Beschaffung von Bordrechnern sowie einem dazugehörigen Funk- und Audiomanagementsystem als Teilleistungen des Gesamtprojekts MIKT (Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien)
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen DVB_2025_01_060veröffentlicht 08.08.2025LieferleistungenWettbewerblicher Dialog
- Laufzeit
- 200 Monate
- 02.02.2026 – 30.09.2042
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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- HS MW, Neubau-BibliothekStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 19.11.2026
- Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in SachsenLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale · DresdenFrist 01.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 200 Monate02.02.2026 – 30.09.2042, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerblicher DialogSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.
Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.
Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 30.09.2042
- Heute
Beschreibung
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) verfügt bereits seit mehreren Jahrzehnten über ein modular aufgebautes ITCS, dessen Komponenten von verschiedenen Herstellern bereitgestellt werden. Sie beabsichtigt mit diesem Teilprojekt die Modernisierung mehrerer Komponenten innerhalb des ITCS, um über neue, leistungsfähige Kommunikationstechnologien innerhalb der Fahrzeuge und über die Luftschnittstellen zur Leitstelle sowie zum Fahrzeugumfeld zukünftige Anforderungen im Verkehrsmanagement bewältigen zu können.
Im Rahmen der Ausrüstung und Implementierung sind alle Busse und Niederflurstraßenbahnen der DVB mit einem entsprechenden Fahrzeugbordrechner auszustatten. Darüber hinaus ist das Audiomanagementsystem der DVB-Leitstelle zu ersetzen sowie die Funkkommunikation zur Sprach- und Datenkommunikation zw. Fahrzeugen, Dispatchern und der Landseite zu modernisieren.
Das Aufgabenspektrum dieser Aufgabenstellung reicht hierbei von der Entwicklung gänzlich neuartiger Funktionalitäten auf Grundlage neuer Hard- und Software bis hin zum Erhalt bewährter Bestandsfunktionalitäten und -schnittstellen zu angeschlossenen Systemen und Komponenten, welche im Zuge der Bearbeitung erhalten bleiben. Nach Realisierung der Leistungen sind in einem Zeitraum von 10 Jahren Serviceleistungen, z.B. Wartungen zu erbringen.
Die DVB weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gesamtprojekt unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027) realisiert wird. Die Finanzierung des hier ausgeschriebenen Teilprojekts ist mit der entsprechenden Abhängigkeit der Fördermittel in der Wirtschaftsplanung des Auftraggebers berücksichtigt. Der Auftraggeber erwartet den finalen Förderbescheid in Q3 oder Q4/2025. Die DVB weist weiter darauf hin, dass sie im Sektor Transport und Verkehr KRITIS-Betreiber im Sinne der BSI Kritisverordnung ist.
Beschreibung des Loses
1. Fahrzeugseitige Komponenten und Funktionen Im Rahmen des Teilprojekts sind die Bordrechner von 416 Bahnen und Busse, welche im Linienverkehr eingesetzt werden sowie die Bordrechner von 16 Wirtschafts-, Sonder- und historischen Fahrzeugen zu ersetzen. Neben den Fahrzeugausrüstungen ist die Lieferung von 15 fahrzeugtypspezifischen Fahrzeugnachbildungen für Tests in den ITCS-Laboren der DVB und durch den Leitsystemhersteller sowie von 26 Geräten als Betriebsreserve gefordert. Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsreserve mit weiteren 26 Geräten zu verdoppeln.
