Bioenergiepotenzialstudie NRW 2026
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 37;1001867833;EUveröffentlicht 19.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Monate
- 18.03.2026 – 30.11.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate18.03.2026 – 30.11.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45659, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (159 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 30.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung bis 2045 und steht somit vor einer großen Transformationsherausforderung der Strom-, Wärme- und Gasversorgung.
Die Biomasse kann als flexibler, speicherbarer und regional verfügbarer Energieträger einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Strom, Wärme und Gas leisten. Zugleich kann es fossile Energieträger ersetzen und die Defossilisierung des Energiesystemen vorantreiben.
Das LANUK beabsichtigt die Durchführung einer Bioenergiepotenzialstudie. Das Ziel der Studie ist es, die Bioenergiepotenziale in NRW sowohl auf Grundlage der bestehenden Bioenergieinfrastruktur als auch möglicher Neuanlagen zu ermitteln und die zukünftige Rolle der Biomasse im Energiesystem des Landes NRW einzuordnen. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um strategische Handlungsempfehlungen und regionale Schwerpunkte für die zukünftige Entwicklung der Bioenergiebranche in NRW abzuleiten.
Beschreibung des Loses
Die Leistung gliedert sich in mehrere Leistungsschritte.
1. Festlegung von Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) erarbeitet gemeinsam mit dem LANUK Rahmenbedingungen, die auf einheitlich definierten methodischen Grundlagen basieren. Diese umfassen alle maßgeblichen, Annahmen, Kriterien und Restriktionen, die für die Sektoren Abfallwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Landwirtschaft berücksichtigt werden.
2. Datenerfassung Biomassestoffströme
Anhand der Rahmenbedingungen werden die relevanten Biomassestoffströme in NRW erfasst, die für die Potenzialberechnung notwendig sind. Ziel ist eine Zusammenstellung der energetisch nutzbaren Biomassestoffströme aus den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Erfassung erfolgt, soweit möglich, in räumlich differenzierter Form mindestens auf Gemeindeebene für NRW.
3. Potenzialermittlung
Der AN berechnet auf Grundlage der definierten Rahmenbedingungen (s. Punkt 1) und der berücksichtigten Biomassestoffströme (s. Punkt 2) die Bioenergiepotenziale für die Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft. Die Bioenergiepotenziale sind quantitativ und räumlich differenziert mindestens auf Gemeindeebene darzustellen. Zudem bewertet der AN die Potenziale im Hinblick auf den Verwendungszweck bei der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung in den Sektoren Gewerbe, Haushalte und Industrie.
4. Stakeholder-Workshops
Im Projektverlauf sind Workshops mit relevanten Fachleuten vorgesehen, wobei ein Workshop fest eingeplant ist, um fachliche Themen, offene Fragestellungen, methodische Ansätze, die Eingrenzung relevanter Biomassestoffströme sowie Szenarien zu behandeln. Weitere Workshops werden im Projektverlauf gemeinsam mit dem LANUK festgelegt und im Leistungsverzeichnis als optional ausgewiesen.
5. Szenarienentwicklung
Auf Basis der Potenzialermittlung in den Sektoren Abfall-, Forst- und Holz- sowie Landwirtschaft sowie der Erkenntnisse aus dem vorgesehenen Workshop entwickelt der AN die Szenarien und beschreibt die jeweils zugrunde liegenden Annahmen, Einflussfaktoren und möglichen Entwicklungen. Zudem sollen regionale Schwerpunkte identifiziert und darauf aufbauend praxisrelevante Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die abschließende Ausarbeitung und Festlegung der Szenarien erfolgt auf Basis der finalen Potenzialermittlung in enger Abstimmung mit dem LANUK.
Die Projektlaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 30.11.26.
Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Der Bieter, dessen Angebot gem. Leistungsverzeichnis den niedrigsten Kostenwert erzielt hat, erhält die volle Punktzahl (30 Punkte, zwei Nachkommastellen).
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 70Bei dem Zuschlagskriterium Qualität können max. 70 Punkte (zwei Nachkommastellen) erzielt werden. Der Bieter hat ein Konzept für die Erarbeitung der Bioenergiepotenzialstudie für die Strom-, Wärme- und Gasversorgung in NRW einzureichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.03.2026
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
In Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird aus … ganz lesenkürzer
In Pos. 5 des Leistungsverzeichnisses wird als optionale Position ein Einzelpreis für weitere Work-shops abgefragt. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Workshops erforderlich werden, wird zwi-schen Auftraggeber und Auftragnehmer während der Projektlaufzeit festgelegt. Ein weiterer Workshop wird ausschließlich durch den Auftraggeber zusätzlich beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung zusätzlicher Workshops. Es werden nur die tatsächlich beauftragten und durchgeführten zusätzlichen Workshops vergütet.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverz … ganz lesenkürzer
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Während der Bearbeitungszeit findet alle zwei Wochen ein Jour fixe online statt. Weitere feste Termine s … ganz lesenkürzer
Zu Projektbeginn findet ein Auftaktgespräch in Präsenz (halbtägig) mit dem LANUK und dem Arbeitskreis in Essen, Duisburg oder Düsseldorf statt, in dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Während der Bearbeitungszeit findet alle zwei Wochen ein Jour fixe online statt. Weitere feste Termine sind ein Zwischen- und Endgespräch, diese werden nach Absprache vereinbart und finden online statt. Spätestens eine Woche vor der Durchführung des Zwischengesprächs wird ein Zwischenbericht mit bisher erzielten Ergebnissen in schriftlicher Form (Word) vorgelegt. Bis zum 30.11.2026 ist der Abschlussbericht in schriftlicher finaler Form vorzulegen; das Endgespräch ist ebenfalls bis zum 30.11.2026 durchzuführen.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT7MWZM5N# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ramboll Büro NRW, Essen | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
- Website
- lanuk.nrw.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lanuk.nrw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bad8010b-83c2-44e2-8df2-ea1028ed4b36.