Bewachung von Liegenschaften der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)
Auftraggeber nicht angegeben · Bayern
Aktenzeichen B 24.16 - 0848/22/ VV : 1veröffentlicht 04.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.09.2024 – 31.08.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.09.2024 – 31.08.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 34 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 32 Monaten52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.08.2028
- Heute
Beschreibung
Bewachung von drei Liegenschaften der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS).
Beschreibung des Loses
Bewachungsdienstleistung in zwei von drei Liegenschaften mit Bewaffnung (Handfeuerwaffen). Zur Gesamtkoordination der Auftragserfüllung in allen Liegenschaften der ZITiS ist ein Objektleiter zu stellen. Der Bewachungsdienst Objektleitung umfasst während der Vertragslaufzeit vom 01.09.2024 bis 31.8.2028 ca. 10.429 Stunden. Im Vertragszeitraum sind in der Liegenschaft ZAM in München ca. 115.549 Bewachungsstunden zu leisten. Optional ist bei größeren internen Veranstaltungen in der Liegenschaft ZAM eine Verstärkung des Pfortendienstes mit bis zu 3 Sicherheitskräften möglich. Der Bedarf wird pro Kalenderjahr insgesamt auf ca. 50 Personentage bzw. ca. 400 Stunden im Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr geschätzt. In der Liegenschaft NEO in München sind im Vertragszeitraum ca. 10.429 Bewachungsstunden zu leisten. In der Liegenschaft KOP in Dachau sind im Vertragszeitraum ca. 80.509 Bewachungsstunden zu leisten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
3.4.1.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes: Für die Ausfü … ganz lesenkürzer
3.4.1.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes: Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen. 3.4.1.2 Erlaubnis Bewachungsgewerbe Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung einzureichen.- Kriterium
3.4.2.1 Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres in der Sparte Bewachungsdienste anzugeben. Der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres muss mindestens 2.000.000 € betragen. Übersenden Sie hierzu bitte di … ganz lesenkürzer
3.4.2.1 Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres in der Sparte Bewachungsdienste anzugeben. Der Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres muss mindestens 2.000.000 € betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Unternehmensdaten". Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
3.4.3.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Vordruck Referenzen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relev … ganz lesenkürzer
3.4.3.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Vordruck Referenzen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o Mindestens eine Referenz beinhaltet das Mitführen von Schusswaffen und wird mit durchschnittlich drei Wachpersonen, bei denen es sich um sicherheitsüberprüftes Personal gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung SÜ2) handelt ausgeführt; o mindestens eine weitere Referenz muss die Gestellung von Sicherheitsüberprüften Personal gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) beinhalten; o mindestens eine weitere Referenz müssen das Mitführen von Schusswaffen beinhalten; o die Leistungserbringung muss bei drei Referenzen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). 3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. 3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. 3.5.1 Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Un …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.08.2028
- Verlängerung
§ 14 Abs. 2 Vertrag: Auf Veranlassung der Bedarfsträgerin ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit gemäß Abs. (1) bis zu zwei Mal um jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung mindestens in Textform von … ganz lesenkürzer
§ 14 Abs. 2 Vertrag: Auf Veranlassung der Bedarfsträgerin ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit gemäß Abs. (1) bis zu zwei Mal um jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung mindestens in Textform von der Auftraggeberin spätestens sechs Monate vor Ende der Festlaufzeit gegenüber der Auftragnehmerin vorgenommen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Optionen besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- 09.01.2024, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
3.5.5 Eigenerklärung Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten … ganz lesenkürzer
3.5.5 Eigenerklärung Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit (siehe Anlage 18) . Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten. 3.5.6 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz Zum Nachweis, dass Sie als Bieter im Falle der Auftragserteilung eine zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ausreichende Zahl an Mitarbeiter/innen bereitstellen, die mit einer Verpflichtung im o.g. Sinne einverstanden sind, verlangt die Vergabestelle von Ihnen die Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz inkl. der dazugehörigen Anlagen, die von Ihnen ausgefüllt eingereicht werden muss. 3.5.7 Abfrage zum Thema Nachhaltigkeit Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Träger öffentlicher Aufgaben haben daher bei ihren Planungen und Entscheidungen den Klimaschutz und die zu seiner Erfüllung gesetzlich festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieser Ziele ist u.a. im Rahmen der Beschaffungstätigkeit des Bundes zu prüfen, welche Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren bereits jetzt oder zumindest zeitnah berücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es für das Beschaffungsamt des BMI besonders wichtig, zu erfahren, in welchen Bereichen Sie bereits ökologisch nachhaltig handeln. Bitte geben Sie daher an, ob Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z. B. SCC-Zertifikat, ISO 14001, EMAS-Zertifikat, Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB), EcoStep 5.1) oder ein Energieaudit (z. B. DIN EN 16247 Teil 1) oder ein Energiemanagementsystem (z. B. DIN EN ISO 50001) verfügen. Sollten Sie über entsprechende Systeme oder Audits bereits verfügen, geben Sie im Vordruck Nachhaltigkeit bitte an, um welche es sich konkret handelt. Die Abfrage hat lediglich informativen Charakter. Bitte machen Sie aber in jedem Fall im Vordruck Nachhaltigkeit eine Eintragung, auch wenn Sie derzeit noch nicht über entsprechende Nachweise verfügen. 3.7.2 Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise Zur Verifizierung der Anforderungen an die Leistungserbringung sind die nachfolgend aufgeführten Aufgaben- bzw. Fragestellungen in Ihrem Angebot nachvollziehbar zu beantworten. Den Musterschichtplan zu a) erstellen Sie bitte selbst und legen diesen dem Angebot bei. Für die Beantwortung der Fragestellungen zu b) bis d) nutzen Sie bitte den Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise. a) Musterschichtplan b) Erläutern Sie Ihre Dienstorganisation für die hier konkret vorliegende Bewachungsdienstleistung anhand eines in einem gesonderten Dokument beizufügenden Musterschichtplans. Beschreiben Sie darin die Einhaltung, der in den Vertragsunterlagen enthaltenen Vorgaben sowie die Durchführung von Pausen bzw. die Gestaltung der Pausenzeiten im Einklang mit den geltenden Vorschriften (hier bitte einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen der LB zu Pausenabdeckung, da in letzter Zeit immer wieder in Schichtplänen nicht beachtet) …- Hinweis
- Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH12 Zuschläge
- Blunck Dienstleistungen GmbH7 Zuschläge
- VSD Victory Sicherheitsdienste GmbH7 Zuschläge
- WWD Dienstleistung GmbH7 Zuschläge
- Brother Security GmbH6 Zuschläge
- Mardini GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.01.2024 auf 16.01.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Sicherheitsdienstleistungen sowie Wach-, Schließ- und Kontrolltätigkeiten am Universitätsklinikum RegensburgUniversitätsklinikum Regensburg AöRFrist 11.11.2026
- S0335 Bewachung FBG-Tanklager NeuburgBundeswehr-Dienstleistungszentrum IngolstadtFrist 03.12.2026
- Sicherheit, Einlass, Kassen; Landesgartenschau Bad Windsheim 2027Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbHFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87c48b6e-0bdf-4afe-941c-8fe7a7d01218.