2. Modernisierung des Funksystems Das Funksystem, welches die Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Leitstelle, den ÖPNV-Fahrzeugen und den Dispatchern bewältigt, muss in diesem Teilprojekt eine grundlegende Modernisierung erfahren. Zum einen wird das Funksystem den Anforderungen der zunehmenden Verkehrsvernetzung beim Einsatz vertretbarer finanzieller Mittel nicht mehr gerecht. Zum anderen wurden die Komponenten des TETRA-Funksystems abgekündigt. Vor diesem Hintergrund soll über dieses Teilprojekt der öffentliche Mobilfunk (PLMN) sowohl für Sprech- als auch für Datenfunkverbindungen nutzbar gemacht werden und ggf. das Betriebsfunknetz modernisiert werden. Es wurden bereits zwei mögliche Realisierungsvarianten identifiziert (vgl. Kapitel 3 der Aufgabenstellung). In der Dialogphase können zudem weitere Varianten erarbeitet werden. Die Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen an das Funksystem zum Einsatz im Straßenbahnbetrieb gemäß BOStrab genießt hierbei eine besondere Aufmerksamkeit.
3. Modernisierung des Audiomanagementsystems Für die Sprachkommunikation in der Leitstelle besteht das Ziel eine VoIP-basierte Kommunikationslösung (Audiomanagementsystem) zu etablieren, die die Sprachdienste Funk, Telefonie und Sprachaufzeichnung in einem System integriert und den Leitstellendisponenten eine einheitliche Nutzeroberfläche zur Verfügung stellt. Die Nutzeroberfläche soll sowohl als Hardware als auch als Software-Client ausgeführt werden.
4. Servicephase Nach der Gesamtabnahme (voraussichtlich bis spätestens zum 30.09.2028) hat der Auftragnehmer die langfristige Betriebsfähigkeit und Verlässlichkeit des gesamten Systems über einen Zeitraum vom zehn Jahren durch regelmäßige Wartungsarbeiten, rechtzeitige Reparaturen und kontinuierliche Systemaktualisierungen sicherzustellen. Eine zweimalige Option auf Verlängerung der Servicephase um jeweils zwei Jahre ist vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
- 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
- 30210000Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
- 32441000Telemetriegeräte
- 32344250Funkanlagen
- 32441300Telematiksystem
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 72211000Programmierung von System- und Anwendersoftware
- 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
- 72263000Software-Implementierung
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wir verweisen auf Ziffer 7 der Einladung zum Dialog.
- Qualität
- Wir verweisen auf Ziffer 7 der Einladung zum Dialog.
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, soweit eintragungspflichtig und zusätzlich Nachweis über Eintragung, nicht älter als 90 Tage.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 5.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden (jeweils pro Versicherungsjahr zweifach maximiert).
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung, aus der der durchschnittliche Gesamtnettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre ersichtlich ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 9.000.000 Euro nachweisen.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung, aus der der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungsart in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss einen durchschnittlichen leistungsspezifischen Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 9.000.000 Euro nachweisen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) und über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001 ode … ganz lesenkürzer
Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig) und über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig). Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Allgemeine Beschreibung: Die Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Vorgaben ist Voraussetzung für die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags in Gänze. Die für eine Wertungsfähigkeit der Referenz in Gänze notwendigen Angaben müssen vollständig und plausibel getätigt … ganz lesenkürzer
