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Betrieb der Forschungsplattform FINO1

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 0329905Kveröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 942 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebs, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes sowie des Betriebshandbuchs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen.

Beschreibung des Loses

FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Die Forschungsplattform FINO1 besteht aus drei Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket-Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattformdeck, einem Helikopterdeck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.

Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.

Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:

1. Sicherung des Plattformbetriebs: o Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1. o Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente. o Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung. o Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung. o Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten. o Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u.a. Betriebshandbuch).

2. Planungs- / Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand: Die folgenden Planungs- und Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand sind im Betriebszeitraum zu tätigen: o Inspektion der Über- und Unterwasser-Stahlstruktur o Detaillierte Schweißnahtuntersuchungen am Mast o Austausch der Motoreinheit Geno-1

3. Anforderungen an den Forschungsbetrieb o Zusammenarbeit mit Messinstituten und Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO1 und den erhobenen Daten interessiert sind. o Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).

4. Öffentlichkeitsarbeit o Darstellung der FINO1-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO1 Internetseiten. o Verpflichtung, eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO2 und FINO3 zusammen zu arbeiten. o Durchführung einer plattformübergreifenden Tagung und Teilnahme an öffentlichen Tagungen.

5. Sicherheitsnotfallkonzept Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO1 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.

6. Übergabe o Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. o Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.

7. OPTION 1-4 | optionale Verlängerungen Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)
Preis
Preis (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Z … ganz lesenDie Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll. Option 4: Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
Optionen
1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028 3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029 4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029 Die … ganz lesen1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028 3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029 4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029 Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergab … ganz lesenSolange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG 001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH, Kiel–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 765 (Onshore- und Offshore-Dienste) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 872af50a-1fa5-45ad-ac8b-c36a21c71930.