Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für verschiedene Standorte
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20046veröffentlicht 16.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- 3030 %
- 7070 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 53 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die AOK NordWest beabsichtigt den Abschluss von vier Dienstleistungsverträgen zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der sicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 ASiG ihrer Mitarbeitenden, sowie Vorsorgemaßnahmen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedV).
Gegenstand nach CPV
- 85147000Betriebliche GesundheitsfürsorgeHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Betriebsärztliche Betreuung Westfalen-Lippe Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
| 2 | Sicherheitstechnische Betreuung Westfalen-Lippe Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
| 3 | Betriebsärztliche Betreuung Schleswig-Holstein Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
| 4 | Sicherheitstechnische Betreuung Schleswig-Holstein Die Aufteilung der Einsatzzeiten für den/die Betriebsarzt/-ärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit von insgesamt 0,5 Std/Jahr pro Beschäftigten setzt sich wie folgt zusammen: - 0,2 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitsmedizin (Lose 1 und 3), - 0,3 Std. pro Jahr pro Beschäftigten für Arbeitssicherheit (Lose 2 und 4). Die Grundbetreuung erfolgt nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 zu § 2 Abs. 3. Die sechs Serviceregionen sind wie folgt unterteilt: Region Westfalen-Lippe (Los 1 und 2): - Ostwestfalen mit Bielefeld mit 1.134 Mitarbeitenden - Münsterland mit Münster mit 502 Mitarbeitenden - Ruhrgebiet mit Dortmund mit 2.141 Mitarbeitenden - Südwestfalen mit Siegen mit 796 Mitarbeitenden Region Schleswig-Holstein (Los 3 und 4): - Schleswig-Holstein Nord mit Rendsburg mit 896 Mitarbeitenden - Schleswig-Holstein Süd mit Ahrensburg mit 506 Mitarbeitenden Für jeden dieser Standorte sind sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt als auch eine jeweilige Vertretung abzustellen bzw. zu benennen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden und der Vertretung dauerhaft sicherzustellen, damit der Arbeitsablauf jederzeit reibungslos verläuft. Die Betreuung an diversen Standorten wird für die feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 30Gewichtung (Punkte, genau) 30Stundensatz
- Qualität
- 70Gewichtung (Punkte, genau) 70Mit Angebotsabgabe war ein Konzept einzureichen, welches mit 70 Prozentpunkten in die Gesamtwertung einfloss.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.12.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens um zweimal je 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schrift … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.12.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens um zweimal je 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einem der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besonderer Kündigung nach 48 Monaten (31.12.2030).- Optionen
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrig … ganz lesenkürzer
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.5 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHDYR9S88N1# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHDYR9S88N1# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | BG prevent GmbH, Bonn | 1 |
| 2 | BG prevent GmbH, Bonn | 4 |
| 3 | BG prevent GmbH, Bonn | 1 |
| 4 | BG prevent GmbH, Bonn | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH8 Zuschläge
- 21Dx GmbH4 Zuschläge
- BG prevent GmbH2 Zuschläge
- DRK Nordrhein Soziale Dienste gGmbH2 Zuschläge
- Gesundheitsteam GmbH2 Zuschläge
- Stiftung Mathias-Spital Rheine2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 16.07.2026
- BekanntmachungFrist 16.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 411eac10-5d12-40fb-a4d9-edbad677041b.