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Frist abgelaufenEU-weitBau

Brücke Transversale über DB Anlagen

Gemeinde Schönefeld · Schönefeld, Brandenburg

Aktenzeichen 2024_0417veröffentlicht 19.11.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 655 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 22 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die hier vorliegende Planung umfasst die Planung der Brückenrampen, inklusive des Abschnitts der Transversale, nachfolgend Transversale Nord genannt, der bis zum Bauende der Transversale Süd reicht und sich nördlich der Kreuzung Transversale Süd/ Planstraße J befindet. Die Planung läuft parallel und in enger Abstimmung zur Planung des Brückenbauwerkes. Die Planung des Brückenbauwerkes ist in einer separaten Unterlage beschrieben. Der nachfolgend beschriebene 4-spurige Straßenausbau beginnt bei Bau-km 0+043,94 und endet bei Bau-km 0+800. Insgesamt umfasst die Planung folgende Straßenbaulängen: - ca. 240 m Transversale Nord, - ca. 165 m Rampe Süd, - ca. 235 m Rampe Nord. Die nördliche Leistungsgrenze stellt das Ende der Rampe Nord dar. In den beidseitigen Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten.

Beschreibung des Loses

Die weiterführende Trasse der Transversale beginnt am Bauende der Transversale Süd, 43,94 m von der Kreuzung mit der Planstraße J entfernt. Sie verläuft mit einer geraden Trassenführung Richtung Norden und kreuzt die Bahnstrecke 6151. Das Brückenbauwerk sowie die Kreuzungen mit den zukünftigen Erschließungsstraßen (Süd und Nord) bilden die Zwangspunkte in der Planung. Sie bilden eine fiktive Teilung der Strecke: - Abschnitt Transversale Nord - von Km 0+043,94 (Grenze der Transversale Süd) bis Km 0+280 (Kreuzung Erschließungsstraße Süd) - Rampe Süd - von Km 0+280 bis 0+445,35 (Widerlager Brücke) - Rampe Nord - von Km 0+566,89 (Widerlager Brücke) bis 0+800 (Kreuzung Erschließungsstraße Nord) Die Hauptachse wurde mittig der 2 Fahrbahnen angeordnet. Zwangspunkt der Gradiente bildet das Brückenbauwerk über die DB-Strecke 6151. Im Bauwerksbereich befinden sich 2 Maste der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke. Diese sind für das freizuhaltende Lichtraumprofil der DB-Strecke maßgeblich. Die Oberkante der Maste liegt 7,70 m über der Schienenoberkante (43,50 m üNHN). Mit einem Sicherheitsraum von 0,30 m beträgt die erforderliche lichte Höhe am kritischen Punkt ? 8,00 m. Die höhenmäßige Einordnung über die Brücke erfolgte auf der Grundlage der Höhe am kritischen Punkt und der Konstruktion des Brückenbauwerks. Die Gradienten wurden daher mit der Längsneigung von 4,55% für die Rampe Süd und 4,77% für die Rampe Nord ausgebildet. Die Gradiente bezieht sich jeweils auf den inneren Fahrbahnrand der beiden Richtungsfahrbahnen. Somit haben die Richtungsfahrbahnen gleiche Gradienten. Der Querschnitt der Transversale umfasst 2 Richtungsfahrbahnen (jeweils zweistreifig), getrennt durch einen Grünstreifen. Außerdem werden beidseitige getrennte Geh- und Radwege hergestellt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präq … ganz lesenNicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB Formblatt 124) ist erhältlich in den beigefügten Vergabeunterlagen. Gemäß dem VHB Formblatt 124 sind die Angaben vollständig auszufüllen mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen.
Kriterium
1.) Mit dem VHB Formblatt 124 werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Nachweis über den Eintrag im Hand … ganz lesen1.) Mit dem VHB Formblatt 124 werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer - Erklärung zu Arbeitskräften - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft 2.) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3.) Eigenerklärung Russland-Bezug
Kriterium
1.) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben 2.) Dem Angebot ist eine GAEB-Austauschdatei (d.84) beizufügen sowie das ausgefüllte VHB Formblatt 213 und die Leistungsbeschreibung mit den geforderten Bieterangaben 3.) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist d … ganz lesen1.) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben 2.) Dem Angebot ist eine GAEB-Austauschdatei (d.84) beizufügen sowie das ausgefüllte VHB Formblatt 213 und die Leistungsbeschreibung mit den geforderten Bieterangaben 3.) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das VHB Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4.) Bei Einsatz von Bietergemeinschaften ist das VHB Formblatt 234 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 5.) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt VHB Formblatt 236 einzureichen sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG_NU)
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder di … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Hinweis zu hinterlegten Referenzen: Ist der Bieter präqualifiziert und gibt seine PQ-Nummer im Angebotsschreiben an, so hat er darauf zu achten, dass die hinterlegten Referenzen mit den in dem vorliegendem Verfahren geforderten Referenzen vergleichbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen mit dem Angebot zusätzlich die geforderten Referenznachweise eingereicht werden. Anderenfalls droht der zwingende Angebotsausschluss! Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen liegen vor, sind jedoch nicht vergleichbar, können - anders als gänzlich fehlende Referenzen - nicht nachgefordert werden.
