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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Beschaffung von Büromöbeln für die Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern - Z1 · München, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-12-23-19veröffentlicht 15.12.2023erstmals 15.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1024 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Bayern (25 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahre01.05.2024 – 30.04.2026
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80538, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 35 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 34 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 34 Monaten
  5. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 30 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Regierung von Oberbayern schreibt neue ergonomische Büromöbel als Erst - und Ersatzbeschaffung in 5 Losen aus. Beschafft werden sollen höhenverstellbare Schreibtische mit zugehörigen Rollcontainern, Bürodrehstühle sowie Schränke und Sideboards .

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Höhenverstellbare Schreibtische, Hoch-/Rollcontainer und Abschirmungen

Rahmenvereinbarung Büromöbel für die ROB

2 Jahre–
2
Bürodrehstühle

Rahmenvereinbarung Büromöbel für die ROB

2 Jahre–
3
Schränke und Sideboards, Hängeregisterauszugsschränke

Rahmenvereinbarung Büromöbel für die ROB

2 Jahre–
4
Besprechungsstühle

Rahmenvereinbarung Büromöbel für die ROB

2 Jahre–
5
Besprechungstische

Rahmenvereinbarung Büromöbel für die ROB

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz. Alternativ ist eine Erklärung abzugeben, dass die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachgewiesen werden kann, sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht.
Kriterium
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden (i.H.v. 2.000.000,00 €), Sachschäden (i.H.v. 1.000.000,00 €) und Vermögensschäden (i.H.v. 100.000,00 €) spätestens zum Leistungsbeginn abgeschlossen wird, sofern diese in gefordertem Umfang … ganz lesenEigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden (i.H.v. 2.000.000,00 €), Sachschäden (i.H.v. 1.000.000,00 €) und Vermögensschäden (i.H.v. 100.000,00 €) spätestens zum Leistungsbeginn abgeschlossen wird, sofern diese in gefordertem Umfang nicht bereits besteht, und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorgehalten wird.
Kriterium
Vorlage geeigneter Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es muss in mindestens drei Fällen eine vergleichbare Leistung erbracht worden sein. Hierzu sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Auftrag … ganz lesenVorlage geeigneter Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es muss in mindestens drei Fällen eine vergleichbare Leistung erbracht worden sein. Hierzu sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Auftragswert (netto), der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und der Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer) anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, bankruptcy, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nachweis für eine umweltfreundliche Herstellung der Büromöbel (RAL-UZ 38 oder gleichwertig), z.B. durch „Blauen Engel“ oder gleichwertig oder Nachweis „Umweltmanagement nach DIN ISO 14001“ oder gleichwertig. Nachweis über die geprüfte Sicherheit der Möbel (z.B. „GS-Zeichen“ oder gleichwertig)
Hinweis
Für das vorliegende Verfahren ist eine sog. wertende Teststellung vorgesehen. Dabei erfolgt nach einer gesonderten Aufforderung durch die Zentrale Vergabestelle eine Verifizierung zur Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben des Bieters, indem dieser ein Must … ganz lesenFür das vorliegende Verfahren ist eine sog. wertende Teststellung vorgesehen. Dabei erfolgt nach einer gesonderten Aufforderung durch die Zentrale Vergabestelle eine Verifizierung zur Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben des Bieters, indem dieser ein Muster zu Verfügung stellen muss. Dieses muss in Art und Ausführung dem angebotenen Produkt entsprechen. Außerdem erfolgt über das zur Verfügung gestellte Muster eine Bewertung der angebotenen Leistung. Die gewerteten Kriterien können den Bewertungsbögen Los 1-5 entnommen werden. Die Bieter werden in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit der Angebote nach dem Angebotspreis, d. h. ohne Beachtung der bei der Bewertung zu vergebenden Punkte, zur Teststellung aufgefordert. Für die Teststellung sind die Muster an dem Bemusterungsort ordnungsgemäß zu montieren/aufzubauen und nach Bemusterung wieder zu demontieren und abzuholen. Als Termin für die Teststellung ist voraussichtlich der Zeitraum vom 19.02.2024 - 08.03.2024 vorgesehen. Steht das Angebotsmuster dem AG nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist zur Verfügung, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung von Angebotsmustern erfolgt nicht. Darüber hinaus dient das Angebotsmuster zur Bewertung der angebotenen Leistung im Rahmen einer Teststellung. In der Teststellung werden die Kriterien aus den Bewertungsbögen Los 1-5 für die Angebote je Los geprüft und bewertet. Dazu werden die Muster durch den Bieter an dem Bemusterungsort ordnungsgemäß montiert und aufgebaut und nach der Bemusterung wieder ordnungsgemäß demontiert und abgeholt. Die entsprechenden Zeitfenster für die Montagen stimmen der AG und der Bieter so ab, dass eine Bemusterung an 5 Werktagen im anvisierten Bemusterungszeitraum möglich ist.“ Im Rahmen der Teststellung werden zusätzlich die Angaben des Bieters verifiziert. Bei Abweichungen zu den Angaben des Bieters im Angebot wird das betreffende Kriterium entsprechend des Ergebnisses der Teststellung bewertet. Grundsätzlich ist die Durchführung der Teststellung am Standort der Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße 51 in 81379 München vorgesehen. Die Tests werden von fünf erfahrenen Mitarbeitern des AG durchgeführt. Die Ergebnisse werden je Tester und Modell auf einem separaten Testbogen festgehalten, vgl. hierzu die Anlagen „Wertung_Bemusterung Möbel“ Die Bewertung der Bemusterung/Teststellung erfolgt anhand der bekannt gemachten Kriterien und durch ein vorab bestimmtes Gremium, das sich im Einvernehmen auf einen Punktwert je Bieter, Los und Leistungskriterium festlegt. „04_Formblatt_Wertungsmethode_Freie_Verhältniswahl_Preis_Leistung“. Die Anwesenheit der Bieter während der Teststellung ist ausgeschlossen. Für die Erstellung der geforderten Angebotsmuster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen sowie die Angebotsmuster sind auf Kosten des Bieters zu übersenden.“. Das zur Teststellung zur Verfügung gestellte Mobiliar muss mit den Leistungsanforderungen der Ausschreibung und den angebotenen Gegenständen identisch sein. Werden einzelne Positionen nicht angeliefert oder sind die angelieferten Positionen nicht identisch mit den Leistungsanforderungen der Ausschreibung und den angebotenen Gegenständen, so werden diese Positionen mit null Punkten bewertet. Werden alle Positionen eines Loses nicht identisch mit den Leistungsanforderungen der Ausschreibung und den angebotenen Gegenständen zur Verfügung gestellt, wird das Los mit null Punkten bewertet. Sofern dem Bieter die Teilnahme an der Teststellung nicht möglich ist, wird das Angebot, das durch Nichtteilnahme nicht bewertbar ist, mit null Punkten bewertet. Die Vergabe von 0 bis 2 Punkten für eines der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Regierung von Oberbayern - Z1
Anschrift
Maximilianstraße 39, 80538 München
Kontakt
poststelle@reg-ob.bayern.de
Auskünfte
Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (302 Lose mit Angabe)
195.374 €Zuschlagswert im Median
82.071 € – 388.671 €mittlere Hälfte, 117 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Bayern (25 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 17.01.2024 auf 18.01.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 17.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6b3fe98-9346-4d09-b2d1-3cc3210d5be7.