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Brandenburger Straße Instandsetzung 3. BA

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-B-474-129-26veröffentlicht 26.05.2026erstmals 26.05.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 134 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate31.08.2026 – 15.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 5 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 5 Monaten
  4. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 4 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
    vor 4 Monaten
  6. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.04.2028
    vor 2 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Der Bereich Verkehrsanlagen beabsichtigt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit der EWP sowie der NGP, die Instandsetzungsmaßnahme der Brandenburger Straße im Bereich von der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Beginn des Platzes am Brandenburger Tor - koordiniert mit der Leitungsertüchtigung - durchzuführen. Dabei obliegt der EWP die Planung und Durchführung des Leitungsbaus für Trinkwasser, Abwasser sowie - insoweit im Auftrag der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) - für die Elektro- und Gasleitungen und Fernwärme. Der LHP obliegt die Planung und Durchführung der Verkehrsanlagen, der Regenentwässerung (Straßenabläufe und deren Anschlussleitungen) sowie die notwendigen Verlegungen anderer Medien (z.B. Elektroplanung und Anschlüsse Trinkwasser/Abwasser für Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt). Die Verkehrsfläche der Brandenburger Straße weist über die gesamte Fläche des Großpflasters Schäden durch lockere Pflastersteine auf. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit soll der Bereich mittels neuer Befestigung instandgesetzt werden. Zudem sollen im unterirdischen Bauraum Leitungen verlegt und ausgetauscht sowie Hausanschlüsse neu gebaut werden. Zur Schaffung weitgehender Barrierefreiheit, sollen Blindenleiteinrichtungen und unterirdische Leerrohrtrassen für Kabel/Leitungen bei Weihnachtsmarkt o.a. realisiert werden Die Ausschreibung beinhaltet den 3. Bauabschnitt der Bauleistung der Instandsetzungsmaßnahme Dortustraße-Lindenstraße, wobei der Leitungsbau teilweise über den Kreuzungsbereich der Dortustraße hinausgeht. Folgende Baulose sind vorgesehen: Baulos 0: Allgemeine Leistungen Baulos 1: EWP Leitungsbau TW und AW Baulos 2: LHP Leitungsbau Baulos 3: NGP Leitungsbau Baulos 4: Straßenbau

Beschreibung des Loses

Aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme greifen die Gewerke logistisch ineinander über und sind untrennbar miteinander verknüpft. Die Bauleistungen des Leitungs- und Straßenbaus sind zeitlich und baulogistisch nicht zu trennen. Die Gewerke/Lose können nicht hintereinander abgearbeitet werden, sondern müssen teilweise parallel laufen bzw. flexibel koordiniert werden. Aus diesem Grund ist eine Vergabe der Leistung in Losen gem. § 97 Abs. 4 GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Es erfolgt eine Unterteilung in Baulose.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Als Bewertungspreis wird der Nettogesamtpreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom AG zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.

