Bestandserfassung für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung - Erstellung von Orthofotos und Durchführung einer Selbstauskunft
Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland) · Sylt, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen E25534483 - Los 1veröffentlicht 16.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 375 Tsd. €
- Laufzeit
- … – 30.04.2025
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Nordfriesland.
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge endeten voraussichtlich je Los
- Los 1: Erstellung von Orthofotos für die Gemeinde Syltbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Selbstauskunft zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde Syltbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 375 Tsd. €
- Laufzeit
- … – 30.04.2025
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sylt25980, Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsendevor 18 Monaten
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zwecks Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Sylt, ist die Ableitungsrichtung für die Oberflächenentwässerung aller Grundstücke der Gemeinde Sylt (Anschluss an die öffentliche Entwässerungsreinrichtung, Versickerung auf dem Grundstück, Anschluss an die Anlagen des Deich- und Sielverbands/ein Gewässer) zu ermitteln. Hierzu sind in einem ersten Schritt (Los 1) Orthofotos zu erstellen, die in einem weiteren Schritt (Los 2, Pos. 1) zunächst photogrammetrisch dahingehend ausgewertet werden, welche Flächen auf den einzelnen Grundstücken der Gemeinde Sylt vorhanden sind und (Los 2, Pos. 2) auf dessen Grundlage je Grundstück die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft zu erfolgen hat.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Erstellung von Orthofotos für die Gemeinde Sylt Aufnahme von Orthofotos für die bebauten Bereiche des Gemeindegebiets der Gemeinde Sylt (die genauen Bereiche sind der öffentlich bereitgestellten Leistungsbeschreibung zu entnehmen) mit einer Auflösung von 3 cm. Die Orthofotos müssen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 und zwar vor der Belaubungszeit aufgenommen werden. | – | 25.000 € |
| 2 | Selbstauskunft zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde Sylt Leistungsbestandteile des Loses 2 sind die stereophotogrammetrische Luftbildauswertung und Erstellung eines Versiegelungskatasters (Pos. 1 der Leistungsbeschreibung) sowie die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft (Pos. 2 der Leistungsbeschreibung). Zu Pos 1: Stereophotogrammetrische Luftbildauswertung (a.) und Erstellung eines Versiegelungskatasters (b.): a. Die Orthofotos sind stereophotogrammetrisch auf überdachte, befestigte und unbefestigte Flächen hin auszuwerten. Die ausgewerteten Flächen sind als geschlossene, sich nicht überschneidende, georeferenzierte Polygone im UTM-Format (EPSG-Code 25832) zu erzeugen. Die Geodaten sind in der Form einer PostGIS-Datenbank oder in einem Vektorformat zu erstellen, das verlustfrei in eine PostGIS-Datenbank importiert werden kann. b. Die Erstellung des Versiegelungskatasters ist auf der Grundlage von von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen und vorgegebenen Datenfeldern als Tabelle im Format xlsx oder cvs zu erstellen. Die ermittelten Flächen aus der Luftbildauswertung sind in die Datenbank der Gemeinde Sylt einzutragen. Konkretisierung des Leistungsumfangs in den Vergabeunterlagen. Zu Pos 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft: Der Auftragnehmer wird damit beauftragt, eine Selbstauskunft mit folgenden Leistungsbestandteilen durchzuführen: - Erstellung der Unterlagen für eine schriftliche Selbstauskunft zur Grundstücksentwässerung - Druck, Kuvertierung und Versand - Dokumentation/Weiterverarbeitung der zurückgesendeten Unterlagen - ggf. Plausibilitätsprüfung - ggf. Erstellung von Erinnerungsschreiben - ggf. Bearbeitung von unzustellbaren Briefsendungen - ggf. Beratung der Grundstückseigentümer (E-Mail und telefonisch) Konkretisierung des Leistungsumfangs in den Vergabeunterlagen. | 1 Jahr | 350.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- HonorarNiedrigstes angebotenes Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Durchführungszeitraum ist die Winter-/Frühlingsperiode 2025 bis spätestens 30.04.2025. Die Befliegung soll an einem Tag stattfinden. Urheberrechtlich geschützte Werke sind zu verpixeln. Diese Auftragsvergabe ist auch für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote kö … ganz lesenkürzer
Durchführungszeitraum ist die Winter-/Frühlingsperiode 2025 bis spätestens 30.04.2025. Die Befliegung soll an einem Tag stattfinden. Urheberrechtlich geschützte Werke sind zu verpixeln. Diese Auftragsvergabe ist auch für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los oder für mehrere eingereicht werden. Je Los ist die Einreichung eines Angebotes zulässig. Angebote werden werden je Los gesondert gewertet und dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Angebot für das andere Lose gelten. Ein Bieter kann Aufträge auf mehrere Lose erhalten, wenn sein Angebot pro Los jeweils das Wirtschaftlichste ist.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- HonorarNiedrigstes angebotenes Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bearbeitungsbeginn ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung (nach Übergabe der Orthofotos (Los 1)) und frühestens ab Juli 2025. Das Projekt ist nach Projektbeginn innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote … ganz lesenkürzer
Bearbeitungsbeginn ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung (nach Übergabe der Orthofotos (Los 1)) und frühestens ab Juli 2025. Das Projekt ist nach Projektbeginn innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los oder für mehrere eingereicht werden. Je Los ist die Einreichung eines Angebotes zulässig. Angebote werden werden je Los gesondert gewertet und dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Angebot für das andere Lose gelten. Ein Bieter kann Aufträge auf mehrere Lose erhalten, wenn sein Angebot pro Los jeweils das Wirtschaftlichste ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Skyinspect GmbH, Enge-Sande | – |
| 2 | Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH, Münster | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt
- Website
- gemeinde-sylt.de
- Kontakt
- vergabe@
gemeinde-sylt.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Iron Mountain Deutschland GmbH3 Zuschläge
- CiBS GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH)Frist 16.11.2026
- Digitalisierung von Mikrofilmen für das StaatsarchivBVC Behörde für Finanzen und BezirkeFrist 17.11.2026
- Empfang, Aufbereitung und Bereitstellung von Eingangsrechnungen der Stadt Nürnberg ab 2027 (E-Rechnung 2027)Stadt Nürnberg - Zentrale DiensteFrist 08.12.2026
- SBK VeranstaltungenEinkauf und Vergabemanagement der SBKFrist 04.12.2026
- L27K13611F - Rahmenvereinbarung Fotografische Leistungen LausitzLMBV mbH, Einkauf Lausitz, Knappenstraße 1, 01968 SenftenbergFrist 24.11.2026
- Rahmenvertrag Bearbeitung von Reisekostenabrechnungen nach BRKGGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbHFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 115c51e7-9c15-46e4-9617-ec1d02e9770a.