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vergebenEU-weitLieferleistungen

Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen DVB_2024_02_046veröffentlicht 29.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Jahrebis zu 8 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Niedrigster Preis50 %
  • Qualitätskonzept50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist die beabsichtigte Beschaffung von 7 weiteren Niederflurstraßenbahnen des Typs NGT DX DD durch die Auftraggeberin. Die Landeshauptstadt Dresden ist Oberzentrum einer Region, die durch eine zukunftsfähige Wirtschaft mit hohen Wachstumsraten, eine geringe Arbeitslosigkeit, gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine hohe Lebensqualität gekennzeichnet ist. Sie gehört zu den bedeutendsten Forschungsstandorten in Deutschland. Mit ihrer ausgeprägten Bildungs- und Hochschullandschaft, darunter die "Exzellenz-Universität" TU Dresden, besitzt die Stadt eine erhebliche Attraktivität für junge Menschen, Studierende und Wissenschaftler. Als Zentrum von Kunst und Kultur, mit der wieder aufgebauten Altstadt, der einzigartigen Lage im Elbtal und als Eingangstor zur Sächsischen Schweiz hat Dresden eine hohe touristische Anziehungskraft und ist nach Berlin die meistbesuchte Stadt im Osten Deutschlands. Die dynamische Entwicklung der Stadt, einhergehend mit einem weiter anhaltenden Bevölkerungswachstum, stellt die Landeshauptstadt Dresden vor die Herausforderung, den zunehmenden Mobilitätsbedarf stadtverträglich zu bewältigen. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus (VEP 2025plus) setzt die Landeshauptstadt Dresden dabei den Schwerpunkt auf eine ÖPNV-Orientierung des städtischen Verkehrs. Die Landeshauptstadt Dresden verfolgt neben dem Verkehrsentwicklungsplan 2025plus weitere konkrete Konzepte, die auf eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs abzielen. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: - Verbesserung der Luftqualität (Luftreinhalteplan von 2011), - Klimaschutz (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept von 2012), - Lärmminderung (Lärmminderungsplan 2008/Entwurf 2014). Schon heute leistet der ÖPNV einen bedeutenden Beitrag, um Feinstaubbelastung, CO2-Ausstoß und Lärmemissionen nachhaltig zu verringern. Für das Erreichen der o. g. Ziele ist jedoch eine qualitative Weiterentwicklung und kapazitative Ausweitung des ÖPNV unabdingbar. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Auftraggeberin, im Anschluss an die bereits durchgeführte Beschaffung von 33 Niederflurstraßenbahnen des Typs NGT DX DD von der ALSTOM Transportation Deutschland GmbH (2019 bis 2023), die kurzfristige Beschaffung von 7 zusätzlichen Niederflurstraßenbahnen. Bei den NGT DX DD handelt es sich um Niederflurgelenktriebwagen (NGT) mit 10 Achsen auf Drehgestellen (DX) des Typs Dresden (DD), die speziell für die Auftraggeberin konstruiert wurden. In der 43,3 Meter langen Bahn des Typs NGT DX DD finden bis zu 290 Fahrgäste Platz. Mit ihren 2,65 Metern Wagenkastenbreite sind die NGT DX DD 35 cm breiter als die Bestandsfahrzeuge, wodurch beidseits des Mittelgangs generell zwei Sitze nebeneinander angeordnet werden können. Seit den 90er Jahren wird das Gleisnetz sukzessiv auf einen Gleismittenabstand von 3,00 m ausgebaut. Das von der Auftraggeberin betriebene Straßenbahnstreckennetz hat eine Länge von etwa 134 km. Davon weisen inzwischen etwa 80 % einen Gleismittenabstand von mindestens drei Metern auf. Das Straßenbahnnetz in Dresden hat die einzigartige Nennspurweite von 1.450 Millimetern. Diese Spurweite ist um 15 mm breiter als Normalspur (1.435 mm). Die Konstruktion und Fertigung des NGT DX DD ist für eine Nutzungsdauer von mindestens 24 Jahren bei einer jährlichen Laufleistung von 100.000 km ausgelegt. Mit der Lieferung verbindet sich ein Wartungsvertrag, der die hohen Qualitätsstandards für die voraussichtliche Lebensdauer der Fahrzeuge von ca. 30 Jahren langfristig sichert. Gegenstand des Wartungsvertrages ist die Instandhaltung der Niederflurstraßenbahnen einschließlich Verfügbarkeitsregelungen sowie die Versorgung mit Ersatzteilen und die Erbringung der lnstandhaltungsleistungen durch die Werkstatt / das Personal der Auftraggeberin als Subunternehmer. Die Beschreibung des Leistungsgegenstandes ergibt sich im Einzelnen aus dem Lastenheft. Die Auftraggeberin weist auf folgende Kriterien besonders hin: 1. Einrichterfahrzeug (Fahrzeuglänge max. 45.000mm; Fahrzeugbreite ab 350 mm über SO: 2.650 mm, Einzug im Fußbodenbereich auf 2.300 mm, Bei Höhe maximal 280 mm über SO: maximal 2.300 mm; Fahrzeughöhe: < 3.500 mm) mit einer Nutzungsdauer von 32 Jahren 2. Die Lieferung - des ersten Fahrzeugs muss bis spätestens zum 30.06.2026 - aller sieben Fahrzeuge muss bis spätestens zum 30.06.2027 erfolgen. 3. Zulassungstermin: erfolgreiche Inbetriebnahmegenehmigung bis zum 31.10.2026 4. Wartungs- und Instandhaltungsvertrag mit km-Pauschale für 100.000 km pro Fahrzeug pro Jahr für eine Laufzeit von 24 Jahren mit der Option auf 8 weitere Jahre Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Niedrigster Preis50 %
Qualitätskonzept50 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 09: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf.
Qualität
QualitätskonzeptZur Beurteilung des qualitativen Zuschlagskriteriums Nr. 2 ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck 10 darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Einhaltung von Lieferfristen 25 % (= 25 Punkte) - Vermeidung von Mehrkosten 25 % (= 25 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Einhaltung von Lieferfristen: Erwartet wird ein konkretes, schlüssiges und verbindliches Lieferkonzept einschließlich einer verbindlichen Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgesehenen Lieferfristen. - Vermeidung von Mehrkosten: Erwartet wird ein konkretes, schlüssiges und verbindliches Konzept zur Kostensicherheit einschließlich einer verbindlichen Beschreibung der Maßnahmen zum Ausschluss von Mehrkosten. Ihre Angaben im Vordruck 10: Qualitätskonzept werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. - 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. - 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. - 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. - 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. - 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
22 Jahre
Verlängerung
bis zu 8-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CHQ4V

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Alstom Transportation Germany GmbH, Bautzen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung baa1e7a7-9a85-4af2-a5c9-7c131fd853be.