekt bereits am Ende der Entwurfsplanungsphase befindet, können die erreichbaren Bewertungen in einzelnen BNB-Kriterien nicht mehr beeinflusst werden. Daher soll der KfW-Standard 40 wie oben beschrieben umgesetzt und ausgewählte Anforderungen zu Nachhaltigkeitsaspekten festgelegt und in der weiteren Planung und der Bauphase zu verfolgt werden (z.B. ökologische, nachhaltige und schadstoffarme Bauprodukte, Dachbegrünung, Verwendung mineralischer Dämmstoffe, etc.). Dies entspricht einer BNB-Anwendung ohne Zertifizierung. Der Altbau des Schulzentrums soll bis zur Fertigstellung des Neubaus genutzt und nach Umzug der Schulen dann zurückgebaut werden. In diesem Bereich wird dann nach dem Abriss des Altbaus der Großteil der Schulhofflächen liegen. Bis zur Gesamtfertigstellung aller Außenanlagen können verschiedene Bereiche des Grundstücks als Interimsschulhofflächen genutzt werden. Die notwendigen PKW-Stellplätze werden am Waldenburger Ring und an der Hirschberger Straße, die Fahrradstellplätze an der Hirschberger Straße sowie teilweise im Fahrradkeller im Untergeschoss des Neubaus angeordnet. Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze werden gebäudenah angeordnet. Die Gestaltung der Außenanlagen sieht vor, dass diese sich hauptsächlich in Richtung der Agnetendorfer Straße orientieren, auf deren Niveau sie sich mit schwachem Gefälle absenken. Die dadurch erforderlichen Anpassungen an der öffentlichen Verkehrsfläche, insbesondere des oberhalb der Böschung befindlichen Geh- und Radweges, werden zurzeit im Rahmen einer technischen Machbarkeitsstudie untersucht. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt im ersten, deutlich kleinerem Bauabschnitt als Endausbau zwischen dem Schulneubau und der Carl-Schurz-Schule / bestehenden 3-fach Sporthalle in Zusammenhang mit Interimslösungen für die Neubau- und Abbruchphase. Der 2. Hauptbauabschnitt zur Herstellung der Außenanlagen erfolgt erst nach dem Abbruch des alten Schulgebäudes. Im Zuge des Neubaus wird in der geplanten Einfeldsporthalle eine Fernwärmeübergabestation gebaut, über die dann neben dem Neubau des Schulzentrums auch diese Sporthalle mit Fernwärme versorgt wird. Weiterhin werden in den Außenanlagen die benötigten Versickerungsanlagen für Regenwasser, da dieses aus Kapazitätsgründen nicht in den Straßenentwässerungskanal eingeleitet werden darf, erstellt. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 129.278.000 Mio EUR brutto. Der bauliche Beginn der Maßnahme erfolgt nach aktuellem Stand der Terminplanung im Juli 2025. Im Vorfeld erfolgen vorbereitende Maßnahmen (Trafostation, Fernwärmeübergabe) Durch den Einsatz einer Projektsteuerung soll die Gesamtmaßnahme bis zur Inbetriebnahme koordiniert werden, die Planungs- und Bauleistungen überwacht und die Zeitplanung kontrolliert und gesteuert werden.
Weitere Information siehe "Zusätzliche Informationen für die Bekanntmachung"
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Honorar 350 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 35Maßgebend ist das in Ziffer II.2 angegebene Honorar. Das Angebot mit dem gerigsten Zuschlag bzw. höchstem Abschlag gegenüber dem Basishonorarsatz erhält 10 Punkte. Das Angebot mit dem 1,5-fachen Zu- bzw. Abschlag erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. Honorarzone: Das Angebot mit der niedrigsten Honorarzone erhält 10 Punkte. Das Angebot mit der nächst höheren Honorarzone erhält 3 Punkte. Das Angebot mit der darüberliegenden Honorarzone erhält 0 Punkte. Wertung wie unter a) Das Angebot mit den geringsten Stundensätzen erhält 10 Punkte. Das Angebot mit dem 1,5-fachen Satz erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert.
- Qualität
- Referenzen 100 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 10Sofern die Referenzen des Projektleiters die Anforderungen gem. Ziffer I. 23 lit. c) (1) - (4) AzA erfüllen, werden diese mit 10 Punkten bewertet. Kann der Projektleiter keine Referenz ausweisen, die diese Mindestanforderung erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Für die Mindestreferenzen werden 5 Punkte vergaben. Über die Mindestreferenzen hinausgehende Referenzen werden mit jeweils 1 Punkt pro Referenz bewertet. Maximal sind 10 Punkte zu erreichen. Sofern die Referenzen der stellvertretenden Projektleiter die Anforderungen gem. Ziffer I. 23 lit. c) (1) - (4) AzA erfüllen, werden diese mit 5 Punkten bewertet. Kann der stellvertretende Projektleiter keine Referenz ausweisen, die diese Mindestanforderung erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Für die Mindestreferenzen werden 5 Punkte vergaben. Über die Mindestreferenzen hinausgehende Referenzen werden mit jeweils 1 Punkt pro Referenz bewertet. Maximal sind 10 Punkte zu erreichen.
- Qualität
- Berufserfahrung 100 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 10Sofern die Berufserfahrung von Projektleiter und Stellvertretern jeweils mindestens 5 Jahre, addiert also mindestens 15 Jahre beträgt, wird 1 Punkt vergeben. Wird diese Anforderung bei einem der Beteiligten nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Für die weitere Bewertung werden die Jahre der Berufserfahrung der Projektleitung insgesamt addiert. Je 3 vollen Jahren addierter Berufserfahrung wird 1 Punkt vergeben. Maximal sind 10 Punkte zu erreichen.
