Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für verschiedene Standorte
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20046veröffentlicht 15.06.2026erstmals 15.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hagen.
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im EN-Kreis (+Stadt Hagen)Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen · HagenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-KreisLandesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen · HagenFrist 19.11.2026
- Ordnungsbehördliche Bestattungen 01.02.2027-31.01.2028 + jährl. Verlängerung max. bis 31.01.2031Stadt Hagen - FB für Informationstechnologie und Zentrale Dienste · HagenFrist 01.12.2026
- Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Behandlung von Patienten mittels intravitrealer Medikamenteneingabe von VEGF-Hemmern (IVI) in Schleswig-Holstein und HamburgAOK NordWest · HagenFrist 31.10.2029
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 5 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 55 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die AOK NordWest beabsichtigt den Abschluss von vier Dienstleistungsverträgen zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der sicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 ASiG ihrer Mitarbeitenden, sowie Vorsorgemaßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedV).
Gegenstand nach CPV
- 85147000Betriebliche GesundheitsfürsorgeHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Betriebsärztliche Betreuung Westfalen-Lippe Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
| 2 | Sicherheitstechnische Betreuung Westfalen-Lippe Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
| 3 | Betriebsärztliche Betreuung Schleswig-Holstein Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
| 4 | Sicherheitstechnische Betreuung Schleswig-Holstein Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personensch … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive Datenschutz i. H. v. 1,5 Mio. pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.- Eintragung in das Handelsregister
Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag … ganz lesenkürzer
Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgesc … ganz lesenkürzer
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, wenn die betriebsärztliche Betreuung (Los 1 und Los 3) bzw. die sicherheitstechnische Betreuung (Los 2 und Los 4) die geforderten Mindestmengen parallel innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfüllen. Mindestmengen Los 1: 3.000 Mitarbeitende 40 Standorte Los 2: 3.000 Mitarbeitende 40 Standorte Los 3: 700 Mitarbeitende 15 Standorte Los 4: 700 Mitarbeitende 15 Standorte Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und - mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden) - keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen. - Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt pro Los mindestens zwei Referenzen. Besonderheiten Beim gemeinsamen Bieten für die Lose 1 und 3 (betriebsärztliche Betreuung) oder 2 und 4 (sicherheitstechnische Betreuung) sind mindestens zwei Referenzen abzugeben, die die Mindestmengen der betreffenden Lose in Summe erreichen. Es müssen die Mindestmenge an Mitarbeitende als auch die Mindestmenge an Standorten nachgewiesen werden. Auch hier müssen die Referenzen parallel innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erbracht worden sein. Beispiel: Angebotsabgabe für die Lose 1 und 3: Die Referenzen müssen in Summe (3.000 Mitarbeitende + 700 Mitarbeitende) 3.700 Mitarbeitende und (40 Standorte + 15 Standorte) 55 Standorte erreichen. Dies muss in mindestens zwei Referenzen nachgewiesen werden.- Informationssicherheit
- Zertifizierung ISO 27001 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Da sensible Daten zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer ausgetauscht werden ist zur Sicherheit der Daten eine Zertifizierung des Auftragnehmers nach ISO / IEC 27001 oder vergleichbar zwingend erforderlich. Die Zertifizierung ist mit Angebotsabgabe entsprechend nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.12.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens um zweimal je 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schrift … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.12.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens um zweimal je 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besonderer Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2030).- Optionen
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrig … ganz lesenkürzer
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es gelten folgende besonderen Bedingungen: -Ergänzende Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB NRW) - Datenschutzbestimmungen der AOK NordWest
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTPB1265E# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTPB1265E# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH8 Zuschläge
- 21Dx GmbH4 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- DRK Nordrhein Soziale Dienste gGmbH2 Zuschläge
- Gesundheitsteam GmbH2 Zuschläge
- Stiftung Mathias-Spital Rheine2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 16.07.2026
- BekanntmachungFrist 16.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9ce4436-c0a7-462e-b36c-9062740edb1d.