Kriterium
Der AN ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbarer Risiken, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden, sowie inklusive de … ganz lesenDer AN ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbarer Risiken, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden, sowie inklusive der Umwelthaftpflicht, abzuschließen und die Kosten dieser Versicherung zu tragen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch, wenn der AG eine Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, da diese das Bestehen einer Haftpflichtversicherung des AN mit den Deckungssummen voraussetzt. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für den Einzelfall jeweils mindestens betragen: Für Personenschäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR Für sonstige Schäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR Weiter muss die Versicherung eine Maximierung der Ersatzleistung von mindestens dem Zwei-fachen der Deckungssummen pro Kalenderjahr beinhalten. Der AN ist verpflichtet, die Versicherungen während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten. Der Abschluss dieser Versicherungen und die vertragsgemäßen Prämienzahlungen sind dem AG durch Übersendung des Versicherungsvertrages bzw. der Police und der Zahlungsbelege unaufgefordert, spätestens 3 Arbeitstage nach Beauftragung nachzuweisen. Erfolgen entsprechende Nachweise trotz Mahnung nicht, ist der AG berechtigt, den entsprechenden Versicherungsvertrag im Namen und auf Kosten des AN abzuschließen und die ihr dadurch entstehenden Kosten von Abschlagszahlungen bzw. der Schlusszahlung abzuziehen.
Kriterium
Soweit nicht schon mit Angebotsabgabe geschehen, hat der AN unverzüglich nach Vertragsschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der AN verpflich … ganz lesenSoweit nicht schon mit Angebotsabgabe geschehen, hat der AN unverzüglich nach Vertragsschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Än-derung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung des AG unverzüglich anzuzeigen. Liegt dem AG keine gültige Freistellungsbescheinigung vor, ist der AN verpflichtet, dem AG unverzüglich seine Steuernummer, das für ihn zuständige Finanzamt und dessen Bankverbindung mitzuteilen. Liegt eine Freistellungsbescheinigung nicht vor oder wird eine vorgelegte Bescheinigung wider-rufen oder zurückgenommen, ist der AG zu einem der zu entrichtenden Steuer der Höhe nach entsprechendem Einbehalt berechtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Sodann findet der Öffnungstermin der Angebote ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten von Vertretern des Auftraggebers im 4-Augen-Prinzip statt. Die Zusammenstellu … ganz lesenGemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Sodann findet der Öffnungstermin der Angebote ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten von Vertretern des Auftraggebers im 4-Augen-Prinzip statt. Die Zusammenstellung der Angebote aus der Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Ant … ganz lesenMit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Beauftragung der vorliegenden Maßnahme erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Gemeinde Schönefeld. Bei Nichtbeauftragung dieser Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch auf Vergütung etwaiger Aufwendungen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDX6TRX Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.vergabemarktpatz.brandenburg.de zum Download bereitgestellt. Auskünfte werden ausschließlich in Textform über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bit … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YDX6TRX Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.vergabemarktpatz.brandenburg.de zum Download bereitgestellt. Auskünfte werden ausschließlich in Textform über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o.g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen von Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehende Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen, welche bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen sind. Fragen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen unbeantwortet zu lassen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot formell ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über den Kommunikationsbereich eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
Kontakt
tiefbau@gemeinde-schoenefeld.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

602vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (435 Lose mit Angabe)
278.884 €Zuschlagswert im Median
99.857 € – 841.675 €mittlere Hälfte, 291 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a482525-0785-4503-94f5-b5614b6cdfbd.