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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

BfAA Rahmenvertrag See für Sammeltransporte

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0071veröffentlicht 24.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 895 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,1 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,21 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:59 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für den Seetransport (mit vorhergehender Lagerung) von Ausstattungsgegenständen in das Ausland bzw. für den Nachlauf von eingehenden Sendungen aus dem Ausland ab Eingangshafen innerhalb von Deutschland, Belgien oder den Niederlanden

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung/Abwicklung von Seetransporten für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die von Deutschland in das Ausland erfolgen (Exporte). Hierzu gehören der Vorlauf inkl. Warensammlung bis zum Ausgangshafen und die Verschiffung zu dem - dem Bestimmungsort nächstgelegenen - Eingangshafen. In der Regel wird der Nachlauftransport durch die jeweilige Auslandsvertretung organisiert. Zusätzlich sollen auch aus dem Ausland ankommende Seefracht-Container entgegengenommen, entzollt und zu einem vom Auftraggeber im Einzelfall zu benennenden Bestimmungsort verbracht werden (Importe). Es können keine verbindlichen Angaben zur Häufigkeit der Transporte gemacht werden. Die Anzahl der Transporte ist abhängig von den Nachfragen der deutschen Auslandsvertretungen bzw. von Bauvorhaben.

Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr umfassen. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt somit vier Jahre.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
> Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters und Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung Anlage 06 vorzulegen)
Kriterium
> Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärungen vorzulegen, u.a. in Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 3) > Nachweis/Bestätigung der Haftpflic … ganz lesen> Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärungen vorzulegen, u.a. in Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 3) > Nachweis/Bestätigung der Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung in Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 3 vorzulegen) - zugleich Mindestanforderung - mit folgenden Deckungssummen: - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden - 3.000.000,00 EUR für Sachschäden - 500.000,00 EUR für Vermögensschäden Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen und entsprechend nachgewiesen wird.
Kriterium
> Mindestanforderungen an Standortbedingungen und Lagerkapazitäten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen in Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 5): 1. Bereitstellung einer Lagerkapazität von min. 3000 cbm für den Auftraggeber, d.h. es können jederzeit bis zu 3.000 cbm Waren durch den AG bei … ganz lesen> Mindestanforderungen an Standortbedingungen und Lagerkapazitäten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen in Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 5): 1. Bereitstellung einer Lagerkapazität von min. 3000 cbm für den Auftraggeber, d.h. es können jederzeit bis zu 3.000 cbm Waren durch den AG beim AN eingelagert werden; Nachweis ist mittels Fotodokumentation über die Lagerhallen/Grundrisse zu erbringen. Falls noch keine entsprechende Lagerkapazität zur Verfügung steht, verpflichtet sich der Bieter /die Bietergemeinschaft, diese bei Zuschlag bis spätestens zum Leistungsbeginn zu schaffen und nachzuweisen. 2. Standort in Deutschland, der sich als Lager für die Warensammlung entsprechend den genannten Anforderungen eignet (Benennung der Anschrift). Falls noch kein entsprechender Standort in Deutschland zur Verfügung steht, verpflichtet sich der Bieter /die Bietergemeinschaft, diesen bei Zuschlag bis spätestens zum Leistungsbeginn zu benennen und nachzuweisen. > Geeignete Referenz des Bieters über einen früher ausgeführten Dienstleistungsauftrag, der in den letzten drei Jahren erbracht wurde, unter Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers, der Kontaktdaten des Referenzgebers, der Art der vertraglichen Bindung, des Erbringungszeitraumes, des Auftragsvolumens/Auftragswertes, des Anteils des Bieters, der durchschnittlich eingesetzten Vollzeitäquivalente und ggf. Beschreibung besonderer technischer, gerätespezifischer, personaltechnischer Anforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen in Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 5) Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Referenz: Mindestens eine Referenzleistung aus dem Bereich Seefrachtverkehr über vergleichbare, regelmäßig erbrachte Leistungen, bei der das Auftragsverhältnis mindestens 9 Monate andauert/-e. > Mindestanforderung an das Qualitätsmanagement: Der Auftragnehmer hat ein Qualitätsmanagementsystem zu verwenden und nachzuweisen (mit dem Angebot mittels Anlage 08 - Eigenerklärung Qualitätsmanagement sowie Kopie des Zertifikats). Der Nachweis kann z. B. über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff., FIDI-FAIM, AMÖ oder eines vergleichbaren Güteprüfsystems erfolgen. Weitere Angaben zur personellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: > Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner leitenden und technischen Kräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 4) > Angaben zu den technischen Fachkräften (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung Sprachkompetenz), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 4) > Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, Anlage 09 - Eigenerklärung Umweltmanagement) > Angaben über Mitgliedschaft/-en in (inter-)nationalen Logistik-Verbänden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 7) > Angabe, - welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und/oder - ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, Anlage 03 - Firmenbogen, Ziffer 2)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
Entfällt.
Optionen
Nach der Grundlaufzeit (bis zum 31.07.2026) besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr umfassen. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt somit vier Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.210.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
27.05.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
Kontakt
einkaufsteam1@auswaertiges-amt.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2024

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