Beschaffung von Los 1 = Arbeitsplatzleuchten, Los 2 = Besucherstühlen, Los 3 = Stauraummöbeln
Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen GS 141 OV 012024veröffentlicht 02.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
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- Neubau Kita Angersdorf - MöblierungGemeinde Teutschenthal · TeutschenthalFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 25 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
***WICHTIG Teststellung: 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 12.3. Verifizierende Teststellung - Los 1 - Arbeitsplatzleuchten***
***Zur Überprüfung der definierten technischen und qualitativen Mindestanforderungen (vgl. „A1 - Los 1 - Erklärung Mindestanforderungen“) ist - spätestens zum Ende der Angebotsfrist - der Beschaffungsstelle ein identisches Modell der angebotenen Arbeitsplatzleuchte für eine verifizierende Teststellung zur Verfügung zu stellen. Die Details zur Teststellung ergeben sich aus der o.g. Fundstelle.***
a) Gegenstand der zu erbringenden Lieferleistung ist die Auslieferung von Los 1: 280 Arbeitsplatzleuchten, Los 2: 145 Besucherstühle (130 Vierfuß ohne Armlehnen + 15 mit Armlehnen und 57 Freischwinger mit Armlehnen) und Los 3: Stauraummöbeln (1091 Positionen mit Einlegeböden und sechs Positionen mit Pendelschienen) an die entsprechenden Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. lit. d) Anlieferstellen). b) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. dieser Leistungsbeschreibung i. V. m. der Anlage „A1 - Preisblatt“. und die Lieferungen erfolgen an die in der Anlage „5 - Auslieferungsverzeichnis“ - je Los - genannten Auftraggeber. c) Das Qualitätskriterium für die zu erbringende Leistung ist die Erfüllung der gestellten Anforderung unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. Anlagen "A1 - Erklärung Mindestanforderungen" - je Los - an die zu erbringende Leistung. d) Anlieferstellen (vgl. detaillierte Angaben gemäß Anlage „5 - Auslieferungsverzeichnis“ - je Los) Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Editharing 40, 39108 Magdeburg Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Direktion, Otto-Hahn-Str. 1, 1a, Josef-von-Fraunhofer-Straße 2, 39106 Magdeburg Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Baubüro Dessau-Roßlau, Gropiusallee 1, 06842 Dessau- Roßlau Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Baubüro Halberstadt, Harmoniestraße 1, 38820 Halberstadt Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Technisches Büro Magdeburg, Tessenowstraße 1, 39114 Magdeburg Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Technisches Büro Halle, An der Fliederwegskaserne 21, 06130 Halle (Saale) Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Baubüro Stendal, Scharnhorststraße 38, 39576 Stendal Finanzamt Bitterfeld-Wolfen, Mittelstraße 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer -, Kühnauer Str. 166, 06846 Dessau-Roßlau Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg, Otto-von-Guericke-Str. 4, 39104 Magdeburg Finanzamt Eisleben, Bahnhofsring 10a, 06295 Eisleben Finanzamt Genthin, Berliner Chaussee 29b, 39307 Genthin Finanzamt Haldensleben, Jungfernstieg 37, 39340 Haldensleben Finanzamt Halle (Saale), Hallorenring 10, 06108 Halle (Saale) Finanzamt Magdeburg, Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg Finanzamt Merseburg, Bahnhofstraße 10, 06217 Merseburg Finanzamt Naumburg, Oststraße 26/26 a, 06618 Naumburg Finanzamt Quedlinburg, Klopstockweg 21, 06484 Quedlinburg Finanzamt Salzwedel, Buchenallee 2, 29410 Salzwedel
Gegenstand nach CPV
- 39130000BüromöbelHauptgegenstand
- 31521100Schreibtischlampen
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung von Arbeitsplatzleuchten Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | – | – |
| 2 | Lieferung von Besucherstühlen Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | – | – |
| 3 | Lieferung von Stauraummöbeln Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 1. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent b) Der Skontoabzug wird bei der Wertung nicht berücksichtigt. 2. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
Eignung14 von 14 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung der Unternehmensdaten für das Wettbewerbsregister Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro (vgl. ohne Umsatzsteuer) muss die Beschaffungsstelle gemäß § 6 Absatz 1 WRegG zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
- Kriterium
- Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass im Falle der Auftragserteilung einer Bietergemeinschaft gegründet wird und dazu das Formblatt „AB3 - ARGE“ dem Angebot beigefügt wurde.