Allgemeine Beschreibung: Die Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Vorgaben ist Voraussetzung für die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags in Gänze. Die für eine Wertungsfähigkeit der Referenz in Gänze notwendigen Angaben müssen vollständig und plausibel getätigt und die Mindestanforderungen gemäß den nachstehenden Ausführungen eingehalten werden, ansonsten wird die Referenz bei der Bewertung des jeweiligen Auswahlkriteriums, das nachstehend im Teil B und C beschrieben wird, nicht berücksichtigt. Die Erfüllung der Auswahlkriterien ist nicht Voraussetzung des Teilnahmeantrags in Gänze. Soweit die für die Bepunktung einzelner Unterkriterien notwendigen Angaben nicht oder nicht plausibel getätigt werden, werden bei dem jeweiligen Unterkriterium keine Punkte vergeben; die Wertungsfähigkeit der Referenz in Gänze ist hiervon unberührt. Es wird dringend darum gebeten, von der Einreichung von mehr Angaben oder Unterlagen als zur Erfüllung der Mindestanforderungen und zur Erreichung der maximalen Punktzahl im Rahmen der Auswahlkriterien notwendig ist, abzusehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf zusätzliche, darüber hinausgehende Referenzen. Sollten gleichwohl mehr Referenzen eingereicht werden, werden im Teil B und / oder Teil C jeweils die besten drei wertungsfähigen Referenzen (bei C. bezogen auf die jeweils besten drei Referenzen je Unterkriterium C.1- C.3) bei der Auswahl der bis zu vier geeigneten Bewerbern berücksichtigt. Für diesen Fall wird darum gebeten, die Referenzen im Sinne der Vereinfachung der Wertung (ohne dass die DVB AG hieran gebunden wäre) so zu nummerieren, dass die aus Sicht des Bewerbers beste Referenz in dem jeweiligen Kriterium / Unterkriterium die Nummer 1 erhält. Alle weiteren Referenzen sollen in der Reihenfolge folgen, in der sie voraussichtlich Punkte bringen – beginnend mit der höchsten Punktzahl. Hierzu kann die Eintragungsmöglichkeit in der Spalte "Anmerkungen" in dem Referenzfragebogen (Anlage 6) genutzt werden. In Teil B können in Summe max. 111 Punkte erzielt werden. In Teil C können in Summe max. 36 Punkte erzielt werden. Hieraus ergibt sich eine Gesamtsumme von max. 147 Punkten. Soweit nach Anwendung der Auswahlkriterien in Folge von Punktgleichheit mehr als vier Bewerber die ersten vier Plätze belegen, werden diese Bewerber – abweichend von der ansonsten geltenden Höchstzahl von vier Unternehmen- zur Dialogphase eingeladen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Teil A des Referenzfragebogens: Angabe von mindestens drei Referenzen, die einen Servicevertrag über Hard- und Software-Support für Bordrechner zum Gegenstand hat bzw. hatten. Der Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung des Servicevertrags (bereits abgeschlossene bzw. aktuell laufende Referenz … ganz lesenkürzer
Teil A des Referenzfragebogens: Angabe von mindestens drei Referenzen, die einen Servicevertrag über Hard- und Software-Support für Bordrechner zum Gegenstand hat bzw. hatten. Der Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung des Servicevertrags (bereits abgeschlossene bzw. aktuell laufende Referenzen) muss zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2024 gelegen haben. (Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags) Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu tätigen: - Name und Sitz des Auftraggebers (d.h. Endkunde) - Zeitraum der Leistungserbringung (von – bis) - Ansprechpartner*in beim Auftraggeber (Name, Telefonnummer, E-Mail)- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Teil B des Referenzfragebogens: Angabe von mindestens einer Referenz, die die Migration für Bordrechner (Software & Hardware) sowie Integration in das Umfeld des dortigen Auftraggebers zum Gegenstand hatte, wobei es sich ausschließlich um Migrationsprojekte (Aus- und Umrüstung) handeln darf. Refere … ganz lesenkürzer
