Betrieb der Forschungsplattform FINO1
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 0329905Kveröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- 01.08.2024 – 31.07.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate01.08.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Heute
Beschreibung
Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebs, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes sowie des Betriebshandbuchs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen.
Beschreibung des Loses
FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Die Forschungsplattform FINO1 besteht aus drei Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket-Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattformdeck, einem Helikopterdeck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:
1. Sicherung des Plattformbetriebs: o Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1. o Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente. o Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung. o Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung. o Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten. o Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u.a. Betriebshandbuch).
2. Planungs- / Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand: Die folgenden Planungs- und Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand sind im Betriebszeitraum zu tätigen: o Inspektion der Über- und Unterwasser-Stahlstruktur o Detaillierte Schweißnahtuntersuchungen am Mast o Austausch der Motoreinheit Geno-1
3. Anforderungen an den Forschungsbetrieb o Zusammenarbeit mit Messinstituten und Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO1 und den erhobenen Daten interessiert sind. o Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
4. Öffentlichkeitsarbeit o Darstellung der FINO1-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO1 Internetseiten. o Verpflichtung, eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO2 und FINO3 zusammen zu arbeiten. o Durchführung einer plattformübergreifenden Tagung und Teilnahme an öffentlichen Tagungen.
5. Sicherheitsnotfallkonzept Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO1 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.
6. Übergabe o Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. o Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
7. OPTION 1-4 | optionale Verlängerungen Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)
- Preis
- Preis (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte) • Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) • … ganz lesenkürzer
• Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte) • Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) • Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.) • Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftrag-nehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.) • Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auf-tragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.) • Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.) • Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers ge-mäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen). • Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung EU Sanktionen Russland“ zu nutzen). • Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregisterges …- Kriterium
Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistung … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz- / Gewinnprognose) belegt werden.- Kriterium
1. Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Wellen, salzige Luft, etc. sowie der beg … ganz lesenkürzer
1. Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Wellen, salzige Luft, etc. sowie der begrenzten Erreichbarkeit. Um diese besonderen Herausforderungen in den effizienten Betrieb einer Plattform einfließen zu lassen, sind Erfahrungen in der Betriebsführung vergleichbarer ortsfester maritimer Installationen und Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik von dem zukünftigen Betreiber der Plattform nachzuweisen. Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 10 Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der 10 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Zudem ist die Qualifikation des Projektleiters und des eingesetzten Kernteams darzustellen. Die entsprechenden Informationen müssen aus den gelieferten Lebensläufen klar hervorgehen. In jedem Fall sind zum Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des Kernteams die folgenden Angaben zu machen: • Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen. • Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf). • Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate / Schulungen (z.B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (GWO Sea Survival), Helicopter Underwater Escape Training – HUET, Ersthelfer Offshore, Betriebssanitäter vorhanden sind. • Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. • Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann. Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Kernteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform insgesamt erfüllt ist: 1. Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. 2 Referenzen) 2. Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. 1 Referenz) 3. Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. 1 Referenz) 4. Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen von öffentlichen Behörden (mind. 1 Referenz) 5. Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. 1 Referenz) Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Se …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Z … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll. Option 4: Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.- Optionen
1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028 3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029 4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029 Die … ganz lesenkürzer
1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028 3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029 4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029 Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 09.04.2024, 23:59 Uhr. Bindefrist: 31.08.2024
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergab … ganz lesenkürzer
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG 001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
- Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Anschrift
- Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1ba2329-7976-475f-bbdd-261356be43b1.