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Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027

Finanzamt Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen GS 131 OV 012023veröffentlicht 25.10.2023erstmals 25.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1082 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,02 Mio. €
Laufzeit
82 Monate01.03.2024 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 36 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 07:00 Uhr
    vor 36 Monaten
  5. Bindefrist endet
    94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 32 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Vertrages für die „Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027“. b) Die Leistungsbestandteile gliedern sich in 4 Unterpunkte: 1.Evaluierungen des EFRE/JTF- und des ESF+ Programms Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 2.Längerfristige Ergebnisindikatoren ESF+ 3.Abstimmungen mit der Verwaltungsbehörde und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Evaluierungen 4.Unterstützungsleistungen bei der Programmierung der Förderperiode 2028 bis 2034 c) Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will. d) Der detaillierte Lesitungsumfang ergibt sich aus der Anlage 5-Leistungsbeschreibung. e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 /vgl. bspw. Bieterfragen) und in der Anlage "1-Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
I. Legende Abkürzungen/Quelle III.1.1) - III.1.3) AG/Auftraggeber AN/Arbeitnehmer BSt/Beschaffungsstelle EE/Eigenerklärung MA/Mindestanforderung k.A./Keine Anforderung UAN/Unterauftragnehmer II. Grundangaben in Formblatt A2 - Bieter- und Eignungsauskunft 1. Unternehmensdaten für WReg 2. EE - Bieterg … ganz lesenI. Legende Abkürzungen/Quelle III.1.1) - III.1.3) AG/Auftraggeber AN/Arbeitnehmer BSt/Beschaffungsstelle EE/Eigenerklärung MA/Mindestanforderung k.A./Keine Anforderung UAN/Unterauftragnehmer II. Grundangaben in Formblatt A2 - Bieter- und Eignungsauskunft 1. Unternehmensdaten für WReg 2. EE - Bietergemeinschaft, Eignungsleihe/UAN-Einsatz, Berufsgenossenschaft, PQ (ja/nein; Nachweis mit dem Angebot), Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister (aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels und/oder Berufsregister verpflichtet) 3. allgemein, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 123 GWB und § 124 GWB, § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen (soweit erforderlich) zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden. III. Grundangaben in Formblatt A3 (EU Erklärungen nach § 8 TVergG LSA) 1. EE zu § 11 TVergG LSA, dass a) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde, oder b) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. Oder c) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht. 2. EE zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. 3. EE zu § 14 TVergG LSA, dass im Falle der Beauftragung von UAN und/oder Verleihern verpflichtend ist, mit den UAN und/oder Verleihern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindeststundenentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung des Formblattes „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)“ zu vereinbaren 4. EE zu § 17 TVergG LSA, dass Verpflichtend ist, dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA die Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des UAN sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und die abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen. Es ist bekannt, dass vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. 5. EE zu § 18 TVergG LSA, dass Es möglich ist, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung (unabhängig ob AN oder UAN) während des laufenden Vergabeverfahrens zum Ausschluss des Bieters nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Bei Verstößen gegen die o. g. Verpflichtungen kann es zu Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
Kriterium
1. EE zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb … ganz lesen1. EE zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann: Personenschäden und Sachschäden: 2.000.000 Euro Vermögensschäden: 250.000 Euro oder dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden. 2. EE zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter Mindestanforderung Personal/Leistungsart: k. A. 3. EE zum Gesamtumsatz Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: k. A.
Kriterium
1. EE zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße (spätestens bei Leistungsbeginn) für die au … ganz lesen1. EE zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße (spätestens bei Leistungsbeginn) für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen (vgl. 5 Leistungsbeschreibung, Ziffer 11.2) 2. EE zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. 3. EE zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird. 4. EE zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird. 5. EE zur Reduzierung der CO2 Emissionen, dass die vergaberechtliche Leistung (soweit möglich) CO2 reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2 Emissionen (soweit möglich) gesorgt wird. 6. EE zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt wird und dieses Anwendung findet. 7. EE zum Datengeheimnis, dass ein Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 i.V.m. § 1 Abs. 2 BDSG und § 13 DSAG LSA vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann 8. EE zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, dass ein Nachweis zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 Abs. 1 DS GVO vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann 9. EE Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2a Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2a Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und (soweit erforderlich) für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde. 10. EE zur Vermeidung von Interessenkonflikten, dass bei weiteren EFRE/ JTF/ ESF+ Projektumsetzungen erklärt wird, dass die Aufgabenbereiche (Umsetzung und Evaluierung) durch geeignete organisatorische Maßnahmen institutionell oder mindestens personell klar voneinander getrennt werden 11. Referenzen (vgl. 2 Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 Bieter und Eignungsauskunft Ziffer 4) Folgende Anforderungen werden gestellt: Anzahl: mindestens 3 Referenzen seit dem 01.01.2026 laufend mindestens bei einer Referenz bereits ein abgeschlossener Auftrag Auftragswert: mindestens 42.000 EUR/ netto Folgender Bereich ist durch mindestens eine Referenz abzudecken a) Evaluierung im Bereich der EU-Strukturfondsförderung und/oder zugehöriger Gebiete (Ex-ante Evaluierungen Finanzinstrumente, Strategische Umweltprüfung etc.). Darüber hinaus sind mindestens 2 der folgenden Bereiche durch Referenzen abzudecken b) Erstellung von Programmen oder Änderungsarbeiten zu Programmen jeweils des ESF oder des EFRE. c) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Mikrodaten (Verbleibsdatenerhebung). d) Evaluierungen/Studien/Konzepte zu arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftspolitischen und/oder verwaltungsrelevanten Fragestellungen. e) Evaluierungen/Studien/Konzepte zu Fragen der Querschnittsziele resp. Bereichsübergreifenden Grundsätze gemäß Artikel 9 VO (EU) 2021/1060: Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit. Weitere Angaben bei den Referenzen: Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN) Name/Adresse des AG, (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG) Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel. Nr./E Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor) Inhalt des Auftrages Gesamtauftragswert in EUR/ netto Vertrag besteht seit/Vertrag bestand 12. Beifügen einer Unternehmensdarstellung Bei der Unternehmensdarstellung (vgl. Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauf …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
94 Tage
Angebotsöffnung
22.11.2023, 07:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachpr … ganz lesena) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09.11.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die … ganz lesen1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09.11.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1-Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1- Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnAWeb) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beac …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
354.892 €Zuschlagswert im Median
216.431 € – 494.308 €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.11.2023 auf 21.11.2023 verschoben
  3. Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 07.11.2023
  4. MeldungFrist 07.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5bc1cc49-a99e-4b13-9005-d9e65f6cddf8.