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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für die direkte Anbindung von Cloud Lösungen an die Infrastruktur des Landes Hessen

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0006veröffentlicht 22.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 622 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
3,23 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,87 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.04.2025 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 20 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für die direkte Anbindung von Cloud Lösungen an die Infrastruktur des Landes Hessen. Durch die Beschaffung soll die Ende-zu-Ende Verbindungen zwischen den Rechenzentren der HZD in Wiesbaden und Mainz und den Übergängen zu Cloud Service Providern (z.B. Azure, AWS, Delos, OCI) über einen CloudCarrier ermöglicht werden. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand soll dabei die Basis für die Anbindung der On-Premises Landesinfrastruktur Hessen an die Plattformen verschiedener Cloud Service Provider bilden.

Der Auftragnehmer (AN) bietet die Konnektivität und den Transport zwischen dem Angebot der Cloud-Anbieter und der Infrastruktur des Landes Hessen. Zu seinen Verantwortlichkeiten gehören die Bereitstellung von Netzwerkdiensten, die Wartung und der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.

Ausschreibungsgegenständlich sind:

• Zentraler HZD-Übergang für Direct CloudConnect-Verbindungen • Direct CloudConnect-Verbindungen • Sonstige Dienstleistungen

Die Vertragslaufzeit soll drei Jahre zuzüglich einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen. Es ist geplant, die Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur innerhalb von drei Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt.

Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit.

Allgemeine Rahmenbedingungen und Anforderungen

Der Großteil der IT-Verfahren im Land Hessen wird heute über das flächendeckende landesweite HessenNetz den verschiedenen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Mit zunehmenden Anforderungen in Bezug auf Flexibilität, Verfügbarkeit und Skalierbarkeit von IT-Services ist die HZD gefragt, ihren Kunden zeitgemäße und zukunftssichere IT-Systeme und -Lösungen aus der Cloud zur Verfügung zu stellen. Neben einer performanten Ausgestaltung liegen besondere Herausforderungen in einer sicheren, den Landesvorgaben entsprechenden, standardisierten Lösung für die Cloudanbindungen, die für alle Landeskunden, mit ihren individuellen Anforde-rungen an verschiedene Cloud Service Provider, nutzbar ist.

Das dem Rahmenvertrag zugrundeliegende Produkt Direct CloudConnect bildet die bestellbare Basis für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen an den AN. Direct CloudConnect ermöglicht die private und direkte Anbin-dung (unabhängig vom öffentlichen Internet) der Landesinfrastruktur Hessen (On-Premises-Infrastruktur) an die Plattformen verschiedener Cloud Service Provider (CSP). Dies umfasst die Beauftragung eines Cloud Carriers (AN) für die Anbindung dieser Clouds.

Der AN bindet die Infrastruktur des Landes Hessen in den HZD Rechenzent-rumsstandorten (Wiesbaden und Mainz) an. Ihm obliegen alle Vorarbeiten, die für die Anbindung an die jeweiligen CSP vorgenommen werden müssen. Diese reichen von der Standortvernetzung bis zum Cloud-Übergabepunkt an die CSP und deren Konfiguration. Er erbringt die gewünschten Leistungen als Managed Service über die Vertragsdauer.

Die Leistung umfasst die Wegeführung über die private MPLS-Plattform des AN zu den großen CSP (Microsoft Azure, Amazon AWS, Oracle OCI) mit Konnektoren am zentralen Interconnection-Standort (Frankfurt/Main). Weitere CSP, wie bspw. Ionos, Delos oder Google müssen integrierbar sein, sofern dieser Service vom AN angeboten wird. Die Anbindung der verschiedenen CSP-Netzwerke erfolgt über redundan-te Direct CloudConnect-Verbindungen an diesen Übergabepunkten am Interconnection-Standort.

Der zentrale Übergang in die HZD Rechenzentrumsstandorte sowie die private MPLS-Plattform des Cloud Carriers verfügen über ausreichende Bandbreiten sowie hohe Verfügbarkeit, um eine reibungslose Kommunikation für die Gesamtheit aller Cloud Services zu ermöglichen, die über diesen direkten Cloud Connect kommunizieren.

Die dedizierten Verbindungen zu den CSP müssen in verschiedenen Bandbreiten von 50 Mbit/s bis 10 Gbit/s mit unbegrenztem Datenvolumen möglich sein. Die Übergabebandbreiten am zentralen Übergang in die HZD Rechenzentrumsstandorte stehen für die Summe aller Cloud-Verbindungen zur Verfügung.

Basis und Voraussetzung jeder einzelnen Cloud-Verbindung ist ein Mandant/Abonnement (vgl. Microsoft: Tenant oder AWS: Account), der vom jeweiligen Cloud Service Consumer (CSC) zur Verfügung gestellt wird. Auf diesem Mandanten/Abonnement wird das jeweilige Direktanbindungs-Produkt des gewünschten CSP (bspw.: MS ExpressRoute, AWS DirectConnect oder OCI FastConnect) in der benötigten Bandbreite, als Zugang in die zugehörige Landing Zone der Cloud ausgeprägt.

Es kann mehrere Mandanten pro CSP als zentrale Besitzer der Abonnements (vgl. Microsoft: Subscription) geben. Die projektspezifisch hinzuzubuchenden Cloud Services sind nicht Bestandteil der Leistung. Dies umfasst auch das oben beschriebene Direktanbindungsprodukt des jeweiligen CSP, welches die Voraussetzung zur Einrichtung von Cloud Services im Rechenzentrum des CSP ist.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Mindestanforderungen: Referenzen Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: … ganz lesenMindestanforderungen: Referenzen Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Bereitstellung von privaten (unabhängig vom öffentlichen Internet) und direkten Anbindungen von Rechenzentrums-Infrastrukturen eines Kunden (On-Premises) an die Plattformen verschiedener Cloud Service Provider (CSP). Umfang: Es waren zwei oder mehr verschiedene CSP (bspw. MS Azure und mindestens ein weiterer) angebunden. oder Es werden zwei geeignete Referenzen mit jeweils einem unterschiedlichen CSP (bspw. OCI als Referenz 1 und eine weitere als Referenz 2) pro Referenz angebunden. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmal automatisch um ein weiteres Jahr.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.874.939 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
24.02.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.874.939,39 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren zzgl. einer nachvertraglichen Leistungsverpflichtung von 9 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Te … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zu-schlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 320 (Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41766160-3a73-4294-9fc9-7c5f178798ad.