Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG · Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026-04-14veröffentlicht 24.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 7 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTE · 00000 GelsenkirchenFrist 09.11.2026
- Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin. Herrichten Außenanlagen Hof 1-2 einschl. Leitungsgräben und baubegleitende Kampfmittelräumung (Vergabenummer O9611-e-003/26-097)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 22.12.2026
- Mobile Sammlung von SchadstoffenStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · 40764 LangenfeldFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 7-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 7 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Leverkusen51371, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Niedrigster Preis60 %
- Umsetzungskonzept20 %
- Organisationskonzept20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Darüber hinaus umfasst der Beschaffungsgegenstand die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. I Die Leistungen beinhalten die Annahme, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage, die Dokumentation der Wiegeergebnisse, das Trennen der Boden-Bauschutt-Gemische, das Ab- und Verladen mithilfe von Ladegeräten, die Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Boden gegen Witterungseinflüsse geschützt, die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 sowie die Bodenanalyse durch ein akkreditiertes Labor. Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17). Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 4.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 75 Touren - Umlagerung Sammelmiete 900 Tonnen (t) Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 5.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 96 Touren - Umlagerung Sammelmiete 1.200 Tonnen (t) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten): - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 48.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 950 Touren - Umlagerung Sammelmiete 11.500 Tonnen (t) Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden. Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung am 14.09.2026 in Kraft getreten.
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 90520000Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
- 45232470Abfallumschlagstelle
- 79723000Abfallanalyse
- 90522200Beseitigung von verseuchtem Boden
- 90732300Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden
- 90000000Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster Preis(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht ausschließlich in dem unter Ziffer 02 genannten Umfang. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Es sind ausschließlich die orangefarbig unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Tabellenblatt "Angebotspreis" des Preisblattes angegebene Brutto-Gesamtpreis (für den Zeitraum vom 29.06.2026 bis 28.06.2034) maßgeblich. (5.) Der Bildung des Angebotspreises liegt für das Vertragsjahr 2 eine rechnerische Verlängerungswahrscheinlichkeit von 90 % zugrunde; für die Vertragsjahre 3 bis 8 liegt der Bildung des Angebotspreises eine rechnerische Verlängerungswahrscheinlichkeit von jeweils 80 % zugrunde. Entsprechend fließen die im Vordruck 08: Preisblatt für das Vertragsjahr 1 angegebenen Preise zu 100 %, die für das Vertragsjahr 2 angegebenen Preise zu 90 % und die für die Vertragsjahre 3 bis 8 angegebenen Preise jeweils nur zu 80 % in die Bildung des Brutto-Gesamtpreises ein. (6.) Für jedes Vertragsjahr ist im Preisblatt ein gesondertes Tabellenblatt vorgesehen. Für die Vertragsjahre 1 bis 8 sind daher insgesamt acht Tabellenblätter vollständig auszufüllen. In jedem Tabellenblatt ist der jeweilige Gesamtpreis für das betreffende Vertragsjahr zu ermitteln. Der Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe der Gesamtpreise der Vertragsjahre 1 bis 8. Die Zusammenrechnung erfolgt automatisch im zusätzlichen Tabellenblatt "Angebotspreis" auf Grundlage der in den Tabellenblättern für die Vertragsjahre 1 bis 8 eingetragenen Werte. (7.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
- Qualität
- Umsetzungskonzept(1.) Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Umsetzungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der Tabelle jeweils direkt unter der Tabellenüberschrift in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Umsetzungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Abfallsammelkapazitäten und Sachmittel 15 % (= 15 Punkte) - Rechtzeitige Bereitstellung der Personalmittel 05 % (= 05 Punkte) (5.) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Rechtzeitige Bereitstellung der benötigen Abfallsammelkapazitäten und Sachmittel: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die rechtzeitige Bereitstellung der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung benötigten Abfallsammelkapazitäten (einschließlich technischer Ausstattung, Geräte und Genehmigungen) im Gebiet der Stadt Leverkusen sichergestellt wird. - Rechtzeitige Bereitstellung der Personalmittel: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die vertragsgemäße Bereitstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals und dessen Verfügbarkeit für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. (6.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept wird nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (7.) Der Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunk …
- Qualität
- Organisationskonzept(1.) Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Organisationskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Organisationskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der Tabelle jeweils direkt unter der Tabellenüberschrift in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Organisationskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Ablauforganisation 10 % (= 10 Punkte) - Vermeidung von Wartezeiten 05 % (= 05 Punkte) - Verfügbarkeit 05 % (= 05 Punkte) (5.) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Ablauforganisation: Das Konzept legt dar, wie die Auftragnehmerin die vertragsgemäße Durchführung der Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die unterschiedlichen Boden- und Deponieklassen sowie den bituminösen Straßenaufbruch organisatorisch sicherstellt. - Vermeidung von Wartezeiten: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen Wartezeiten der Auftraggeberin an Annahme-, Wiege- oder Lagerplätzen vermieden werden. - Verfügbarkeit: Das Konzept legt dar, in welchem Umfang die Auftragnehmerin über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestleistungen hinaus einen Ansprechpartner außerhalb der vorgesehenen Regelanlieferungszeiten sowie zusätzliche Annahme-, Wiege- und Lagerplätze oder weitergehende Abfallsammelkapazitäten bereitstellt. (6.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Organisationskonzept wird nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (7.) Der Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchs …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
bis zu 7-mal: Leistungsbeginn ist der 29. Juni 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 28. Juni 2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, … ganz lesenkürzer
bis zu 7-mal: Leistungsbeginn ist der 29. Juni 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 28. Juni 2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Beförderung von bituminösem Straßenaufbruch zu der/ den Annahmestelle/n ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMDGJ8#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Clasen Recycling und Weiterverarbeitung GmbH & Co. KG, Leverkusen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Overfeldweg 23, 51371 Leverkusen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG24.10.2026 · 1 Angebot
- Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant23.12.2024 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- AGR-DAR GmbH5 Zuschläge
- Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sperrabfall (AVV-Nr. 200307) im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 10.11.2026
- bonnorange AöR - Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losenbonnorange AöRFrist 26.11.2026
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Rahmenvertrag über das Häckseln und Sieben von Grünabfällen der GrünannahmestelleStadt Erkelenz Der BürgermeisterFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18c7286c-45fd-4623-918e-8cf76113572d.