Winterdienst Gehwege inkl. Bushaltestellen
Gemeinde Schönefeld · Schönefeld, Brandenburg
Aktenzeichen 2026_055veröffentlicht 03.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 01.11.2026 – 15.04.2027
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Winterdienst im SicherheitsbereichFlughafen Berlin Brandenburg GmbH · BerlinFrist 01.12.2026
- WinterdienstAmt Peitz · 03185 PeitzFrist 09.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate01.11.2026 – 15.04.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schönefeld12529, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Preis16 %
- Reaktionszeit4 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 15.04.2027
- Heute
Beschreibung
Gemäß § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist die Gemeinde Schönefeld zur Schneeräumung und Glättebekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verpflichtet. Ziel ist die sichere Nutzung von Geh- und Radwegen, Schulwegen sowie Bushaltestellen im Gemeindegebiet während der Wintermonate zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen. Die Leistungen umfassen das maschinelle und manuelle Räumen von Schnee sowie das Abstumpfen (Streuen) bei winterlicher Witterung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schönefeld Dienstleistung | 5 Monate | – |
| 2 | Großziethen Dienstleistung | 5 Monate | – |
| 3 | Waßmannsdorf und Selchow Dienstleistung | 5 Monate | – |
| 4 | Waltersdorf Dienstleistung | 5 Monate | – |
| 5 | Rotberg / Kiekebusch Dienstleistung | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 80Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
- Qualität
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 1610 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird mit der angegebenen Gewichtung (80%) multipliziert (max. 800 Punkte).
- Qualität
- ReaktionszeitGewichtung (Punkte, genau) 4Abgefragt wird der Zeitraum in welchem der Bietende bei Abruf am Vorhaben sein kann und praktische Tätigkeiten ausführen kann. Notwendige Materiallieferzeiten bleiben unberührt. Für die Angebotswertung können maximal 10 Punkte erreicht werden, welche sich aus der Addition der unten be-nannten Unterkriterien ergeben. Durch Multiplikation der erreichten Punkte mit der Gewichtung (20 %) ergeben sich die gewichteten Leistungspunkte (max. 200 Punkte).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 15.04.2027
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Leistungspflicht beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027 einschließlich Streugutaufnahme bis zum 15.04.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Winterdienstperiode (01.11. bis 31.03. des Folgejahres inkl. Streugutaufnahme bis 15.04.), wenn er nic … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Die Leistungspflicht beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027 einschließlich Streugutaufnahme bis zum 15.04.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Winterdienstperiode (01.11. bis 31.03. des Folgejahres inkl. Streugutaufnahme bis 15.04.), wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.05. des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist auf maximal drei weitere Winterdienstperioden (bis spätestens zum 15.04.2030) begrenzt. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sind bis 6 Tage vor Angebotsöffnung einzureichen. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHNDYD3ECXEP# Besondere Hinweise (keine abschließende Aufzählung): Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, d … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHNDYD3ECXEP# Besondere Hinweise (keine abschließende Aufzählung): Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sind bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich einzureichen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Elektronisch übermittelten Angebote müssen über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über dem Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | TGL Dienstleistungen GmbH, Berlin | 8 |
| 2 | TGL Dienstleistungen GmbH, Berlin | 7 |
| 3 | TGL Dienstleistungen GmbH, Berlin | 6 |
| 4 | Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH u. Co. KG, Berlin | 7 |
| 5 | Weiß-Grün Garten-u. Landschaftsbau Inh. Güler Erdogan, Berlin | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
- Kontakt
- vergabe@
gemeinde-schoenefeld.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Hardware für das neue Rathaus26.06.2026 · 8 Angebote
- Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten, Schulen und Horte, 2 Lose02.06.2026 · 7 Angebote
- Qualitätskontrolle der Unterhaltungspflege in 2 Lose29.05.2026 · 1 Angebot
- Neubau der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf (IKG)05.03.2026 · 3 Angebote
Mehr von Gemeinde Schönefeld
- Neubau Kita Schwalbennest - ZimmerarbeitenGemeinde Schönefeld · SchönefeldFrist 09.11.2026
- Neubau Kita Schwalbennest - ElektroarbeitenGemeinde Schönefeld · SchönefeldFrist 23.11.2026
- Neubau Kita Schwalbennest - DachdeckungGemeinde Schönefeld · SchönefeldFrist 25.11.2026
- Neubau Kita Schwalbennest - HLSGemeinde Schönefeld · SchönefeldFrist 12.11.2026
Alle 5 offenen Ausschreibungen von Gemeinde Schönefeld, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Brandenburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gebäudereinigung Teller26 Zuschläge
- Torsten Rahlf GmbH6 Zuschläge
- Aqua-Tool GmbH4 Zuschläge
- RUWE GmbH4 Zuschläge
- Becker + Armbrust GmbH3 Zuschläge
- FAM Hausmeister Dienste GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Maschinelle Straßenreinigung 2027 und 2028Gemeinde Schöneiche bei BerlinFrist 30.11.2026
- Winterdienst im SicherheitsbereichFlughafen Berlin Brandenburg GmbHFrist 01.12.2026
- WinterdienstAmt PeitzFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44e6a31f-018a-42e1-8181-b562867ba9ef.