- Kriterium
Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft" und „AB4 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).- Kriterium
Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarifvertrag dem öffent … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarifvertrag dem öffentlichen Dienst (Bund, Land, Kommune) zuzurechnen ist (weiter mit Ziffer 2.5.). - der oben genannte Tarifvertrag am <Datum> für allgemeinverbindlich erklärt wurde. - der oben genannte Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde .- Kriterium
- Eigenerklärung Berufsgenossenschaft - soweit vorhanden -
- Kriterium
- Eigenerklärung Präqualifizierung - soweit vorhanden/nicht vorhanden -
- Kriterium
- Eigenerklärung Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister - soweit vorhanden/nicht vorhanden - Eigenerklärung Vorlage aktueller Auszug aus dem Berufsregister
- Kriterium
Eigenerklärung, 1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet 2. allgemein, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, 1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet 2. allgemein, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.- Kriterium
Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TV … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG). b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht. c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann. e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt. f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist. zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. zu § 14 TVergG LSA, dass a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden. b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist. c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist. d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden. f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind. zu § 17 TVergG LSA, dass a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA - die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN - die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und - die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge vorlegt werden. b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden. c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben. d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt. zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.- Kriterium
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstel … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann: - Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro - Vermögensschäden: 250.000 Euro - Verlust von Schlüsseln/Codekarten: keine Anforderung - Verlust bewachter Sachen: keine Anforderung oder dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden. 2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - : Los 1 = 134.000 EUR (netto) / Los 3 = 525.000 EUR (netto) / Los 2 = keine Mindestanforderung- Kriterium
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen. 2. Eig … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen. 2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. 3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird. 4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird. 5. Eigenerklärung, a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird. b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen. 6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird. 7. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.- Kriterium
Referenzen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.) a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende. b) Es sind mindestens drei Referenzen - je Los - einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2021 (vgl. Abnahme … ganz lesenkürzer
Referenzen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.) a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende. b) Es sind mindestens drei Referenzen - je Los - einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2021 (vgl. Abnahme der Leistung bis zur Angebotsabgabe) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang (vgl. Los 1 = Arbeitsplatzleuchten, Los 2 = Besucherstühlen, Los 3 = Stauraummöbeln) mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. c) Die Referenzen müssen mindestens die folgende Mindestanforderungen - je Los - erfüllen: - durchschnittliche Lieferung in Stück pro Jahr/innerhalb der letzten drei Jahre (vgl. 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g)) = Los 1 = durchschnittlich 200 Stück pro Jahr = Los 2 = durchschnittlich 150 Stück pro Jahr = Los 3 = durchschnittlich 800 Stück pro Jahr - Lieferzeitpunkt ab 01.01.2021 - bis Angebotsabgabe 2024 d) geforderte Angaben je Los: - nur Los 1: Mindestanforderung durchschnittliche Lieferung Arbeitsplatzleuchten (Stück/Jahr) - nur Los 2: Mindestanforderung durchschnittliche Lieferung Besucherstühle (Stück/Jahr) - nur Los 3: Mindestanforderung durchschnittliche Lieferung Stauraummöbel (Stück/Jahr) - Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN) - Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG) - Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor) - nur Los 1: Arbeitsplatzleuchten (Stück/Auftrag) beachte ohne Mindestanforderung - nur Los 2: Besucherstühle (Stück/Auftrag) beachte ohne Mindestanforderung - nur Los 3: Stauraummöbel (Stück/Auftrag) beachte ohne Mindestanforderung - Lieferung abgeschlossen im Jahr (vgl. Mindestanforderung: Lieferzeitpunkt ab 01.01.2021 - bis Angebotsabgabe 2024)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 02.08.2024, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.07.2024 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform … ganz lesenkürzer
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.07.2024 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de). 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präquali …
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Beschreibung wie Los 1
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- WICHTIG: Die Eignungsanforderungen und die dazugehörigen Mindestanforderung je Los werden zur Vereinfachung insgesamt in der Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung (vgl. 5.1 Los:LOT-0001) kommuniziert.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 02.08.2024, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.07.2024 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform … ganz lesenkürzer
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23.07.2024 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de). 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präquali …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
- Anschrift
- Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg
- Website
- finanzamt.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- vergabestelle.fa-md@
sachsen-anhalt.de
Bei uns erfasst
- Arbeitsmedizinischer Dienst29.01.2024 · 6 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c82dd03f-d07d-4159-a995-24fa0fd1c984.