Eignung11 von 11 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Mindestjahresumsatz Nachweis eines Mindestjahresumsatzes für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) in Höhe von jeweils 2,5 Mio EUR brutto.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6a EU Nr. 2 a VOB/A, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens 2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und … ganz lesenErklärung bzw. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung § 6a EU Nr. 2 a VOB/A, Abschluss im Auftragsfall genügt. Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens 2.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden pro Schadensereignis und mind. 2.000.000 EUR für reine Vermögensschäden betragen. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine Bestätigung des Versicherers mit Sitz in der EU. Soweit eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine unwiderrufliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfalls eine solche Versicherung mit den vorgenannten Bedingungen abgeschlossen wird.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten h … ganz lesenAngaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung d.Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot d. Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Zertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. folgend definiertem Mindeststandard - FW o AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1 - Gas o DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301) - TW/ ADL o mind. DVGW Zertifikat W3 - Kanal, Abwasser o mind. … ganz lesenZertifikate und Nachweise zur Qualitätssicherung gem. folgend definiertem Mindeststandard - FW o AGFW-Zertifikat FW 2 st (nach FW 601) und gültige Prüfbescheinigung nach DIN 287 Teil 1 - Gas o DVGW-Zertifikat G 2 pe und st (nach GW 301) - TW/ ADL o mind. DVGW Zertifikat W3 - Kanal, Abwasser o mind. RAL Gütezeichen AK3 o mind. Gütezeichen S, I, R und D - Elektro Ausführende Elektrofachfirmen müssen folgende Qualifikationsnachweise vorlegen: o Nachweis Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) o Eintragung in ein Installateurverzeichnis der e.dis oder eines anderen VNB o Nachweis für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem VNB (e.dis) o namentlicher Nennung des Monteurs zur Montage von Muffen o Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV o Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV Zur Ausführung von Montageleistungen an papier- und kunststoffisolierten Kabeln sind folgende Technologien sicher zu beherrschen und mit namentlichem Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitern (aktuelle Schulung) zu belegen: o Schrumpftechnik Mittelspannung / Niederspannung o Gießharztechnik Niederspannung
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106) und 105 HVA-B Vorlage Verpflichtungserklärung. Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist die … ganz lesenBieter-/Arbeitsgemeinschaft ggf. Mitglieder mit Namen und Adressen der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft inkl. bevollmächtigten Vertreter in der Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (FB 106) und 105 HVA-B Vorlage Verpflichtungserklärung. Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eignungslehe Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.1 HVA-B Eignungsleihe technische und beruf … ganz lesenEignungslehe Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.1 HVA-B Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 107 HVA-B Eigenerklärung Eignung) und Verpflichtungserklärung (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eignungslehe Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.2 HVA-B Eignungsleihe wirtschaftlich … ganz lesenEignungslehe Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 104.2 HVA-B Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 107 HVA-B Eigenerklärung Eignung) und Verpflichtungserklärung (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
Anteil der Unterauftragsvergabe
ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 103 HVA-B Erklärung Unteraufträge Nachunternehmerleistungen) (sofern einschlägig), ggf. Verpfl … ganz lesenggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 103 HVA-B Erklärung Unteraufträge Nachunternehmerleistungen) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 105 HVA-B Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist). ggf. FB 107 HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung, EEE oder Präqualifizierungsnachweis der vorgesehenen Nachunternehmen
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Vorlage mind. einer geeigneten Referenz über die abgeschlossene Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Abgeschlossene bauliche Umsetzung einer kombinierten Leitungs- und Straß … ganz lesenVorlage mind. einer geeigneten Referenz über die abgeschlossene Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Abgeschlossene bauliche Umsetzung einer kombinierten Leitungs- und Straßenbaumaßnahme innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die Leistung hat mindestens die Neuverlegung einer Ver- oder Entsorgungsleitung mit anschließendem Straßen-/Gehwegbau zu beinhalten. Die Referenzmaßnahme muss einen Gesamtauftragswert von mindestens 1,7 Mio EUR netto aufweisen. Anzugeben sind: die Bezeichnung der Leistung (Auftragsgegenstand), der Auftragswert, der Ausführungszeitraums sowie den Namen des Auftraggebers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.08.2026
Vertragsende
15.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
26.06.2026, 08:00 Uhr. gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.. Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 14 VOB/A EU.
Sicherheiten
verlangt: Siehe Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5: Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelans … ganz lesenverlangt: Siehe Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5: Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einh … ganz lesenLeistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) - ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (2) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (3) Bauablaufplan (Entwurf) (4) CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Maßnahme wird gefördert durch das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg. Siehe Besondere Vertragsbedingungen: 1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am 15.04.2028 (Datum) Einzelfristen für 1.3.1 Leitungsverlegung Fahrbahn Nord inkl. Deckenschluss spätestens 14.11.2026 (Leistu … ganz lesenDie Maßnahme wird gefördert durch das Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg. Siehe Besondere Vertragsbedingungen: 1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum Spätestens am 15.04.2028 (Datum) Einzelfristen für 1.3.1 Leitungsverlegung Fahrbahn Nord inkl. Deckenschluss spätestens 14.11.2026 (Leistung EWP/NGP Trinkwasserhauptleitung/ Gashauptleitung genaue Beschreibung der Arbeiten im Baulos 3) 1.3.2 komplette Leitungsverlegung für EWP/NGP = spätestens 20.11.2027)
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKS8# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKS8# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Brandenburger Straße - Instandsetzung 2.BA

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 15.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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488vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (331 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.06.2026
  3. BekanntmachungFrist 26.06.2026
  4. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 26.06.2026
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40a7da02-4dcc-4aa0-8556-310c3e009f2c.