Beschaffung von vier Minibussen für die VGM
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen DVB_2024_34_082veröffentlicht 26.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 1 Mio. €
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis50 %
- Fahrzeug30 %
- Folgekosten (Verbrauch und Ersatz Batterie)10 %
- Vertragslage10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von vier Minibussen für die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM).
Beschreibung des Loses
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungs-auftrag über die Lieferung von vier Minibussen gemäß den Anforderungen der VGM. Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht der Auftragnehmerin besteht jeweils darin, den vertraglich vereinbarten Erfolg des Liefer- & Service Vertrags herbeizuführen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Für die erforderlichen Preisangaben ist im Rahmen der Angebotsabfragen die "Anlage 2 Preisblatt" zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Wertungsgrundlage sind die geforderten Preisangaben in der Anlage 2 - Preisblatt. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalprei-se, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die "Wertungssumme netto" (WS netto) gemäß LV Anlage 2 - Preisblatt ist Wertungsgrundlage. Zunächst wird aus allen Angeboten die niedrigste Preisangabe ermittelt. Die Preisangaben (WS netto (1-n)) der übrigen Angebote (1-n) werden zu diesem niedrigsten Wert (WS netto min) ins Verhältnis gesetzt und so ein Zielerfüllungsgrad (Z Preis) bzgl. des Kriteriums "Preis" ermittelt. Dieser Zielerfüllungsgrad des jeweiligen Angebotes (Z Preis (1-n)) wird mit dem o. g. Wertungsfaktor (f; 50% bzw. 0,50) multipliziert um die Bewertung des Bieters für das Zuschlagskriterium "Preis" (W Preis Bieter n) zu ermitteln.
- Qualität
- FahrzeugGewertet wird die Erfüllung der technischen Anforderungen gem. der Technischen Leistungsbedin-gungen/ des Lastenheftes. Die zu erreichenden Punkte, welche der Bieter für die einzelnen technischen Spezifikationen erhält ergeben sich aus dem Lastenheft Reiter "Bewertung Fahrzeug". Die erreichten Punkte der einzelnen Spezifikationen werden addiert. Die erreichte Gesamtpunktzahl bei der Fahrzeugbewertung (FGP) ist Wertungsgrundlage. Es wird zunächst die erzielte Gesamtpunktzahl (FGP) für jedes Angebot festgestellt. Im nächsten Schritt wird festgestellt, welches Angebot die höchste Punktzahl (FGP max) erreicht hat. Die je-weils erreichten Punktzahlen (FGP (1-n)) der übrigen Angebote (1-n) werden zu dieser Höchstpunktzahl (FGPmax) ins Verhältnis gesetzt und so ein Zielerfüllungsgrad für die Fahrzeugbewertung (ZF) ermittelt. Dieser Zielerfüllungsgrad des jeweiligen Angebotes (ZF (1-n)) wird mit dem o. g. Wertungsfaktor (f; 30% bzw. 0,30) multipliziert um die Bewertung des Bieters für das Zuschlagskriterium "Fahr-zeug" (W Fahrzeug Bieter n) zu ermitteln.
- Kosten
- Folgekosten (Verbrauch und Ersatz Batterie)Gewertet werden die Angaben des Bieters in der Anlage 3 (Bewertungsmatrix im Reiter "Bewertung Folgekosten") - Angaben zu den Kosten aus Energieverbrauch- und Ersatz Batterie. Die Gesamtfolgekosten werden aus der Summe der Kraftstoffverbrauchs- und Motorölverbrauchs-sowie Emissionskosten gebildet. Wertungsgrundlage ist der in der Matrix ermittelte Gesamtpreise pro km (KGP km). Zunächst wird aus allen Angeboten die niedrigste Preisangabe ermittelt. Die Preisangaben (KGP km (1-n)) der übrigen Angebote (1-n) werden zu diesem niedrigsten Wert (KGP km min) ins Verhältnis gesetzt und so ein Zielerfüllungsgrad für die Folgekosten (ZK) bzgl. der Folgekosten ermittelt. Dieser Zielerfüllungsgrad des jeweiligen Angebotes (ZK (1-n)) wird mit dem o. g. Wertungsfaktor (f; 10% bzw. 0,10) multipliziert um die Bewertung des Bieters für das Zuschlagskriterium "Folge-kosten" (W Folgekosten Bieter n) zu ermitteln.
- Qualität
- VertragslageZwischen den Parteien wird ein Liefervertrag abgeschlossen. Dessen Anlagen sind u.a. das Lasten-heft, eine Fahrzeugliste und das Preisblatt. Sämtliche Leistungen des Liefervertrags sollen im Fahr-zeugpreis integriert sein. Gewertet wird die Erfüllung der vertraglichen Anforderungen gem. der Bewertungsmatrix "Reiter Vertragslage". Die zu erreichenden Punkte, welche der Bieter für die einzelnen Anforderungen erhält, ergeben sich aus der Bewertungsmatrix. Die erreichten Punkte der einzelnen Anforderungen werden addiert. Die erreichte Gesamtpunktzahl für die Vertragslage (VGP) ist Wertungsgrundlage. Es wird zunächst die erzielte Gesamtpunktzahl der Vertragslage (VGP) für jedes Angebot festgestellt. Im nächsten Schritt wird festgestellt, welches Angebot die höchste Punktzahl (VGP max) erreicht hat. Die jeweils erreichten Punktzahlen (VGP (1-n)) der übrigen Angebote (1-n) werden zu dieser Höchstpunktzahl (VGPmax) ins Verhältnis gesetzt und so ein Zielerfüllungsgrad für die Vertragslage (ZV) ermittelt. Dieser Zielerfüllungsgrad des jeweiligen Angebotes (ZV (1-n)) wird mit dem o. g. Wertungsfaktor (f; 10% bzw. 0,10) multipliziert um die Bewertung des Bieters für das Zuschlagskriterium "Vertragslage" (W Vertragslage Bieter n) zu ermitteln.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, so-weit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt un-berührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße ge-gen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C53RX 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächs … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0C53RX 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprü-chen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzli-chen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sin-ne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen ent-halten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erhe-ben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintra-gung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Be-rufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsaus-übung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtli-nie 2004/18 /EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigener-klärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmean-trag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teil-nahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Eugen Herrmann GmbH, Schwabach | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Hafenstraße 51, 01662 Meißen
- Website
- vg-meissen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
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Alle 8 offenen Ausschreibungen von Dresdner Verkehrsbetriebe AG, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Zöller-Kipper10 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH8 Zuschläge
- ACO Authaus Henke7 Zuschläge
- Sachsengarage GmbH7 Zuschläge
- Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.10.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8951280-1e0a-4448-a0ef-c85e1f68d344.