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Betrieb und Planung der Stadtmusikantenausstellung im Kontorhaus am Markt, Bremen

Stadtgemeinde Bremen vertreten durch den Senator für Kultur · Bremen, Bremen

Aktenzeichen 3602023veröffentlicht 26.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bremen28195, Bremen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • K1: Ergebnisabhängiges Nutzungsentgelt gem. §8 des Betreibervertragsentwurfes15 %
  • K2: Konzept für die Gestaltung der Ausstellung30 %
  • K3: Konzept für den Betrieb der Ausstellung25 %
  • K4: Mündlicher Vortrag zu den mit dem Erstangebot eingereichten schriftlichen Konzepten zu den Kriterien K2 und K3 einschließlich der Beantwortung etwaiger Rückfragen des Auftraggebers zum Vortrag30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,4 Punkte
25 % teurer−3 Punkte
50 % teurer−5 Punkte
100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Bremer Senat plant im Kontorhaus Am Markt eine Edutainment-Ausstellung zum Märchen der „Bremer Stadtmusikanten“, die von einem privaten Betreiber über einen Zeitraum von 10 Jahren (mit Verlängerungsoption) konzipiert, geplant, im Ausbau überwacht und wirtschaftlich betrieben werden soll. Auf rd. 900 m² Ausstellungsfläche (und optional: begleitende Veranstaltungsfläche) soll ein Erlebnisort der Auseinandersetzung mit dem Grimm‘schen Märchen geschaffen werden, an dem die thematische Vielfalt und die kulturhistorische Dimension reflektiert und ansprechend aufbereitet wird, auch unter Einsatz von digitalem Storytelling. Es gilt, die dem Märchen immanenten Fragestellungen inhaltlich, gestalterisch und technisch so aufzubereiten, dass eine spielerische Herangehensweise ebenso ermöglicht wird wie eine vertiefte Auseinandersetzung, um sowohl Familien als auch ein eher kulturaffines Publikum zu erreichen. Die Ausstellung soll in Qualität und Nachhaltigkeit bundesweite Bedeutung aufweisen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

K1: Ergebnisabhängiges Nutzungsentgelt gem. §8 des Betreibervertragsentwurfes15 %
K2: Konzept für die Gestaltung der Ausstellung30 %
K3: Konzept für den Betrieb der Ausstellung25 %
K4: Mündlicher Vortrag zu den mit dem Erstangebot eingereichten schriftlichen Konzepten zu den Kriterien K2 und K3 einschließlich der Beantwortung etwaiger Rückfragen des Auftraggebers zum Vortrag30 %
Preis
K1: Ergebnisabhängiges Nutzungsentgelt gem. §8 des Betreibervertragsentwurfes
Qualität
K2: Konzept für die Gestaltung der Ausstellung
Qualität
K3: Konzept für den Betrieb der Ausstellung
Qualität
K4: Mündlicher Vortrag zu den mit dem Erstangebot eingereichten schriftlichen Konzepten zu den Kriterien K2 und K3 einschließlich der Beantwortung etwaiger Rückfragen des Auftraggebers zum Vortrag

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen 28195
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Leisureworkgroup GmbH, Hamburg4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7f95ec9-ab5f-44ee-bed3-35a5e21f39a9.