Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg

Kreis Segeberg - Der Landrat · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen SE30.00.20250023veröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 438 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Segeberg - Der Landrat
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Front Office Region Nord - Bad Bramstedt

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–
2
Front Office Region Nord- Bornhöved

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–
3
Front Office Region West - Kaltenkirchen

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–
4
Front Office Region West - Henstedt-Ulzburg

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
EU VgV Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes Jahr gesondert ausgewiesen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
EU VgV Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Referenzen (mindestens eine Referenz) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben: - Auftragsjahr und -umfang, - AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
26.08.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und … ganz lesenLeistung: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT06RCTKZ Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT06RCTKZ Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Kreis Segeberg - Der Landrat

Alle 3 offenen Ausschreibungen von Kreis Segeberg - Der Landrat, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bff4e9c0-d384-4e1c-a418-043c0bd75864.