Bestandserfassung für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung - Erstellung von Orthofotos und Durchführung einer Selbstauskunft
Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland) · Sylt, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen E25534483veröffentlicht 16.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 375 Tsd. €
- Laufzeit
- … – 30.04.2025
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Nordfriesland.
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 375 Tsd. €
- Laufzeit
- … – 30.04.2025
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sylt25980, Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 19 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsendevor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zwecks Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Sylt, ist die Ableitungsrichtung für die Oberflächenentwässerung aller Grundstücke der Gemeinde Sylt (Anschluss an die öffentliche Entwässerungsreinrichtung, Versickerung auf dem Grundstück, Anschluss an die Anlagen des Deich- und Sielverbands/ein Gewässer) zu ermitteln. Hierzu sind in einem ersten Schritt (Los 1) Orthofotos zu erstellen, die in einem weiteren Schritt (Los 2, Pos. 1) zunächst photogrammetrisch dahingehend ausgewertet werden, welche Flächen auf den einzelnen Grundstücken der Gemeinde Sylt vorhanden sind und (Los 2, Pos. 2) auf dessen Grundlage je Grundstück die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft zu erfolgen hat.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Erstellung von Orthofotos für die Gemeinde Sylt Aufnahme von Orthofotos für die bebauten Bereiche des Gemeindegebiets der Gemeinde Sylt (die genauen Bereiche sind der öffentlich bereitgestellten Leistungsbeschreibung zu entnehmen) mit einer Auflösung von 3 cm. Die Orthofotos müssen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 und zwar vor der Belaubungszeit aufgenommen werden. | – | 25.000 € |
| 2 | Selbstauskunft zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde Sylt Leistungsbestandteile des Loses 2 sind die stereophotogrammetrische Luftbildauswertung und Erstellung eines Versiegelungskatasters (Pos. 1 der Leistungsbeschreibung) sowie die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft (Pos. 2 der Leistungsbeschreibung). Zu Pos 1: Stereophotogrammetrische Luftbildauswertung (a.) und Erstellung eines Versiegelungskatasters (b.): a. Die Orthofotos sind stereophotogrammetrisch auf überdachte, befestigte und unbefestigte Flächen hin auszuwerten. Die ausgewerteten Flächen sind als geschlossene, sich nicht überschneidende, georeferenzierte Polygone im UTM-Format (EPSG-Code 25832) zu erzeugen. Die Geodaten sind in der Form einer PostGIS-Datenbank oder in einem Vektorformat zu erstellen, das verlustfrei in eine PostGIS-Datenbank importiert werden kann. b. Die Erstellung des Versiegelungskatasters ist auf der Grundlage von von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen und vorgegebenen Datenfeldern als Tabelle im Format xlsx oder cvs zu erstellen. Die ermittelten Flächen aus der Luftbildauswertung sind in die Datenbank der Gemeinde Sylt einzutragen. Konkretisierung des Leistungsumfangs in den Vergabeunterlagen. Zu Pos 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft: Der Auftragnehmer wird damit beauftragt, eine Selbstauskunft mit folgenden Leistungsbestandteilen durchzuführen: - Erstellung der Unterlagen für eine schriftliche Selbstauskunft zur Grundstücksentwässerung - Druck, Kuvertierung und Versand - Dokumentation/Weiterverarbeitung der zurückgesendeten Unterlagen - ggf. Plausibilitätsprüfung - ggf. Erstellung von Erinnerungsschreiben - ggf. Bearbeitung von unzustellbaren Briefsendungen - ggf. Beratung der Grundstückseigentümer (E-Mail und telefonisch) Konkretisierung des Leistungsumfangs in den Vergabeunterlagen. | 1 Jahr | 350.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel so … ganz lesenkürzer
Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert des Loses (25.000,00 €) oder der Lose (25.000 € + 350.000,00 €) des vorliegenden Auftrags, für welche(s) das Angebot gelten soll, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung (Formblatt WL) zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren geführt.- Kriterium
Der Bieter muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Vergleichbar sind mittels Drohnen aufgenommene Orthofotos mit einer Auflösung von bis zu 10 cm Bodenauflös … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Vergleichbar sind mittels Drohnen aufgenommene Orthofotos mit einer Auflösung von bis zu 10 cm Bodenauflösung. Der Nachweis wird durch Einreichung der Liste gem. Formblatt TL 1 mit mindestens einer geeigneten Referenz eines früher (auch als Unterauftragnehmer) ausgeführten vergleichbaren Werkleistungsauftrages in den max. letzten 5 Jahren geführt.- Kriterium
Soweit eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, muss diese den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechen (Formblatt 632EU „VgV – Bewerbungsbedingungen EU") entsprechen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für das Unternehmen, auf welch … ganz lesenkürzer
Soweit eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, muss diese den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechen (Formblatt 632EU „VgV – Bewerbungsbedingungen EU") entsprechen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für das Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden. Der Nachweis wird durch Angabe im Formblatt TL3 geführt, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt /vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bieter sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bieter selbst nötig sind) zusätzlich auf für diese Unternehmen vorzulegen sowie ein Verfügbarkeitsnachweis zu erbringen.- Kriterium
1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannt … ganz lesenkürzer
