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vergebenEU-weitDienstleistungen

Betrieb von Front Offices für soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg

Kreis Segeberg - Der Landrat · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen SE30.00.20250023veröffentlicht 24.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 438 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Umsetzungskonzept70 %
  • Service30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftrag beinhaltet den Betrieb von Front Offices für die in den Regionen Nord und West angebotenen sozialen Beratungsleistungen wie zum Beispiel Sucht- und Schuldnerberatungen. Die Front Offices fungieren dabei als erste Anlaufstelle für Ratsuchende.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Front Office Region Nord - Bad Bramstedt

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–
2
Front Office Region Nord- Bornhöved

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–
3
Front Office Region West - Kaltenkirchen

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–
4
Front Office Region West - Henstedt-Ulzburg

Für die im Kreisgebiet bereitgestellten sozialen Beratungsleistungen werden als erste Anlaufstelle für Ratsuchende in den Regionen Nord und West Front Offices eingerichtet und betrieben. Aufgabe der Front Offices sind die mündliche Entgegennahme der Anliegen der Ratsuchenden und ihr unmittelbarer Weiterverweis an die entsprechende Fachberatungsstelle, Terminvereinbarungen, telefonische Rufbereitschaft während der üblichen Öffnungszeiten der ansässigen Beratungsstellen, Entgegennahme und Weiterleitung von Faxen, Telefonanrufen, E-Mails und sonstigen Post- oder Paketdienstleistungen sowie Aushändigung von Antragsunterlagen (z. B. Anträge auf Hilfe zur Erziehung, Kindergeld, Erziehungsgeld). Die Front Offices sind wöchentlich 25 Stunden von Montag bis Freitag zu öffnen, wobei jedes Front Office mindestens zwei Mal wöchentlich nachmittags geöffnet sein muss.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Umsetzungskonzept70 %
Service30 %
Qualität
UmsetzungskonzeptDie Bewertung des Konzepts erfolgte anhand der Aspekte, wie die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualitäts-, Berichts- und Leistungsstandards umgesetzt werden.
Qualität
ServiceDie Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Stundenumfangs für die Öffnungszeiten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bedingungen für die Vergabe des Auftrags: Die Vergabe des Betriebes für ein Front-Office ist an die Vergabe einer sozialen Beratungsleistung im Rahmen eines Vergabe- oder Interessenbekundungsverfahrens in der Region gekoppelt, d. h. es kann nur ein Träger den Auftrag für das Front-Office erhalten, der gleichzeitig auch Träger für eine soziale Beratungsleistung in der Region während des Leistungszeitraums ist.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTSHQX9FY# Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverb … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTSHQX9FY# Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Therapiehilfe gGmbH, Hamburg1
2Deutscher Kinderschutzbund Segeberg gGmbH, Bad Segeberg2
3Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein, Rickling1
4Therapiehilfe gGmbH, Hamburg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b522b97a-88c0-4aab-a0db-1fde5ab27453.