Beschaffung von Pfortendienstleistungen sowie weiteren damit verbundenen Dienstleistungen (insb. Gebäudebewachung) für das Prinzregententheater in München
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Theaterakademie August Everding · München, Bayern
Aktenzeichen #1veröffentlicht 19.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 320 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- S0337 Bewachung OLK RothBundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt · IngolstadtFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, MünchenRegierung von Oberbayern · MünchenFrist 24.11.2026
- Bewachungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk OberpfalzRegierung der Oberpfalz · RegensburgFrist 26.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen sowie Wach-, Schließ- und Kontrolltätigkeiten am Universitätsklinikum RegensburgUniversitätsklinikum Regensburg AöR · RegensburgFrist 11.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 320 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Ausführungskonzept30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Prinzregententheater zählt zu den wichtigsten und traditionsreichsten Kulturstätten in München. Seit 1993 ist das Prinzregententheater Sitz der Bayerischen Theaterakademie August Everding (Auftraggeber dieser Vergabe). Für das Prinzregententheater benötigt der Auftraggeber Pfortendienstleistungen sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen (insb. Gebäudebewachung).
Gegenstand nach CPV
- 79713000BewachungsdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- AusführungskonzeptAusführungskonzept Bewertet wird das vom Bieter einzureichende auftragsbezogene Ausführungskonzept mit zwei (2) Unterkriterien. Zur Abgabe der Ausführungskonzepte ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform einzureichen. Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret die Leistungen ausführen wird, um folgende Ziele bestmöglich zu erreichen: - eine Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal bestmöglich sicherzustellen. Hierbei hat der Bieter insbesondere anhand der Methodik zur Aufstellung der Zeitpläne darzustellen, wie er die bestmöglich Konstanz in der Personalstellung erreicht. Der Bieter hat dabei ferner darzustellen, wie er bestmöglich die jederzeitige Erreichbarkeit des für die Leistungserbringung vorgesehenen hauptverantwortlichen und für den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit als Ansprechperson dauerhaft zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden des Bieters (verantwortlicher Objektleiter) sicherstellt. Darüber hinaus hat der Bieter darzustellen, wie er bei einem kurzfristigen Personalausfall bestmöglich eine adäquate Ersatzbesetzung für das ausgefallene Personal sicherstellen wird. (Unterkriterium 1) (0 bis 5 Bewertungspunkte); - ein gleichbleibend freundliches, hilfsbereites und professionelles Auftreten des eingesetzten Personals (Qualitätsmanagement) bestmöglich sicherzustellen. Hierbei hat der Bieter insbesondere auch darzustellen, wie er durch Einweisungen und Schulungen des eingesetzten Personals das bestmögliche Qualitätsmanagement sicherstellen wird. (Unterkriterium 2) (0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Umfang je Unterkriterium (1 sowie 2) in dem Ausführungskonzept darf maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 betragen. Angaben ab Seite drei (3) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Für das eine einzureichende Ausführungskonzept insgesamt bedeutet dies, dass das Ausführungskonzept insgesamt maximal vier (4) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 umfassen darf. Sollte das Ausführungskonzept fehlen oder die Formatvorgaben nicht eingehalten werden, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen jeweils entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber hierzu nicht abweichende Vorgaben macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten insoweit als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 10 Bewertungspunkte (5 + 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" werden mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert, so das maximal 30 Leistungspunkte für dieses Zuschlagskriterium erzielt werden können.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AH5TP
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Veranstaltungsdienst Paul Mayr GmbH & Co. KG, München | 5 |
Auftraggeber
- Name
- Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Theaterakademie August Everding
- Anschrift
- Prinzregentenplatz 12, 81675 München
- Kontakt
- ausschreibungen@
theaterakademie.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Bayern (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH12 Zuschläge
- Blunck Dienstleistungen GmbH7 Zuschläge
- VSD Victory Sicherheitsdienste GmbH7 Zuschläge
- WWD Dienstleistung GmbH7 Zuschläge
- Brother Security GmbH6 Zuschläge
- Mardini GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienste Sammelanhörungen, LfAR, MünchenRegierung von OberbayernFrist 24.11.2026
- Bewachungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk OberpfalzRegierung der OberpfalzFrist 26.11.2026
- Sicherheitsdienstleistungen sowie Wach-, Schließ- und Kontrolltätigkeiten am Universitätsklinikum RegensburgUniversitätsklinikum Regensburg AöRFrist 11.11.2026
- S0335 Bewachung FBG-Tanklager NeuburgBundeswehr-Dienstleistungszentrum IngolstadtFrist 03.12.2026
- Sicherheit, Einlass, Kassen; Landesgartenschau Bad Windsheim 2027Bayerische Landesgartenschau Bad Windsheim 2027 GmbHFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0d28469-82e2-4a3f-828b-922afd090cd3.