BETRIEB EINES GIGABITNETZES_ZWAR
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen · Bergen auf Rügen, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2025_0294veröffentlicht 19.03.2026Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Vorpommern-Rügen.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (46 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bergen auf Rügen18528, Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualitätskriterium60 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium30 %
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen hat beschlossen, zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger in den verbliebenen unterversorgten Bereichen des Projektgebietes eine Glasfasernetz-Infrastruktur (Gigabitnetz) errichten zu lassen und an ein TK-Unternehmen (Betreiber) zu verpachten. Mit dieser Ausschreibung soll ein Konzessionsnehmer gefunden werden, der das noch auszubauende Glasfasernetz betreibt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher ausschließlich der zukünftige Netzbetrieb.
Beschreibung des Loses
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen hat beschlossen, zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger in den verbliebenen unterversorgten Bereichen des Projektgebietes eine Glasfasernetz-Infrastruktur (Gigabitnetz) errichten zu lassen und an ein TK-Unternehmen (Betreiber) zu verpachten.
Um eine flächendeckende Breitbandversorgung umsetzen zu können, hat der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen einen Förderantrag an das Bundesministerium Digitales und Verkehr (BMDV) auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 („Gigabit-Richtlinie 2.0“) gestellt. Der Zweckverband erhielt mit Datum vom 06.11.2023 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des BMDV.
Darüber hinaus nimmt der Zweckverband Mittel der Landesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch und hat hierfür bereits den Förderbescheid des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.12.2024 in vorläufiger Höhe erhalten.
Mit dieser Ausschreibung soll ein Konzessionsnehmer gefunden werden, der das noch auszubauende Glasfasernetz betreibt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher ausschließlich der zukünftige Netzbetrieb.
Gegenstand nach CPV
- 64200000FernmeldediensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Wirtschaftlichkeit des Angebotes Höhe der Pacht
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Marketing- und Vertriebskonzept hinsichtlich der Endkundenprodukte
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Netzbetriebskonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kabel + Satellit Bergen Kommunikationstechnik GmbH, Bergen auf Rügen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Putbuser Chaussee 1, 18528 Bergen auf Rügen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- WIRTSCHAFTSRAT RECHT Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a30db9f-1740-4dc8-945c-c14226d69864.