betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter der Neckar-Odenwald-Kliniken Service gGmbH
Neckar-Odenwald-Kliniken Service gGmbH · Mosbach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 01/2024veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mosbach74821, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Neckar-Odenwald-Kliniken Service gGmbH (im Folgenden NOK) hat für ihre ca. 170 Mitarbeitenden an zwei Standorten, die ca. 30 km voneinander entfernt sind, einen Haustarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung mit ver.di geschlossen (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung – wird erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung übersandt). Im Zuge der Ausschreibung soll ein Produktgeber für den Abschluss von Versicherungsverträgen ausgewählt werden (Los 1). Zudem sollen die hierfür erforderlichen Beratungs- und Serviceleistungen (Los 2) beschafft werden.
Gegenstand nach CPV
- 66500000Versicherungen und AltersvorsorgeHauptgegenstand
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hauptbereich Die Neckar-Odenwald-Kliniken Service gGmbH (im Folgenden NOK) hat für ihre ca. 170 Mitarbeitenden an zwei Standorten, die ca. 30 km voneinander entfernt sind, einen Haustarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung mit ver.di geschlossen (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung – wird erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung übersandt). Dieser sieht die Möglichkeit einer arbeitgebergeförderten Entgeltumwandlung und zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung ab dem 01.02.2024 vor. Als Voraussetzung einer Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung gemäß Tarifvertrag ist vorgesehen, dass sich der Mitarbeitende an der Finanzierung der Versorgung mit einer monatlichen Mindestentgeltumwandlung beteiligt. Die Mindestentgeltumwandlung beträgt 0,4 % des versorgungsfähigen Entgeltes. NOK fördert die Mindestentgeltumwandlung und stellt einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag als zusätzlichen Versorgungsbeitrag in Höhe von 3,6 % des versorgungsfähigen Entgeltes zur Verfügung. Dabei darf ein Gesamtbeitrag i.H.v. 4,0 % der BBG West nicht überschritten werden. Darüber hinaus ist eine Entgeltumwandlung bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung möglich. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % des Beitrages der vom Mitarbeitenden im jeweiligen Kalendermonat über die Mindestentgeltumwandlung hinaus vorgenommenen wird, sofern NOK durch die zusätzliche Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. NOK rechnet im ersten Jahr nach Einführung des Tarifvertrags mit ca. 70 Neuanmeldungen. Ab dem zweiten Jahr nach Einführung nimmt NOK laufend ca. 20 Neuanmeldungen jährlich an. Es wird mit einem durchschnittlichen Monatsbeitrag in Höhe von 70 € pro Person gerechnet. | – | – |
| 2 | Los 1 - Versicherungsleistungen Im Zuge der Ausschreibung soll ein Produktgeber für den Abschluss von Versicherungsverträgen ausgewählt werden. Dabei stehen für NOK folgende Kriterien im Vordergrund: • Abschluss eines Kollektivvertrages für den Durchführungsweg der Direktversicherung oder Pensionskasse mit mindestens 100 Personen, wobei ein Matching-Modell (Arbeitnehmerbeitrag als Voraussetzung für den Arbeitgeberbeitrag) umgesetzt werden soll • Minimierung einer potenziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers, z.B. durch Leistungskürzungen oder Zahlungsschwierigkeiten des Bieters. • Aus administrativer Sicht wird eine Abwicklung im Rahmen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) bevorzugt • Lebensversicherungstarif mit Wahrnehmung von zusätzlichen Renditechancen Die nachfolgenden Kriterien müssen zwingend alle durch den Bieter des Los 1 erfüllt werden. Sie führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. • Der abzuschließende Kollektivvertrag bzw. die Versicherungsverträge basieren auf dem aktuellen VVG sowie dem VAG. • Aufgeschobener Rententarif mit chancenorientierter Kapitalanlage. Der angebotene Tarif muss mindestens eine 80 %-ige Bruttobeitragsgarantie (ohne Risikobeitragsanteile) vorsehen. Der Tarif muss eine garantierte lebenslange Mindestaltersrente sowie eine Kapitaloption zum Altersrentenbeginn vorsehen. • Bei Tod vor dem Altersrentenbeginn muss mindestens eine Beitrags- oder Deckungskapitalrückgewähr vorgesehen sein. Bei Tod ab Altersrentenbeginn ist eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren zu berücksichtigen. Zudem ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (beste Bedingungen, einheitliche Berufsgruppeneinstufung) einzuschließen. Weitere Bausteine sind ausdrücklich nicht gewünscht. • Es ist ein marktüblicher Gruppen-Sondertarif ohne Bestandspflegekosten zu berücksichtigen. • Als Zusagetyp ist die beitragsorientierte Leistungszusage vorgesehen. • Die dem Tarif zu Grunde liegenden Kapitalanlagen müssen vom Bieter vorgegeben werden. Es darf keine Auswahlmöglichkeit bzgl. der Kapitalanlage durch den Mitarbeitende oder durch NOK gegeben sein. • Ein jährlicher Lock-in ist nicht erforderlich. Wertschwankungen, während der Aufschubzeit sind zulässig. • Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich bis zur Regelaltersgrenze mit jederzeitiger Abrufmöglichkeit der Altersrente ab Alter 62 mit einer maximalen Beantragungsfrist von drei Monaten vereinbart. • Die Überschussverwendung ab Rentenbeginn soll als volldynamische Rentenanpassung erfolgen. • Die Rentenzahlungen müssen monatlich erfolgen. • Die Beitragszahlung wird monatlich erfolgen. Es muss gewährleistet sein, dass die Beiträge auf Grund von Änderungen auch nachträglich rückwirkend angepasst werden können, sofern es steuerlich zulässig ist. Die folgenden allgemeinen Rahmenbedingungen sind im Rahmen des Angebots / Vertragsentwurfes zwingend von den Bietern bei beiden Losen zu berücksichtigen. Werden diese Rahmenbedingungen nicht eingehalten, so kann das Angebot nicht bezuschlagt werden. • Das angestrebte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. • Die Korrespondenz- und Vertragssprache ist deutsch. • Änderungen des Vertrags sind nur nach Maßgabe des § 132 GWB zulässig. • Die Laufzeit der Verträge beträgt je Los 3 Jahre (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach der Festlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, solange er nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. | – | – |
