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Biplanare Angiographieanlage

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 21/2025veröffentlicht 31.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 284 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Sachsen (6 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Technischer Wert / Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer biplanaren Angiographieanlage für das Institut und Poliklinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie des Auftraggebers. Die Anforderungen an die Anlage, an die Komponenten, Produkte, Geräte und die weiteren Leistungen sind in den "Hinweisen zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Sofern die Anlage nur vollumfänglich funktioniert bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) nur vollumfänglich betrieben werden kann, wenn bauliche und technische Ertüchtigungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Die Erbringung sämtlicher in den Vergabeunterlagen aufgeführter Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr; dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Technischer Wert / Qualität60 %
Preis
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.7 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Technischer Wert / QualitätDie Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.7 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Optionale Positionen / Optionen sind - wenn nicht explizit anders angegeben - vom Bieter zwingend mit anzubieten, jedoch unbedingt gesondert … ganz lesenOptionale Positionen bzw. als Option bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Optionale Positionen / Optionen sind - wenn nicht explizit anders angegeben - vom Bieter zwingend mit anzubieten, jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der Einzelpreis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen. Der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung der optionalen Positionen / Optionen ausdrücklich vor. Eventualpositionen sind Positionen, die der Auftraggeber unter Umständen zusätzlich beauftragt. Etwaige als Eventualposition bezeichnete Produkte, Komponenten, Leistungen können vom Bieter mit angeboten werden, sind jedoch unbedingt gesondert auszupreisen. Sofern vorgesehen, ist der (Einzel-)Preis in der Preiszusammenstellung mit anzugeben, sofern nicht ausdrücklich die Auspreisung auf einer separaten Anlage gefordert wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Eventualpositionen; der Auftraggeber behält sich die Inanspruchnahme / Beauftragung dieser Positionen ausdrücklich vor. Optionen und Eventualpositionen sind den Vergabeunterlagen "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" und "Anlage 1-Leistungsverzeichnis" zu entnehmen. Weitere Option: Vollservicevertrag für 72 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Rechts- und Sachmängelhaftung bzw. nach Ablauf der Garantiezeit.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Lei … ganz lesenEs handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 31.03.2026).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Die Festlegungen / Rege … ganz lesenHinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Die Festlegungen / Regelungen zu Terminen, Fristen, Laufzeiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWML3G#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Philips GmbH Market DACH, Hamburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

130Bekanntmachungen
47Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
252.602 €Zuschlagswert im Median
183.134 € – 620.722 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05f31b7a-5a11-4456-90db-b4b541d403ad.