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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Beschaffung von Maklerdienstleistungen für den Verkauf eines bebauten Grundstücks in München

Hochschule für Musik und Theater München · München, Bayern

Aktenzeichen Maklerdienstleistungen 1B-Handelslageveröffentlicht 08.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 93 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Fiktives Honorarangebot50 %
  • Konzept zur Vermarktungsstrategie20 %
  • Fachliche Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiterteams30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Hochschule für Musik und Theater München ist Eigentümerin eines Grundstücks in der Münchener Fußgängerzone in einer 1B-Einzelhandelslage der Altstadt. Es ist mit einem fünfgeschossigen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus (Vordergebäude) mit nichtausgebautem Dachgeschoss sowie einem zweigeschossigen Rückgebäude mit ausgebautem Dachgeschoss (Anbau an das Vordergebäude) bebaut (vgl. weitergehende Beschreibung Vergabeunterlage A – Verfahrensbedingungen Ziffer I). Die Hochschule für Musik und Theater München plant den Verkauf des bebauten Grundstücks. Beschafft wird die Maklerdienstleistung für den Verkauf des bebauten Grundstücks (Leistungsumfang gem. Maklervertrag – Vergabeunterlage C- C.1.). Ein Wertermittlungsgutachten zu dem Grundstück, dass nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer übergeben werden kann, ist vorhanden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Fiktives Honorarangebot50 %
Konzept zur Vermarktungsstrategie20 %
Fachliche Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiterteams30 %
Preis
Fiktives HonorarangebotDie Wertung des Honorarangebots erfolgt auf der Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt B.14.). Dabei hat der Bieter die Maklercourtage in % anzugeben. Auf der Basis des aufgrund des Wertgutachtens ermittelten Schätzwertes wird sodann ein fiktives Honorar errechnet. Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf die Ziffern 7.6 und 9.2.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Qualität
Konzept zur VermarktungsstrategieDie Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf der Grundlage eines auftragsbezogenen Konzepts zur Vermarktungsstrategie. Erwartet wird ein Konzept, das eine nachvollziehbare Vermarktungsstrategie aufzeigt. Es kommt dem Auftraggeber darauf an, dass der Bieter darstellt, wie er im Auftragsfall eine erfolgsversprechende Vermarktungsstrategie aufbaut. Die Darstellung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf Ziffer 9.2.1. der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Qualität
Fachliche Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen MitarbeiterteamsDie Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiterteams und damit auf Basis dessen persönlichen Referenzen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 7.5 und 5.2.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch nur ein verantwortlicher Mitarbeiter anstelle eines Mitarbeiterteams (bestehend aus mehreren Mitarbeitern) angegeben werden kann.

Eignung12 von 12 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft betei … ganz lesenMit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung f … ganz lesenMit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Der Bieter hat - für den Fall, dass Ausschlussgründe vorliegen - mit dem Angebot die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die er zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.3.)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formb … ganz lesenMit Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis I geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bietergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der … ganz lesenMit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 14 BTTG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechend Erklärung wird verlangt (vgl. Formblatt B.5.)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Interessenkonflikts mit der Hochschule für Musik und Theater München, sowie zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (Formblatt B.6.)
Spezifischer Jahresumsatz
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Maklerdienstleistungen für den Verkauf von bebauten Grundstücken.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in ausreichender Höhe gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV. Der Bieter hat zu bestätigen, dass eine Versicherung in ausreichender Höhe vorha … ganz lesenMit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in ausreichender Höhe gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV. Der Bieter hat zu bestätigen, dass eine Versicherung in ausreichender Höhe vorhanden ist. Die Versicherungssumme/-summen sind anzugeben, ebenso ist der Versicherungsgeber, bei dem die Versicherung abgeschlossen worden ist, anzugeben (Formblatt B.8.). Bei Bietergemeinschaften muss die Erklärung für alle Bietergemeinschaftsmitglieder gesondert oder für das Gesamtprojekt vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines Nachweises gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (Versicherungsbestätigung) für den Fall vor, dass der Bieter aufgrund seines Wertungsergebnisses eine Chance auf Zuschlagserteilung hat.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Einzureichen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 34c Abs. 1 … ganz lesenMit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Einzureichen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) (Formblatt B.9.). Bei Bietergemeinschaften muss die Erklärung für alle Bietergemeinschaftsmitglieder gesondert vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines Nachweises der Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 34c GewO für den Fall vor, dass der Bieter aufgrund seines Wertungsergebnisses eine Chance auf Zuschlagserteilung hat.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers: Liste der wesentlichen seit dem 01.07.2022 (d.h. Verkaufsabschluss zeitlich nicht vor dem 01.07.2022) erbrachten Maklerdienstleistungen … ganz lesenMit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: I) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers: Liste der wesentlichen seit dem 01.07.2022 (d.h. Verkaufsabschluss zeitlich nicht vor dem 01.07.2022) erbrachten Maklerdienstleistungen für den Verkauf von bebauten Grundstücken unter Angabe von Leistungszeit, Leistungsumfang (im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Leistungsumfang) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich) (Formblatt B.10. oder eigenständig erstellte Referenzliste). Eine anonymisierte Darstellung der Referenzen ist möglich. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russla … ganz lesenÖffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.11.). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
06.08.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekann … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Weitere Hinweise zum Verfahren: a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telef … ganz lesenWeitere Hinweise zum Verfahren: a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. b) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hochschule für Musik und Theater München
Anschrift
Arcisstr. 12, 80333 München
Kontakt
info@hmtm.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 703 (Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d28968e3-6cb2-4b8d-b582-58b3abe5cbf8.