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Schreibstreifendigitalisierung - Digitalisierung von analogen Daten

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 51;1002016777;EUveröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 71 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 47 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualitätssicherungskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Ziel ist die Digitalisierung historischer Schreibstreifen und zugehöriger Unterlagen, einschließlich Scannen und Indexierung, Extraktion und Aufbereitung von Zeitreihen, Qualitätssicherung und Validierung sowie die Übergabe der Daten in standardisierten Formaten zur Nutzung in weiteren Fachinformationssystemen.

Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt.

Los 1: Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten

Los 2: Erweiterte Datenverarbeitung

Ein Angebot kann sich auf ein Los oder die Gesamtleistung beziehen.

Der Auftrag erfolgt jeweils als mehrjährige Rahmenvereinbarung. Die Vergabe basiert auf fachlich begründeten Prioritätsklassen, an denen sich die Abrufe durch den Auftraggeber orientieren. Dadurch soll eine wirtschaftliche, flexible und bedarfsgerechte Beauftragung ermöglicht werden.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Digitalisierung Schreibstreifenarchive inkl. Querschnittsarbeiten

Zu Beginn werden die Pegelbögen beim AG abgeholt und in gesicherten Behältnissen transportiert. Alle in Frage kommenden Abholorte können der Anlage 1 entnommen werden. Der gesicherte Transport ist durch den AN sicherzustellen. Vor dem Scan erfolgt die fachgerechte Vorbereitung der Dokumente (s. hierzu auch Angaben in Anlage 2 - diese Anlage wurde von einem externen Unternehmen für das LANUK erstellt). Das Scannen wird in Farbe mit mindestens 300 dpi durchgeführt; die Ausgaben stehen in den Formaten PDF/A?2b und weiteren verlustfreien Bildformat bereit wie in Anlage 4 und 5 beschrieben. Besonderes Augenmerk gilt dem schonenden Umgang mit historischem Schriftgut sowie der sachgemäßen Behandlung von Sonderformaten, etwa Endlosbögen oder Formaten größer als DIN A3. Anschließend werden die gescannten Dokumente eindeutig der jeweiligen Pegelstation, dem Gewässer und dem relevanten Zeitraum zugeordnet. Dabei werden Anfangs- und Enddaten erfasst und Sonderfälle wie Mehrfachganglinien gekennzeichnet. Als Ergebnis entstehen vollständig indizierte, recherchierbare Dokumente. Im nächsten Schritt erfolgt die softwaregestützte Erkennung der Ganglinien und die Transformation in Zeit?/Wert?Paare (Pegelstand und Zeitpunkt). Für jede Pegelstation werden chronologisch konsistente Zeitreihen erzeugt. Die Ergebnisse werden in CSV und ZRXP bereitgestellt; ergänzende Metadaten werden in separaten CSV-Dateien geliefert. Die Formatvorgaben sind in Anlage 4 und 5 detailliert beschrieben. Zur Sicherstellung der Datenqualität werden automatische Regelprüfungen auf Lücken, Grenzwerte und sprunghafte Veränderungen durchgeführt. Fehlerhafte oder fehlende Werte werden eindeutig gekennzeichnet, und es werden Qualitätsberichte erstellt. Optional können Ersatzwerte gebildet und aggregierte Zeitreihen bereitgestellt werden. Abschließend erfolgt die Übergabe aller Daten in einer klar strukturierten Ordner- und Dateisystematik. Diese Systematik bzw. die Formatbeschreibung wird detailliert beschrieben (Anlage 4 und 5). Auf Wunsch wird der AG in Zusammenarbeit mit dem Software Betreuer beim Import in das Fachinformationssystem (FIS) des AG unterstützt, um eine reibungslose Integration zu gewährleisten. Die Datenlieferung erfolgt über einem vom AG bereitgestellten Cloud-Service. Nach erfolgreichem Import der digitalen Pegelbögen und der entsprechend digitalisierten Zeitreihen werden die Papierbögen in Abstimmung mit dem AG sachgerecht vom AN vernichtet.

48 Monate–
2
Erweiterte Datenverarbeitung

Los 2 umfasst die vertiefte fachliche Prüfung, Plausibilisierung, Bewertung und Dokumentation der in Los 1 erzeugten digitalisierten Wasserstandszeitreihen. Gegenstand der Leistung sind die Durchführung formaler, statistischer, zeitlicher, räumlicher und hydrologischer Qualitätsprüfungen, die Identifikation und Kennzeichnung fehlerhafter oder fraglicher Datenpunkte sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfschritte und Ergebnisse. Ziel ist die Bereitstellung qualitätsgesicherter, hydrologisch konsistenter und für die weitere Nutzung in Fachinformationssystemen geeigneter Zeitreihen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis je Los den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (80 Punkte, zwei Nachkommastellen). Die übrigen Angebote werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt:
Qualität
QualitätssicherungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20Zur Bewertung hat der Bieter je Los mit dem Angebot ein schlüssiges Konzept zur Qualitätssicherung beizufügen, in dem die Beteiligung des Auftraggebers an den einzelnen Bestandteilen klar ersichtlich ist.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesen1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7DYH0CDNX2#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Pro Konzept GmbH, Venningen3
2kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuk.nrw.de

Bei uns erfasst

192Bekanntmachungen
105Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11ae7103-6e20-4e85-9b6d-2a7ecc885e59.