Brandschutzdienstleistungen / Brandschutzsachverständiger bei der Zentrale der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 24-2000015578veröffentlicht 13.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotsvergleichspreis50 %
- Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 26 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungsvertrag über Brandschutzdienstleistungen / Brandschutzsachverständiger bei der Zentrale der Deutschen Bundesbank
Beschreibung des Loses
Die Deutsche Bundesbank benötigt für ihre Liegenschaften im Innenstadtbereich der Stadt Frankfurt am Main einen Brandschutzsachverständigen. Zu seinen Aufgaben gehören sowohl Begehungen der Liegenschaften, Beratungstätigkeit zu dem Themengebiet Brandschutz wie auch weitere Aufgaben wie Referententätigkeit sowie Erstellen von Feuerwehrplänen und von Flucht- und Rettungsplänen. Diese Aufgaben begründen sich u. a. durch die unterschiedlichen Mietverhältnisse und Eigentümer der Gebäude und die dislozierten Miet- und Dienstflächen am Standort der Zentrale in Frankfurt am Main. Durch die unterschiedlichen Anforderungen am Raum- und Flächenbedarf muss eine qualitativ hochwertige Expertise, zum Schutz aller Beschäftigten, Besucher und der Infrastruktur, sichergestellt sein. Anforderungen insbesondere: - Zur Auftragsausführung ist das positive Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung nach Sicherheitsüberprüfungsgesetzt SÜG notwendig (für die jeweils ausführende Person und dessen Vertretung). Einzelheiten dazu in B1_Leistungsbeschreibung Ziff. 6 - Die jeweils ausführende Person muss das gültige Zertifikat als Brandschutzsachverständige/r vorweisen, gleiches gilt für die benannten Vertreter/innen. - Für die/den Sachverständige/n sind Ortskenntnisse der Objekte innerhalb der Deutschen Bundesbank zwingend erforderlich (siehe Anlage B1.1 Liste der Liegenschaften) und müssen unmittelbar nach Auftragsvergabe erworben werden. - Kenntnisse über die lokalen Besonderheiten der Brandschutzbehörden in Frankfurt müssen vorhanden sein (kein Nachweis dazu erforderlich).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- AngebotsvergleichspreisDer Gesamtangebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Vergleichspreise der Positionen 1 bis 7 des Preisangebotes (Dokument "C2_Preisangebot_24-2000015578.xls").
- Qualität
- Leistungspunkte gemäß BewertungsmatrixEs sind max. 12 Punkte erreichbar. Die Anforderungen und der Bewertungsmaßstab ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (Dokument "A3_Bewertungsmatrix_24-2000015578.xlsx"). Mindestanforderung an die Gesamtsumme der Punkte: 7
Eignung15 von 15 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung") über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
- Kriterium
- Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung"
- Kriterium
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Eigenerklärung gem. Vordruck "C4_Verzeichnis_der_Leistungen andere Unternehmen". Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck "D1_Verpflichtungserklärung_anderer_Unternehmen" zu verpflichten.
- Kriterium
- Diese Angaben gem. gem. Ziffer 1, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung" werden nicht verlangt und müssen dementsprechend nicht angegeben werden.
- Kriterium
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden pauschal 5 Mio. EUR, für Vermögensschäden 100 tsd. EUR, für Schlüsselrisiko 100 tsd. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
- Kriterium
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Nennung von 3 unternehmensbezogenen Referenzen aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Tätigkeiten unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer.
- Kriterium
- Diese Angaben gem. gem. Ziffer 3, Vordruck "C3_Eigenerklärung zur Eignung" werden nicht verlangt und müssen dementsprechend nicht angegeben werden.
- Kriterium
- Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung (siehe C5_Erklärung Sicherheitsüberprüfung) pro sachverständiger Person (Leitung und Stellvertretung)
- Kriterium
- Die jeweils ausführende Person muss ein gültiges Zertifikat als Brandschutzsachverständige/r vorweisen, gleiches gilt für die benannten Vertreter/innen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (= Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gek … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (= Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. In jedem Fall endet die Rahmenvereinbarung ohne vorherige schriftliche Kündigung spätestens nach vier Jahren.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.09.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HZ5C 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63HZ5C 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 02.09.2024, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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