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Bioenergiepotenzialstudie NRW 2026

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 37;1001867833;EUveröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 269 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate24.03.2026 – 30.11.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:02 Uhr
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 und steht somit vor einer großen Transformationsherausforderung der Strom-, Wärme- und Gasversorgung.

Die Biomasse kann als flexibler, speicherbarer und regional verfügbarer Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas leisten. Zugleich kann es fossile Energieträger ersetzen und die Defossilisierung des Energiesystemen vorantreiben.

Das LANUK beabsichtigt die Durchführung einer Bioenergiepotenzialstudie zu beauftragen. Das Ziel der Studie ist es, die Bioenergiepotenziale in NRW sowohl auf Grundlage der bestehenden Bioenergieinfrastruktur als auch möglicher Neuanlagen zu ermitteln und die zukünftige Rolle der Biomasse im Energiesystem des Landes NRW einzuordnen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um strategische Handlungsempfehlungen und regionale Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung der Bioenergiebranche in NRW abzuleiten.

Beschreibung des Loses

Die Leistung gliedert sich in mehrere Leistungsschritte.

1. Festlegung von Rahmenbedingungen

Der Auftragnehmer (AN) erarbeitet gemeinsam mit dem LANUK Rahmenbedingungen, die auf einheitlich definierten methodischen Grundlagen basieren. Diese umfassen alle maßgeblichen, Annahmen, Kriterien und Restriktionen, die für die Sektoren Abfallwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Landwirtschaft berücksichtigt werden.

2. Datenerfassung Biomassestoffströme

Anhand der Rahmenbedingungen werden die relevanten Biomassestoffströme in NRW erfasst, die für die Potenzialberechnung notwendig sind. Ziel ist eine Zusammenstellung der energetisch nutzbaren Biomassestoffströme aus den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Erfassung erfolgt, soweit möglich, in räumlich differenzierter Form mindestens auf Gemeindeebene für NRW.

3. Potenzialermittlung

Der AN berechnet auf Grundlage der definierten Rahmenbedingungen (s. Punkt 1) und der berücksichtigten Biomassestoffströme (s. Punkt 2) die Bioenergiepotenziale für die Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Bioenergiepotenziale sind quantitativ und räumlich differenziert mindestens auf Gemeindeebene darzustellen. Zudem bewertet der AN die Potenziale im Hinblick auf den Verwendungszweck bei der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in den Sektoren Gewerbe, Haushalte und Industrie.

4. Stakeholder-Workshops

Im Projektverlauf sind Workshops mit relevanten Fachleuten vorgesehen, wobei ein Workshop fest eingeplant ist, um fachliche Themen, offene Fragestellungen, methodische Ansätze, die Eingrenzung relevanter Biomassestoffströme sowie Szenarien zu behandeln. Weitere Workshops werden im Projektverlauf gemeinsam mit dem LANUK festgelegt und im Leistungsverzeichnis als optional ausgewiesen.

5. Szenarienentwicklung

Auf Basis der Potenzialermittlung in den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft sowie der Erkenntnisse aus dem vorgesehenen Workshop entwickelt der AN die Szenarien und beschreibt die jeweils zugrunde liegenden Annahmen, Einflussfaktoren und möglichen Entwicklungen. Zudem sollen regionale Schwerpunkte identifiziert und darauf aufbauend praxisrelevante Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die abschließende Ausarbeitung und Festlegung der Szenarien erfolgt auf Basis der finalen Potenzialermittlung in enger Abstimmung mit dem LANUK.

Die Projektlaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 30.11.26.

Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Eintragung in das Handelsregister
Teil B des Firmen-Fragenkatalogs (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung im Berufs-/Handelsregister,
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Formblatt Referenzen Bieter inkl. Projektskizzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mind. eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Tag der Angebotsfrist) über einen Leistungsgegenstand, der nach Umfang, Art und Weise mit der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung vergleichbar ist
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Formblatt Referenzen Personal inkl. Aufgabenbeschreibungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die folgenden notwendigen Fachkenntnisse verfügen: - Erstellung von Potenzialstudien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere im Bereich der … ganz lesenFormblatt Referenzen Personal inkl. Aufgabenbeschreibungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das eingesetzte Projektteam muss insgesamt über die folgenden notwendigen Fachkenntnisse verfügen: - Erstellung von Potenzialstudien im Bereich der erneuerbaren Energien insbesondere im Bereich der Bioenergie - Heutige und künftige Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bioenergie (Stoffstrommodellierung) - Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen (Bioenergie) - Ökonomische und ökologische Betrachtung des Energie- und Wärmemarkts (u.a. Energiepreisprognose, Vollkostenrechnung) - Datenbankmanagement und umfangreiche sowie rechenintensive GIS-Analysen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.03.2026
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
In Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird aus … ganz lesenIn Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird ausschließlich durch den Auftraggeber zusätzlich beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung zusätzlicher Workshops. Es werden nur die tatsächlich beauftragten und durchgeführten zusätzlichen Workshops vergütet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
11.02.2026, 09:02 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Mitarbeiterprofile und Darstellung Organisation Projektteam ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit dem Angebot sind Mitarbeiterprofile und eine Darstellung der Organisation des Projektteams und der Aufgabenzuordnung auf einzelne Personen einzureichen. Die für die Auftragsbearbeitung verantwortlichen Ansprechpartner/-innen / Projektleiter/-in sowie die eingeplanten Beschäftigten sind namentlich zu benennen. - Teil A des Firmenfragenkatalogs ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf sta … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Während der Bearbeitungszeit findet alle zwei Wochen ein Jour fixe online statt. Weitere feste Termine sind ein Zwischen- und Endgespräch, diese werden nach Absprache vereinbart und finden online statt. Spätestens eine Woche vor der Durchführung des Zwischengesprächs wird ein Zwischenbericht mit bisher erzielten Ergebnissen in schriftlicher Form (Word) vorgelegt. Bis zum 30.11.2026 ist der Abschlussbericht in schriftlicher finaler Form vorzulegen; das Endgespräch ist ebenfalls bis zum 30.11.2026 durchzuführen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTZXT01QE# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c24aeab5-7543-43bd-afc7-907729a4ba46.