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Biplanare Angiographieanlage

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 21/2025veröffentlicht 04.12.2025erstmals 04.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 284 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Technischer Wert / Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
    vor 10 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 9 Monaten
  6. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der Anlage und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger Nebenleistungen samt Lieferung von Zubehör, welche für die komplette, betriebsbereite Anlage erforderlich sind, sowie die vorher bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Anlage soweit dies im Hinblick auf den Betrieb der angebotenen Anlage notwendig ist. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Anlage zum Aufstellungs- / Betriebsort und deren Einbringung insbesondere folgende Leistungen: - Planungsleistungen hinsichtlich Aufstellung / Montage / Installation / Einbau der Anlage sowie hinsichtlich der ggf. erforderlichen baulichen und technischen Ertüchtigungen / Erweiterungen der Bestandsräume und technischen Anlagen für die Anlage - Erstellung und Bereitstellung von Planungsunterlagen (insbesondere Ausführungsbeschreibung, Aufstellungspläne, Montage- und Installationspläne, Revisionspläne); Revisionsunterlagen in Papierform und digital - Demontage, Ausbringung, Abholung und Abtransport der derzeit installierten Altanlage unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anlage 4 einschließlich Anlagen sowie deren ordnungsgemäße Verwertung / Entsorgung - ggf. erforderliche bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Anlage unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch der Statik, sowie gemäß Anlage 4 einschließlich Anlagen - Einhaltung der seitens Instituts für Infektiologie und Krankenhaushygiene des Auftraggebers vorgegebenen hygienischen Rahmenbedingungen für Demontage, Montage sowie An- / Ablieferung; Kommunikation der abgestimmten hygienischen Maßnahmen und Rahmenbedingungen mit sämtlichen Unterauftragnehmern des Auftragnehmers - sonstige Nebenleistungen gemäß Anlage 4 - Aufstellung, Installation / Montage der Anlage am Aufstellungs- / Betriebsort inklusive Oberkörperstrahlenschutz - Anbindung an die zum Betrieb der Anlage erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien an den in Anlage 4 genannten Schnittstellen - Anbindung der Anlage an das KIS ORBIS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware - Anbindung der Anlage an das RIS / PACS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware (DICOM Schnittstelle) - Einbindung aller netzwerkfähigen Komponenten in das klinikumsweite TCP / IP-Netzwerk und dessen Infrastruktur - Inbetriebnahme gemäß § 10 Abs. 3 MPBetreibV inklusive Beleg, Prüfung der elektrischen Sicherheit - Erklärung der Betriebsbereitschaft - Funktionsprüfung(en), Probelauf - Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Anlage einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs - Bedienungsanleitung / Begleitpapiere bzw. Geräteunterlagen bevorzugt in deutscher Sprache (in englischer Sprache auch möglich) als elektronisches Dokument im PDF-Format - Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers (Bedienungspersonal, Personal der Abteilung Medizintechnik, Personal Betreibung Haustechnik) - Mängelhaftung, Garantie - Organisation aller erforderlichen Sachverständigenabnahmen (Die Kosten für die Sachverständigenabnahmen werden vom Auftraggeber getragen / übernommen.) Die Erbringung sämtlicher in den Vergabeunterlagen aufgeführter Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr; dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Bieter darf nur eine solche Anlage, solche Produkte, Komponenten, Geräte anbieten, welche auch im Hinblick auf den Aufstellungs- / Betriebsort geeignet sind bzw. am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort ordnungs- und bestimmungsgemäß sowie voll funktionsfähig betrieben werden können. Dabei ist zu insbesondere zu berücksichtigen, dass Strahlenschutzertüchtigungen nicht vorgenommen werden dürfen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Technischer Wert / Qualität60 %
Preis
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.7 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Technischer Wert / QualitätDie Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.7 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu verg … ganz lesenReferenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. (Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dementsprechend - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.) Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten. Es sind insgesamt mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Ausbau / Demontage einer "alten" Angiographieanlage sowie Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Einbringung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme der konkret bzw. im gegenständlichen Vergabeverfahren angebotenen biplanaren Angiographieanlage im neuroradiologischen Kontext / Umfeld für einen vergleichbaren Auftraggeber. Vergleichbare Auftraggeber sind Universitätskliniken sowie Krankenhäuser der Maximalversorgung. Bei einem der mindestens drei anzugebenden vergleichbaren Referenzprojekte / Referenzaufträge muss zudem die folgende Leistung Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sein: Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Einbringung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme der konkret bzw. im gegenständlichen Vergabeverfahren angebotenen biplanaren Angiographieanlage im neuroradiologischen Kontext / Umfeld inklusive eines vollständig in die Anlage integrierten Angiographiesimulators. Hinweise: Im Formblatt F4-A wurde daher in den Tabellen für die Angabe der Referenzprojekte eine Abfrage bzgl. des vollständig in die Anlage integrierten Angiographiesimulators mit aufgenommen. Es ist weiter zu berücksichtigen, dass es für den geforderten Nachweis von Referenzprojekten / Referenzaufträgen unschädlich ist, wenn Teilleistungen in den jeweiligen Projekten / Aufträgen nicht durch einen Bieter allein, sondern durch Unterauftragnehmer erbracht wurden. Entscheidend für die Eignungsprüfung ist insoweit, dass der Bieter als Auftragnehmer / Vertragspartner entsprechende Referenz …
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Verei … ganz lesenNachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Optionale Positionen / Optionen sind - wenn nicht explizit anders angegeben - vom Bieter zwingend mit anzubieten, jedoch unbedingt gesondert … ganz lesenOptionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Optionale Positionen / Optionen sind - wenn nicht explizit anders angegeben - vom Bieter zwingend mit anzubieten, jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der Einzelpreis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen. Der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen ausdrücklich vor. Eventualpositionen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Etwaige als Eventualposition bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen können vom Bieter mit angeboten werden, sind jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der (Einzel-)Preis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Eventualpositionen; der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung dieser Positionen ausdrücklich vor. Optionen und Eventualpositionen sind den Vergabeunterlagen "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" und "Anlage 1-Leistungsverzeichnis" zu entnehmen. Weitere Option: Vollservicevertrag für 72 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Rechts- und Sachmängelhaftung bzw. nach Ablauf der Garantiezeit (vgl. Vergabeunterlage "Anlage 2-Erklärung zum angebotenen Produkt").
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
26.01.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: vgl. Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag h … ganz lesenZur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 03.12.2025). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Daher hat sich der Auft … ganz lesenHinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Daher hat sich der Auftraggeber für die Auswahlmöglichkeit "unbekannt" entschieden. Die Festlegungen / Regelungen zu Terminen, Fristen, Laufzeiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MY# 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM6MY# 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.5 und 2.6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsw …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

130Bekanntmachungen
47Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
252.602 €Zuschlagswert im Median
183.134 € – 620.722 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 14.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0c08687-8d1c-48eb-8da9-3a9996c86a7c.