| 3 | Los 2 - Beratungs- und Serviceleistungen Die folgenden Kriterien stehen bei den zu erbringenden Beratungs- und Serviceleistungen für die NOK im Vordergrund: • Sicherstellung von Servicedienstleistungen für die Beschäftigten, wie z.B. Beratung vor Ort, telefonische Beratung, Onlinetool mit Informationsplattform, Angebotsrechner usw. • Vereinfachte administrative Abwicklung zwischen NOK und Bieter, wie z.B.: elektronische Datenübermittlung, Beratungsleistungen für Arbeitgeber, usw. Die nachfolgenden Kriterien müssen zwingend alle durch den Bieter des Los 1 erfüllt werden. Sie führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. • Listenmäßige Anmeldung (z.B. über AG-Portal). • Listenmäßige Policierung für NOK und Einzelpolicen für die Mitarbeitenden. • Direktversand von Dokumenten an die versicherte Person, wie z.B. jährliche Standmitteilung, Policen, Nachträge zu Policen, Ablaufschreiben mit Angabe der zu zahlenden Rentenleistung und einer möglichen Kapitalabfindung. • Mitarbeiterkommunikation: Sicherstellung von Servicedienstleistungen für die Beschäftigten, wie z.B. Beratung vor Ort (im ersten Jahr nach Einführung einmal im Quartal für 12 Stunden; ab dem zweiten Jahr nach Einführung einmal im Quartal für 4 Stunden (Informationsveranstaltung/Einzel-beratungen)), telefonische Beratung über eine Service-Line, Onlinetool mit Informationsplattform, individualisierter Angebotsrechner für den angebotenen Tarif, individualisierte Mitarbeiterinformation. • Beratungsleistungen für Arbeitgeber zum bestehenden Kollektivvertrag sowie über rechtliche Veränderungen, Anpassung der Versicherungsverträge an veränderte Rahmenbedingungen (durch Gesetze, Verordnungen, o.ä.). Beantwortung allgemeiner Fragen zu den Versicherungsverträgen, Bestimmungen und Bedingungen. • Auskünfte (z.B. technische Daten, Informationen zur Beitrags- und Leistungsbesteuerung, Verfahren beim Ausscheiden, Information zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Rente bzw. des Kapitals bei Auszahlung). • Erstellen der Versorgungsübersicht zu Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich. • Elektronische Kopien von Unverfallbarkeitsbescheinigungen (§ 4a BetrAVG) für NOK. • Korrespondenz in Angelegenheiten wie Bestandsveränderungen, Vertragsänderungen sowie Beitragszahlungen; Lieferung der Policierungs- und Veränderungsdaten anhand einer elektronischen Datei. • Ein fester Ansprechpartner bei der Vertragsverwaltung. • Vereinbarung eines Pauschalpreises pro Vertragsjahr für die oben genannten Beratungs- / Serviceleistungen. Die folgenden allgemeinen Rahmenbedingungen sind im Rahmen des Angebots / Vertragsentwurfes zwingend von den Bietern bei beiden Losen zu berücksichtigen. Werden diese Rahmenbedingungen nicht eingehalten, so kann das Angebot nicht bezuschlagt werden. • Das angestrebte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. • Die Korrespondenz- und Vertragssprache ist deutsch. • Änderungen des Vertrags sind nur nach Maßgabe des § 132 GWB zulässig. • Die Laufzeit der Verträge beträgt je Los 3 Jahre (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach der Festlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, solange er nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. | – | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Die Laufzeit der Verträge beträgt je Los 3 Jahre (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach der Festlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, solange er nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Wertungskriterien (Anlage 2 zur Leistungseschreibung)Gewichtung (Punkte, genau) 200
- Qualität
- Konzept ProduktauswahlGewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Konzept TarifbeschränkungenGewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- MusterangebotGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- VergangenheitsrenditeGewichtung (Punkte, genau) 20
- Kosten
- MusterberechnungGewichtung (Punkte, genau) 60
- Kosten
- Gewichtung (Punkte, genau) 40
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- • Die Laufzeit der Verträge beträgt je Los 3 Jahre (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach der Festlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, solange er nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- BeratungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 60
- Qualität
- ServiceteamGewichtung (Punkte, genau) 40
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- • Die Laufzeit der Verträge beträgt je Los 3 Jahre (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich nach der Festlaufzeit jeweils automatisch um ein Jahr, solange er nicht mit Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Dieses Los wurde fälschlicherweise angelgt. Die Informationen betreffen Los 1., Köln | 1 |
| 2 | KlinikRente Versorgungswerk GmbH Konsortium unter Federführung Allianz LV AG, Köln | 1 |
| 3 | Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH, Detmold | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Neckar-Odenwald-Kliniken Service gGmbH
- Anschrift
- Knopfweg 1, 74821 Mosbach
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen (36 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG4 Zuschläge
- ERGO Versicherung AG2 Zuschläge
- R+V Allgemeine Versicherung AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Kommunale Gebäude- und InventarversicherungMain-Taunus-Kreis - Der KreisausschussFrist 11.11.2026
- Projektversicherung ETCS-Ausrüstung Belgien-Aachen-KölnDeutsche Bahn AGFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 702447fb-647f-4453-bb23-2467ade124fd.