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Bestandserfassung für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung - Erstellung von Orthofotos und Durchführung einer Selbstauskunft

Gemeinde Sylt (Kreis Nordfriesland) · Sylt, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen E25534483 - Los 1veröffentlicht 16.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 631 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge endeten voraussichtlich je Los

  • Los 1: Erstellung von Orthofotos für die Gemeinde Syltbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Selbstauskunft zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde Syltbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
375 Tsd. €
Laufzeit
… – 30.04.2025
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsende
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zwecks Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Sylt, ist die Ableitungsrichtung für die Oberflächenentwässerung aller Grundstücke der Gemeinde Sylt (Anschluss an die öffentliche Entwässerungsreinrichtung, Versickerung auf dem Grundstück, Anschluss an die Anlagen des Deich- und Sielverbands/ein Gewässer) zu ermitteln. Hierzu sind in einem ersten Schritt (Los 1) Orthofotos zu erstellen, die in einem weiteren Schritt (Los 2, Pos. 1) zunächst photogrammetrisch dahingehend ausgewertet werden, welche Flächen auf den einzelnen Grundstücken der Gemeinde Sylt vorhanden sind und (Los 2, Pos. 2) auf dessen Grundlage je Grundstück die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft zu erfolgen hat.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erstellung von Orthofotos für die Gemeinde Sylt

Aufnahme von Orthofotos für die bebauten Bereiche des Gemeindegebiets der Gemeinde Sylt (die genauen Bereiche sind der öffentlich bereitgestellten Leistungsbeschreibung zu entnehmen) mit einer Auflösung von 3 cm. Die Orthofotos müssen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 und zwar vor der Belaubungszeit aufgenommen werden.

–25.000 €
2
Selbstauskunft zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde Sylt

Leistungsbestandteile des Loses 2 sind die stereophotogrammetrische Luftbildauswertung und Erstellung eines Versiegelungskatasters (Pos. 1 der Leistungsbeschreibung) sowie die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft (Pos. 2 der Leistungsbeschreibung). Zu Pos 1: Stereophotogrammetrische Luftbildauswertung (a.) und Erstellung eines Versiegelungskatasters (b.): a. Die Orthofotos sind stereophotogrammetrisch auf überdachte, befestigte und unbefestigte Flächen hin auszuwerten. Die ausgewerteten Flächen sind als geschlossene, sich nicht überschneidende, georeferenzierte Polygone im UTM-Format (EPSG-Code 25832) zu erzeugen. Die Geodaten sind in der Form einer PostGIS-Datenbank oder in einem Vektorformat zu erstellen, das verlustfrei in eine PostGIS-Datenbank importiert werden kann. b. Die Erstellung des Versiegelungskatasters ist auf der Grundlage von von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen und vorgegebenen Datenfeldern als Tabelle im Format xlsx oder cvs zu erstellen. Die ermittelten Flächen aus der Luftbildauswertung sind in die Datenbank der Gemeinde Sylt einzutragen. Konkretisierung des Leistungsumfangs in den Vergabeunterlagen. Zu Pos 2: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Selbstauskunft: Der Auftragnehmer wird damit beauftragt, eine Selbstauskunft mit folgenden Leistungsbestandteilen durchzuführen: - Erstellung der Unterlagen für eine schriftliche Selbstauskunft zur Grundstücksentwässerung - Druck, Kuvertierung und Versand - Dokumentation/Weiterverarbeitung der zurückgesendeten Unterlagen - ggf. Plausibilitätsprüfung - ggf. Erstellung von Erinnerungsschreiben - ggf. Bearbeitung von unzustellbaren Briefsendungen - ggf. Beratung der Grundstückseigentümer (E-Mail und telefonisch) Konkretisierung des Leistungsumfangs in den Vergabeunterlagen.

1 Jahr350.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar100 %
Preis
HonorarNiedrigstes angebotenes Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.04.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Durchführungszeitraum ist die Winter-/Frühlingsperiode 2025 bis spätestens 30.04.2025. Die Befliegung soll an einem Tag stattfinden. Urheberrechtlich geschützte Werke sind zu verpixeln. Diese Auftragsvergabe ist auch für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote kö … ganz lesenDurchführungszeitraum ist die Winter-/Frühlingsperiode 2025 bis spätestens 30.04.2025. Die Befliegung soll an einem Tag stattfinden. Urheberrechtlich geschützte Werke sind zu verpixeln. Diese Auftragsvergabe ist auch für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los oder für mehrere eingereicht werden. Je Los ist die Einreichung eines Angebotes zulässig. Angebote werden werden je Los gesondert gewertet und dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Angebot für das andere Lose gelten. Ein Bieter kann Aufträge auf mehrere Lose erhalten, wenn sein Angebot pro Los jeweils das Wirtschaftlichste ist.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar100 %
Preis
HonorarNiedrigstes angebotenes Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bearbeitungsbeginn ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung (nach Übergabe der Orthofotos (Los 1)) und frühestens ab Juli 2025. Das Projekt ist nach Projektbeginn innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote … ganz lesenBearbeitungsbeginn ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung (nach Übergabe der Orthofotos (Los 1)) und frühestens ab Juli 2025. Das Projekt ist nach Projektbeginn innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Angebote können für ein Los oder für mehrere eingereicht werden. Je Los ist die Einreichung eines Angebotes zulässig. Angebote werden werden je Los gesondert gewertet und dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gemeinsam mit dem Angebot für das andere Lose gelten. Ein Bieter kann Aufträge auf mehrere Lose erhalten, wenn sein Angebot pro Los jeweils das Wirtschaftlichste ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Skyinspect GmbH, Enge-Sande–
2Hansa Luftbild Mobile Mapping GmbH, Münster–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt
Kontakt
vergabe@gemeinde-sylt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 115c51e7-9c15-46e4-9617-ec1d02e9770a.