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DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24FEI77567veröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 670 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate03.03.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (341 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (1.008 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 15:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
    vor 22 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis80 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog20 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Wir erklären, dass wir im Gewerberegister eingetragen sind oder eine Gewerbeanmeldung besit-zen, oder alternativ eine entsprechende Registrierung (z.B. Eintrag bei der Handelskammer, Ar-chitekten- und Ingenieurkamm, Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer, Eintrag im Berufsregister oder … ganz lesenWir erklären, dass wir im Gewerberegister eingetragen sind oder eine Gewerbeanmeldung besit-zen, oder alternativ eine entsprechende Registrierung (z.B. Eintrag bei der Handelskammer, Ar-chitekten- und Ingenieurkamm, Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer, Eintrag im Berufsregister oder eine Registrierung beim Finanzamt) besitzen. Wir erklären, dass eine Mit-gliedschaft in der Berufsgenossenschaft vorhanden ist. Sollte unser Sitz nicht in der Bundesre-publik Deutschland liegen, geben wir eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für uns zuständigen Versicherungsträger ab.
Kriterium
Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Wir sind un-serer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Un-fall- und Arbei … ganz lesenWir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Wir sind un-serer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Un-fall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarz-arbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen. Wir erklären, dass wir den DB-Verhaltenskodex für eschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Ver-haltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, einhalten wer-den. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nach-unternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstö-ße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufent-haltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, ge-forderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Verga-be bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbe-werbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korrup-tionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeu-tung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zu-kommt. Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, ver-trauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren er-langen könnte, oder irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung be-einflussen konnte bzw. dies versucht hat. Einhaltung von Sanktionen und Embargos . a) Wir ver-sichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sons-tigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtsc …
Kriterium
Weiterführung der Kriterien "wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit" aus BT-747-Lot, wegen Beschränkung auf 6000 Zeichen: Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich siche-re zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im … ganz lesenWeiterführung der Kriterien "wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit" aus BT-747-Lot, wegen Beschränkung auf 6000 Zeichen: Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich siche-re zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unterneh-men stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusi-cherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukom-men. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Um-standes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4.Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selb-ständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auf-traggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5.Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Ge-samtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftragge-bers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforde-rung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtig-keit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabever¬fahren sowie zur fristlo-sen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auf-traggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftrag-geber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Zu BT-750 Lot: BIM-spezifische Eignungskriterien 1. Vorhandensein von mind. einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert). 2. Verfügbarkeit von mind. einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter) 3. Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren. 4. Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zumBIM-Koordinator/in sind zertifizierte/ qualifizierte BIM-Koordinatoren oder Mitarbeiter/innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.03.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
BIM-Planungsleistung der Lph 5-7
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Wir teilen mit, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / ver-wandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bez … ganz lesenWir teilen mit, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / ver-wandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: Art der Verbundenheit: keine zu Nummer ……………….0wirtschaftlich zu Nummer ………………….. 0 gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer …………………. Mit nachfolgender Unterschrift bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass sämtliche in den beigefügten Teilnahmeunterlagen enthaltenen Erklärungen und Angaben vollständig und wahr-heitsgemäß sind. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Aus-schluss vom Vergabever¬fahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verlet-zung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.Gleichzeitig bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Verfügbarkeit der benannten Personale.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Europaplatz 1, 10557 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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557vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (521 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.01.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 07.01.2025 auf 20.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc6ab915-bda0-488c-897e-3afa4bbcdf74.