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vergebenEU-weitDienstleistungen

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für verschiedene Standorte

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20046veröffentlicht 16.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 115 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 3030 %
  • 7070 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die AOK NordWest beabsichtigt den Abschluss von vier Dienstleistungsverträgen zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der sicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 ASiG ihrer Mitarbeitenden, sowie Vorsorgemaßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedV).

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betriebsärztliche Betreuung Westfalen-Lippe

Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben.

24 Monate–
2
Sicherheitstechnische Betreuung Westfalen-Lippe

Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben.

24 Monate–
3
Betriebsärztliche Betreuung Schleswig-Holstein

Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben.

24 Monate–
4
Sicherheitstechnische Betreuung Schleswig-Holstein

Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben.

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
30Gewichtung (Punkte, genau) 30Stundensatz
Qualität
70Gewichtung (Punkte, genau) 70Mit Angebotsabgabe war ein Konzept einzureichen, welches mit 70 Prozentpunkten in die Gesamtwertung einfloss.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.12.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens um zweimal je 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schrift … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.12.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens um zweimal je 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besonderer Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2030).
Optionen
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrig … ganz lesenNachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHDYR9S88N1# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHDYR9S88N1# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1BG prevent GmbH, Bonn1
2BG prevent GmbH, Bonn4
3BG prevent GmbH, Bonn1
4BG prevent GmbH, Bonn3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
507.633 €Zuschlagswert im Median
243.284 € – 1,32 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 16.07.2026
  4. BekanntmachungFrist 16.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 411eac10-5d12-40fb-a4d9-edbad677041b.