1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Ansässigkeit oder Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln des Bewerbers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3.Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Der Nachweis wird durch Einreichung der Erklärung PL9 im Formblatt PL geführt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Rein nationale Ausschlussgründe, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 14.02.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Durchführungszeitraum ist die Winter-/Frühlingsperiode 2025 bis spätestens 30.04.2025. Die Befliegung soll an einem Tag stattfinden. Urheberrechtlich geschützte Werke sind zu verpixeln. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los ode … ganz lesenkürzer
Durchführungszeitraum ist die Winter-/Frühlingsperiode 2025 bis spätestens 30.04.2025. Die Befliegung soll an einem Tag stattfinden. Urheberrechtlich geschützte Werke sind zu verpixeln. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los oder für mehrere eingereicht werden. Je Los ist die Einreichung eines Angebotes zulässig. Angebote werden werden je Los gesondert gewertet und dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Angebot für das andere Lose gelten. Ein Bieter kann Aufträge auf mehrere Lose erhalten, wenn sein Angebot pro Los jeweils das Wirtschaftlichste ist.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel so … ganz lesenkürzer
Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert des Loses (350.000,00 €) oder der Lose (350.000,00 € + 25.000,00 €) des vorliegenden Auftrags, für welche(s) das Angebot gelten soll, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung (Formblatt WL1) zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren geführt.- Kriterium
Der Bieter muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Vergleichbar sind Leistungen der stereophotogrammetrischen Bildmessung sowie (kumulativ) die Vornahme eine … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Vergleichbar sind Leistungen der stereophotogrammetrischen Bildmessung sowie (kumulativ) die Vornahme einer Selbstauskunft (Vorbereitung, Durchführung und Auswertung), wobei Leistungen der Bildmessung und der Selbstauskunft auch aus zwei unterschiedlichen, nicht im Zusammenhang stehenden Aufträgen stammen können. Der Nachweis wird durch Einreichung jeweils mindestens einer geeigneten Referenz eines früher (auch als Unterauftragnehmer) ausgeführten vergleichbaren Werkleistungsauftrages (Bildmessung und Selbstauskunft) in den max. letzten 5 Jahren. Umfasst eine Referenz beide Bestandteile (Bildmessung und Selbstauskunft), ist der Nachweis mit dieser einen Referenz erbracht. Für die Nachweisführung ist das Formblatt TL1 zu verwenden.- Kriterium
Das Unternehmen muss über eine hinreichende personelle Kapazität im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Der Nachweis ist durch Einreichung des Formblattes TL2 zu führen, mit den Angaben aus denen die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenza … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen muss über eine hinreichende personelle Kapazität im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Der Nachweis ist durch Einreichung des Formblattes TL2 zu führen, mit den Angaben aus denen die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (fest angestellt) und die Zahl seiner Führungskräfte (möglichst auch Angabe zu Führungskräften in selbstständiger Tätigkeit und zu weiteren Mitarbeitern mit Hochschulabschluss) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).- Kriterium
Soweit eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, muss diese den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechen (Formblatt 632EU „VgV – Bewerbungsbedingungen EU") entsprechen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für das Unternehmen, auf welch … ganz lesenkürzer
Soweit eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, muss diese den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechen (Formblatt 632EU „VgV – Bewerbungsbedingungen EU") entsprechen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für das Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden. Der Nachweis wird durch Angabe im Formblatt TL3 geführt, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt /vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bieter sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bieter selbst nötig sind) zusätzlich auf für diese Unternehmen vorzulegen sowie ein Verfügbarkeitsnachweis zu erbringen.- Kriterium
1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannt … ganz lesenkürzer
1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Ansässigkeit oder Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln des Bewerbers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3.Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Der Nachweis wird durch Einreichung der Erklärung PL9 im Formblatt PL geführt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Rein nationale Ausschlussgründe, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 14.02.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bearbeitungsbeginn ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung (nach Übergabe der Orthofotos (Los 1)) und frühestens ab Juli 2025. Das Projekt ist nach Projektbeginn innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote … ganz lesenkürzer
Bearbeitungsbeginn ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung (nach Übergabe der Orthofotos (Los 1)) und frühestens ab Juli 2025. Das Projekt ist nach Projektbeginn innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los oder für mehrere eingereicht werden. Je Los ist die Einreichung eines Angebotes zulässig. Angebote werden werden je Los gesondert gewertet und dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Angebot für das andere Lose gelten. Ein Bieter kann Aufträge auf mehrere Lose erhalten, wenn sein Angebot pro Los jeweils das Wirtschaftlichste ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt
- Website
- gemeinde-sylt.de
- Kontakt
- vergabe@
gemeinde-sylt.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Iron Mountain Deutschland GmbH3 Zuschläge
- CiBS GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung db218d50-4485-4180-b9a2-a2a0ef60ab43.