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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für die direkte Anbindung von Cloud Lösungen an die Infrastruktur des Landes Hessen

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0006veröffentlicht 04.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

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in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
3,23 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,87 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.04.2025 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für die direkte Anbindung von Cloud Lösungen an die Infrastruktur des Landes Hessen. Durch die Beschaffung soll die Ende-zu-Ende Verbindungen zwischen den Rechenzentren der HZD in Wiesbaden und Mainz und den Übergängen zu Cloud Service Providern (z.B. Azure, AWS, Delos, OCI) über einen CloudCarrier ermöglicht werden. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand soll dabei die Basis für die Anbindung der On-Premises Landesinfrastruktur Hessen an die Plattformen verschiedener Cloud Service Provider bilden.

Der Auftragnehmer (AN) bietet die Konnektivität und den Transport zwischen dem Angebot der Cloud-Anbieter und der Infrastruktur des Landes Hessen. Zu seinen Verantwortlichkeiten gehören die Bereitstellung von Netzwerkdiensten, die Wartung und der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.

Ausschreibungsgegenständlich sind:

• Zentraler HZD-Übergang für Direct CloudConnect-Verbindungen • Direct CloudConnect-Verbindungen • Sonstige Dienstleistungen

Die Vertragslaufzeit soll drei Jahre zuzüglich einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen. Es ist geplant, die Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur innerhalb von drei Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt.

Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit.

Allgemeine Rahmenbedingungen und Anforderungen

Der Großteil der IT-Verfahren im Land Hessen wird heute über das flächendeckende landesweite HessenNetz den verschiedenen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Mit zunehmenden Anforderungen in Bezug auf Flexibilität, Verfügbarkeit und Skalierbarkeit von IT-Services ist die HZD gefragt, ihren Kunden zeitgemäße und zukunftssichere IT-Systeme und -Lösungen aus der Cloud zur Verfügung zu stellen. Neben einer performanten Ausgestaltung liegen besondere Herausforderungen in einer sicheren, den Landesvorgaben entsprechenden, standardisierten Lösung für die Cloudanbindungen, die für alle Landeskunden, mit ihren individuellen Anforde-rungen an verschiedene Cloud Service Provider, nutzbar ist.

Das dem Rahmenvertrag zugrundeliegende Produkt Direct CloudConnect bildet die bestellbare Basis für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen an den AN. Direct CloudConnect ermöglicht die private und direkte Anbin-dung (unabhängig vom öffentlichen Internet) der Landesinfrastruktur Hessen (On-Premises-Infrastruktur) an die Plattformen verschiedener Cloud Service Provider (CSP). Dies umfasst die Beauftragung eines Cloud Carriers (AN) für die Anbindung dieser Clouds.

Der AN bindet die Infrastruktur des Landes Hessen in den HZD Rechenzent-rumsstandorten (Wiesbaden und Mainz) an. Ihm obliegen alle Vorarbeiten, die für die Anbindung an die jeweiligen CSP vorgenommen werden müssen. Diese reichen von der Standortvernetzung bis zum Cloud-Übergabepunkt an die CSP und deren Konfiguration. Er erbringt die gewünschten Leistungen als Managed Service über die Vertragsdauer.

Die Leistung umfasst die Wegeführung über die private MPLS-Plattform des AN zu den großen CSP (Microsoft Azure, Amazon AWS, Oracle OCI) mit Konnektoren am zentralen Interconnection-Standort (Frankfurt/Main). Weitere CSP, wie bspw. Ionos, Delos oder Google müssen integrierbar sein, sofern dieser Service vom AN angeboten wird. Die Anbindung der verschiedenen CSP-Netzwerke erfolgt über redundan-te Direct CloudConnect-Verbindungen an diesen Übergabepunkten am Interconnection-Standort.

Der zentrale Übergang in die HZD Rechenzentrumsstandorte sowie die private MPLS-Plattform des Cloud Carriers verfügen über ausreichende Bandbreiten sowie hohe Verfügbarkeit, um eine reibungslose Kommunikation für die Gesamtheit aller Cloud Services zu ermöglichen, die über diesen direkten Cloud Connect kommunizieren.

Die dedizierten Verbindungen zu den CSP müssen in verschiedenen Bandbreiten von 50 Mbit/s bis 10 Gbit/s mit unbegrenztem Datenvolumen möglich sein. Die Übergabebandbreiten am zentralen Übergang in die HZD Rechenzentrumsstandorte stehen für die Summe aller Cloud-Verbindungen zur Verfügung.

Basis und Voraussetzung jeder einzelnen Cloud-Verbindung ist ein Mandant/Abonnement (vgl. Microsoft: Tenant oder AWS: Account), der vom jeweiligen Cloud Service Consumer (CSC) zur Verfügung gestellt wird. Auf diesem Mandanten/Abonnement wird das jeweilige Direktanbindungs-Produkt des gewünschten CSP (bspw.: MS ExpressRoute, AWS DirectConnect oder OCI FastConnect) in der benötigten Bandbreite, als Zugang in die zugehörige Landing Zone der Cloud ausgeprägt.

Es kann mehrere Mandanten pro CSP als zentrale Besitzer der Abonnements (vgl. Microsoft: Subscription) geben. Die projektspezifisch hinzuzubuchenden Cloud Services sind nicht Bestandteil der Leistung. Dies umfasst auch das oben beschriebene Direktanbindungsprodukt des jeweiligen CSP, welches die Voraussetzung zur Einrichtung von Cloud Services im Rechenzentrum des CSP ist.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmal automatisch um ein weiteres Jahr.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.874.939 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.874.939,39 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren zzgl. einer nachvertraglichen Leistungsverpflichtung von 9 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Te … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zu-schlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Bonn2

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de648838-e74e-4bab-92cd-f8f6b0dbd2a9.