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Frist abgelaufenEU-weitMöbelLieferleistungen

Beschaffungswesen für Schulen am Schulstandort Memmingen; lose Möblierung Edith-Stein-Schule

Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern

Aktenzeichen 04224/30/3veröffentlicht 21.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 592 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate28.04.2025 – 30.06.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Memmingen87700, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Lieferung, Abladen und Aufbau von Möbeln im Rahmen einer Neumöblierung der Edith-Stein-Schule

Beschreibung des Loses

Die Edith-Stein-Schule, Grundschule Memmingen wird derzeit einer vollumfänglichen Generalsanierung unterzogen. Laut amtlicher Schülerstichtagsstatistik vom 01.10.2024 sind derzeit 17 Klassen mit insgesamt 358 Schülern/innen gebildet. Die Stadt Memmingen ist als Bildungsregion zertifiziert und ist somit im Rahmen der „Fünften Säule“ des Zertifizierungsprozesses den besonderen Zielen des nachhaltigen Schulgebäudemanagements verpflichtet. Zielsetzungen im Rahmen dieses Zertifizierungsprozesses wurden dabei im Hinblick auf die Schulgebäudeausstattung wie folgt definiert: Schulhäuser und Klassenzimmer werden immer mehr zu „Mit-Erziehern“ der Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Schulgebäude beim Lernen helfen oder behindern. Sie sind Orte für ganzheitliches Erleben, Erfahrungsraum für soziales Lernen, Erprobungsfeld für persönliche Lebensgestaltung. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem Rückgang der Schülerzahlen soll ein nachhaltiges am überörtlichen Bedarf ausgerichtetes und schulübergreifendes Schulgebäudemanagement Bestandteil jeder funktionstüchtigen Bildungsregion sein. Ein Bestandteil dieses Konzeptes stellt auch das schulübergreifende Beschaffungswesen für alle Schulen am Schulstandort Memmingen dar um ein standardisiertes hohes Ausstattungsniveau der Schulen am Schulstandort Memmingen bei möglichst wirtschaftlichen Beschaffungsergebnissen zu erzielen. Es sollen marktgängige Standardmodelle, die sich im Schulalltag bewährt haben und bei denen eine Nachkaufgarantie für mindestens 5 Jahren gewährleistet ist, zum Einsatz kommen. Das architektonische Konzept sieht eine Farbgebung in den Farben Coral, Candy, Plum, Soiree und Teal in Kombination mit Holzdekore bei Einbaumöbeln in pearl white sowie ein Bodenbelag in Marmorette Sand beige vor. Metallgestelle werden in arctic oder in Chrom (Sofas und passende Beistellmöbel) ausgeführt. Die Stühle sollen über ein einheitliches Schalendesign verfügen, das sich thematisch bei allen Objektstuhlarten (Schülerstuhl, Lehrerstuhl, Besprechungsstuhl, Objektstuhl) wiederfindet, um ein durchgängiges Möblierungskonzept im gesamten Stuhlgebäude zu implementieren. Davon ausgenommen ist Sondermobiliar, wie beispielsweise Bürostühle, Musik- und Werkraumstühle. Der Digitalisierung der Schule wird hohe Bedeutung beigemessen. Sämtliche Schreib- und Lehrertische müssen deshalb über entsprechende Vorrichtungen wie Kabelkanäle und Durchlässe nach Angaben des Leistungsverzeichnisses verfügen, bzw. standardmäßig entsprechend nachrüstbar sein. Die Pausenhalle soll für unterschiedliche schulische Veranstaltungen flexibel nutzbar sein und auch in der Mensa sollen unterschiedliche schulische Veranstaltungen, ggf. in Kombination mit der Pausenhalle stattfinden. Die Pausenhalle soll zentraler Lern- und Lebensraum innerhalb des schulischen Konzeptes sein und muss dementsprechend flexibel für die unterschiedlichsten Nutzungen, z. B. Ganztagsangebote, Schulfeiern, Konzerte, Ausstellungen, Schülerprojekte, Spiel- und Lernzonen, Medienzonen multifunktional und flexibel möbliert werden. Neben entsprechenden Ganztagsräumlichkeiten im Erdgeschoss wird eine Mensa mit „Mischküchenausstattung“ und einem entsprechenden Speisesaal errichtet.

Nach dem derzeitigen Bauzeitenplan soll der Schulbetrieb im neuen Gebäude zum Schuljahr 2025/2026 aufgenommen werden. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Baufortschritt müssen die Möbel nach derzeitigem Bauzeitenplan bis Juni 2025 verwendungsfertig vom Auftragnehmer montiert und vertragen sein. Der tatsächliche Liefertermin ist mit dem zuständigen Bauleiter im Rahmen der Feinplanung abzustimmen.

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme verlangt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegeben … ganz lesenSowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung auf die im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) hinterlegten Unterlagen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, verweisen. Unternehmen stellen dabei eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände, • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen
Kriterium
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Kriterium
Nachweis von mindestens 3 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.04.2025
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
25.03.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (302 Lose mit Angabe)
195.374 €Zuschlagswert im Median
82.071 € – 388.671 €mittlere Hälfte, 117 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8277711-ed59-4c42-8f64-9afe6cb19a0b.