- Qualität
- Konzepte 350 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 35Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einer an Schulnoten orientierten Wertung: 10 Punkte erhält eine sehr gute Konzeption, 8 Punkte eine gute, 6 Punkte eine befriedigende, 4 Punkte eine ausreichende, 2 Punkte eine mangelhafte und 0 Punkte eine ungenügende Konzeption.
- Qualität
- Reaktion auf Fragen 100 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 10In einer Fragen-Antworten-Runde soll im Hinblick auf fachlichen Fähigkeiten und Kompetenzen des Projektteams bewertet werden, wie überzeugend auftrags-bezogene Antworten/Lösungsansätze vorgestellt werden. Es erfolgt eine an Schulnoten angelehnte Bewertung: Eine sehr gute Leistung erhält 10 Punkte, eine gute Leistung 8 Punkte, eine befriedigende Leistung 6 Punkte, eine aus-reichende Leistung 4 Punkte, eine mangelhafte 2 Punkte und eine ungenügende Leistung 0 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in den 5 nach dem Leistungsbild dem AHO-Heft 9 2020 aufgeführten Leistungsstufen erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst wird nur die Leistungsstufe I verbindlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den lau … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in den 5 nach dem Leistungsbild dem AHO-Heft 9 2020 aufgeführten Leistungsstufen erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst wird nur die Leistungsstufe I verbindlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei durchgeführt werden kann bzw. wird.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild des Heft 9 AHO "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (Stand März 2020). Eine angemessene Präsenz des Projektleiters ist vorzusehen und nachzuweisen. (vgl. § 4.4.6 des Vertragsentwurfs). Es ist eine s … ganz lesenkürzer
Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild des Heft 9 AHO "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (Stand März 2020). Eine angemessene Präsenz des Projektleiters ist vorzusehen und nachzuweisen. (vgl. § 4.4.6 des Vertragsentwurfs). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Beauftragungsstufe I: Projektvorbereitung (anteilig) Beauftragungsstufe II: Planung (anteilig) Beauftragungsstufe III: Ausführungsvorbereitung, Beauftragungsstufe IV: Ausführung Beauftragungsstufe V: Projektabschluss Nach Abschluss der jeweils beauftragten Leistungsstufe besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung. Der Auftraggeber kann weitere Leistungsstufen auch nur teilweise beauftragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich aber, weitere Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm spätestens 5 Monate nach Abschluss der jeweiligen Bearbeitungsstufe überträgt. Gegenstand des Vertrages sind auch Leistungen des Projektcontrollings, wie insbesondere in den Anlagen 8 und 10 Projektbeschreibung bzw. Leistungsbeschreibung beschrieben sowie in den Leistungsbildern des Projektsteuerungsvertrages. Die Projektsteuerung soll im Verhältnis zu den unterschiedlichen Planern und zu den einzelnen ausführenden Unternehmen bzw. dem Generalunternehmer delegierbare Aufgaben und Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Hauptaufgabe der Projektsteuerung ist es daher, durch die Koordination der unterschiedlichen Leistungen in den Planungszeiträumen sicherzustellen, dass die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers verwirklicht werden. In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber soll die Projektsteuerung die in der Leistungsbeschreibung und der abgestimmten Planungsleistungen der Objekt- und Fachplaner beschriebenen Anforderungen an die Qualität des Projektes in technischer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht prüfen und deren Einhaltung sicherstellen. Im Zuge des Neubaus wird in der geplanten Einfeldsporthalle eine Fernwärmeübergabestation gebaut, über die dann neben dem Neubau des Schulzentrums auch diese Sporthalle mit Fernwärme versorgt wird. Weiterhin werden in den Außenanlagen die benötigten Versickerungsanlagen für Regenwasser, da dieses aus Kapazitätsgründen nicht in den Straßenentwässerungskanal eingeleitet werden darf, erstellt. Diese müssen auch für die Regenwasserversickerung der bestehenden Dreifachsporthalle ausgelegt und angeschlossen werden, da die hierfür vorhandene Regenwasserversickerung nicht mehr weiter genutzt werden darf. Als Vorabmaßnahme wird eine neue Trafostation errichtet, welche den Neubau des Schulzentrums, den Neubau der Einfeldsporthalle sowie die Dreifachsporthalle im Bestand mit Strom versorgen wird. Da auf dem Gelände des neu zu bauenden Schulzentrums etliche Versorgungsleitungen für benachbarte Gebäude liegen, müssen auch diese als Vorabmaßnahme umverlegt werden um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Dies betrifft auch die Trinkwasser- und Wärmeversorgungsleitungen, die aus dem Bestandsgebäude der Schule zur bestehenden Dreifachsporthalle verlegt sind Die in Anlage 10 genannten Leistungen werden entsprechend dem Leistungsbild Projektsteuerung nach AHO-Heft 9 2020 beauftragt. Ein Angebot ist auf beide Varianten zu beziehen. Die schließlich zu beauftragende Variante wird nach der Entscheidung darüber festgelegt, ob für die Ausführungsleistungen Einzelunternehmer oder ein Generalunternehmer beauftragt wird. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in den 5 nach dem Leistungsbild dem AHO-Heft 9 2020 aufgeführten Leistungsstufen. Zunächst wird nur die Leistungsstufe I verbindlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1QQD88TJ Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen. a) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1QQD88TJ Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen. a) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Bietertool über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de an das Referat Vergabedienste zu übermitteln. b) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG, Wuppertal | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn
- Kontakt
- referatvergabedienste@
bonn.de - Auskünfte
- Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienstereferatvergabedienste@
bonn.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca39382a-c486-4222-b2c4-1fbbbaa64fd8.