besondere Versorgung in Schwangerschaft und Wochenbett
Techniker Krankenkasse · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 24-07822veröffentlicht 10.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.tk.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (84 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (1.377 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über vergabe.tk.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten eine besondere Versorgung nach § 140 a SGB V mit der App "mamly" an. Es handelt sich um eine Leistung aus dem Innovationsfonds, die während der Vertragslaufzeit von 36 Monaten evaluiert wird. Der Evaluationsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird absehbar in der restlichen Vertragslaufzeit nicht vorliegen. Daher soll der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung des Loses
Zur Verringerung von Geburtsangst und psychischen Belastungen von Schwangeren und der Reduktion von unmittelbar mit psychischer Belastung assoziierten Folgen wie Kaiserschnitte, Frühgeburten und postpartalen Depressionen sowie deren Spätfolgen auf mütterliche und kindliche Gesundheit und damit verbundener Versorgungskosten plant die TK eine besondere Versorgung nach § 140 a SGB V ihrer Versicherten mit einem digitalen Versorgungsangebot. Es umfasst die App "mindmom" - ein modular aufgebautes Interventionsprogramm zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, das je nach digital zu erhebender Belastung nach der Edinburgh Postnatale Depression Skala (EDPS) um ein TeleCoaching ergänzbar ist. Für die selektivvertragliche Versorgung ist das in einem vom Innovationsfonds geförderten Projekt entwickelte Interventionskonzept auf Basis der bislang vorliegenden Nutzerevaluation und mit Blick auf die aktuellen rechtlichen Anforderungen der selektivvertraglichen Versorgung nach § 140 a SGB V Abs. 3 Ziffer 6 einschließlich der Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen gem. der Technischen Richtlinie BSI TR - 03161 zu adaptieren. Gefordert ist zudem die Umsetzung einer Schnittstelle für die digitale Teilnahmeerklärung und -verwaltung, einer Schnittstelle zur psychotherapeutischen Regelversorgung für Versicherte mit akutem Versorgungsbedarf sowie die Sicherstellung einer Beratungshotline und des technischen Supports sowie der für die Qualitätssicherung geforderten Dokumentation.
Gegenstand nach CPV
- 85100000Dienstleistungen des GesundheitswesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.tk.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 07.06.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren, sondern um eine Vertragsverlängerung gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es handelt sich entgegen der Bezeichnung in dieser Bekanntmachung nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens, sondern um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung (§ 135 Abs.3 GWB) für eine Vertragsänderung nach § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB. Das Formular für die freiwillige Ex-ante-Transparenz … ganz lesenkürzer
Es handelt sich entgegen der Bezeichnung in dieser Bekanntmachung nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens, sondern um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung (§ 135 Abs.3 GWB) für eine Vertragsänderung nach § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB. Das Formular für die freiwillige Ex-ante-Transparenz-Bekanntmachung ist aus technischen Gründen nicht funktionsfähig, so dass auf das hier verwendete Bekanntmachungsformular zurückgegriffen wird.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRER Es handelt sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, sondern um eine Vertragsänderung nach § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die genannte Verfahrensart ist den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine Bedeutung. Es handelt sich vielmehr … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRER Es handelt sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, sondern um eine Vertragsänderung nach § 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Die genannte Verfahrensart ist den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine Bedeutung. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Aus technischen Gründen kann die TK derzeit keine Veröffentlichung über das Formular für diese freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vornehmen und hat daher das Formular für das "Offene Verfahren" genutzt. Es ist beabsichtigt, mit dem Institut für Digitale Frauengesundheit, Bergstraße 7, 69120 Heidelberg, den Nachtrag zu schließen. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland, Fax: +49 2289499163 Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. Gegen § 134 verstoßen hat oder 2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Von der Bekanntgabe der Auftragswerte wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV abgesehen. Gemäß § 132 Abs.2 Satz 1 Nr.2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dies ist hier der Fall. Auftragnehmer ist das Institut für Digitale Frauengesundheit GmbH, Bergstraße 7,69120 Heidelberg. Eine wettbewerbliche Veröffentlichung des Auftrags würde vorliegend nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen, weil objektiv nach wie vor nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 214dd43c-9618-4920-8f7f-22446c0a51dc.