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Betrieb der Forschungsplattform FINO1

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 0329905Kveröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 942 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebs, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes sowie des Betriebshandbuchs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen.

Beschreibung des Loses

FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Die Forschungsplattform FINO1 besteht aus drei Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket-Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattformdeck, einem Helikopterdeck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.

Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.

Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:

1. Sicherung des Plattformbetriebs: o Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1. o Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente. o Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung. o Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung. o Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten. o Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u.a. Betriebshandbuch).

2. Planungs- / Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand: Die folgenden Planungs- und Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand sind im Betriebszeitraum zu tätigen: o Inspektion der Über- und Unterwasser-Stahlstruktur o Detaillierte Schweißnahtuntersuchungen am Mast o Austausch der Motoreinheit Geno-1

3. Anforderungen an den Forschungsbetrieb o Zusammenarbeit mit Messinstituten und Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO1 und den erhobenen Daten interessiert sind. o Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).

4. Öffentlichkeitsarbeit o Darstellung der FINO1-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO1 Internetseiten. o Verpflichtung, eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO2 und FINO3 zusammen zu arbeiten. o Durchführung einer plattformübergreifenden Tagung und Teilnahme an öffentlichen Tagungen.

5. Sicherheitsnotfallkonzept Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO1 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.

6. Übergabe o Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. o Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.

7. OPTION 1-4 | optionale Verlängerungen Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)
Preis
Preis (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte) • Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) • … ganz lesen• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte) • Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) • Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.) • Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftrag-nehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.) • Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auf-tragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.) • Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.) • Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers ge-mäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen). • Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung EU Sanktionen Russland“ zu nutzen). • Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregisterges …
Kriterium
Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistung … ganz lesenMit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz- / Gewinnprognose) belegt werden.
Kriterium
1. Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Wellen, salzige Luft, etc. sowie der beg … ganz lesen1. Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Wellen, salzige Luft, etc. sowie der begrenzten Erreichbarkeit. Um diese besonderen Herausforderungen in den effizienten Betrieb einer Plattform einfließen zu lassen, sind Erfahrungen in der Betriebsführung vergleichbarer ortsfester maritimer Installationen und Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik von dem zukünftigen Betreiber der Plattform nachzuweisen. Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 10 Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der 10 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Zudem ist die Qualifikation des Projektleiters und des eingesetzten Kernteams darzustellen. Die entsprechenden Informationen müssen aus den gelieferten Lebensläufen klar hervorgehen. In jedem Fall sind zum Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des Kernteams die folgenden Angaben zu machen: • Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen. • Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf). • Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate / Schulungen (z.B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (GWO Sea Survival), Helicopter Underwater Escape Training – HUET, Ersthelfer Offshore, Betriebssanitäter vorhanden sind. • Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. • Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann. Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Kernteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform insgesamt erfüllt ist: 1. Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. 2 Referenzen) 2. Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. 1 Referenz) 3. Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. 1 Referenz) 4. Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen von öffentlichen Behörden (mind. 1 Referenz) 5. Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. 1 Referenz) Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Se …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Z … ganz lesenDie Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll. Option 4: Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
Optionen
1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028 3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029 4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029 Die … ganz lesen1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028 3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029 4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029 Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
09.04.2024, 23:59 Uhr. Bindefrist: 31.08.2024
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergab … ganz lesenSolange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG 001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 765 (Onshore- und Offshore-Dienste) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1ba2329-7976-475f-bbdd-261356be43b1.