Teil B des Referenzfragebogens: Angabe von mindestens einer Referenz, die die Migration für Bordrechner (Software & Hardware) sowie Integration in das Umfeld des dortigen Auftraggebers zum Gegenstand hatte, wobei es sich ausschließlich um Migrationsprojekte (Aus- und Umrüstung) handeln darf. Referenzen zur Ausrüstung von Neufahrzeugen (bspw. als Nachauftragnehmer für Fahrzeughersteller) sind nicht zulässig. Die Leistung muss zum Zeitpunkt der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgreich abgeschlossen, d.h. abgenommen sein. Der Projektabschluss der Referenzen (Abnahme) darf jedoch nicht vor dem 01.01.2019 erfolgt sein. (Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags) Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu tätigen: - Name und Sitz des Auftraggebers (d.h. Endkunde) - Zeitraum der Leistungserbringung (von – bis) - Ansprechpartner*in beim Auftraggeber (Name, Telefonnummer, E-Mail) In Summe können bis zu drei Referenzen angegeben werden, die -soweit sie wertbar sind- nach Maßgabe der nachstehenden Auswahlkriterien einer Bewertung unterzogen werden, wobei die diesbezüglichen Angaben unter B.1., B 2., B 3. in dem „Referenzfragebogen“ getätigt werden sollen (keine formale Mindestanforderung): a. Anzahl erfolgreich migrierter Bordrechner (Unabhängig vom Fahrzeugtyp) Variante 1: < 50 Bordrechnermigrationen = 0 Punkte Variante 2: 50 - 199 Bordrechnermigrationen = 1 Punkt Variante 3: 200 - 299 Bordrechnermigrationen = 2 Punkte Variante 4: > 299 Bordrechnermigrationen = 3 Punkte Gewichtung: 3-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 9 Punkte b. Durchführung der Migration bei unterschiedlichen Verkehrsträgern (Bus sowie Straßenbahn und ggf. weitere Verkehrsträger) Variante 1: Nur Schienenfahrzeuge (außer Straßen- und Stadtbahn) = 1 Punkt Variante 2: Nur Bus = 2 Punkte Variante 3: Nur Straßen- bzw. Stadtbahn = 3 Punkte Variante 4: Bus UND Schienenfahrzeuge (außer Straßen- und Stadtbahn) = 4 Punkte Variante 5: Bus UND Straßen- bzw. Stadtbahn = 5 Punkte Gewichtung: 2-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 10 Punkte c. Durchführung der Migration, bei der die folgenden Richtlinien (oder gleichwertige Vorgaben) kumulativ zu beachten waren: DIN EN 45545, DIN EN 50155, EN 55022 und EMV RL 2014/30/EU Variante 1: Richtlinien (oder Vorgaben) mussten nicht beachtet werden = 0 Punkte Variante 2: Richtlinien (oder Vorgaben) mussten beachtet werden = 1 Punkt Gewichtung: 6-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 6 Punkte d. Durchführung der Migration, bei der die folgenden Richtlinien (oder gleichwertige Vorgaben) kumulativ zu beachten waren: ECE-Prüfzeichen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) für Fahrzeugteile, EN 55022 und EMV RL 2014/30/EU Variante 1: Richtlinien (oder Vorgaben) mussten nicht beachtet werden = 0 Punkte Variante 2: Richtlinien (oder Vorgaben) mussten beachtet werden = 1 Punkt Gewichtung: 6-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 6 Punkte e. Durchführung der Migration, bei der ein schienengebundener Zweirichtungsbetrieb gefordert war Variante 1: Zweirichtungsbetrieb war kein Bestandteil = 0 Punkte Variante 2: Zweirichtungsbetrieb bei Schienenfahrzeugen (außer Straßen- bzw. Stadtbahnen) war Bestandteil = 1 Punkt Variante 3: Zweirichtungsbetrieb bei Straßen- bzw. Stadtbahnen war Bestandteil = 2 Punkte Gewichtung: 3-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 6 Punkte Je Referenz können in Summe max. 37 Punkte erzielt werden. Maximale Punktzahl in diesem Unterkriterium: 111 Punkte.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Teil C des Referenzfragebogens: Funk / Mobilfunk System & Audiomanagementsystem Die unter C.1., C.2., C.3. hinterlegten Vorgaben sind Mindestanforderungen im Sinne der Wertbarkeit des Teilnahmeantrags. Sie müssen jeweils mit mindestens einer nachweisbaren Referenz erfüllt sein, wobei eine Referenz a … ganz lesenkürzer
Teil C des Referenzfragebogens: Funk / Mobilfunk System & Audiomanagementsystem Die unter C.1., C.2., C.3. hinterlegten Vorgaben sind Mindestanforderungen im Sinne der Wertbarkeit des Teilnahmeantrags. Sie müssen jeweils mit mindestens einer nachweisbaren Referenz erfüllt sein, wobei eine Referenz auch zum Nachweis für das Vorliegen mehrerer Mindestanforderungen gem. C.1-C.3 angegeben werden kann. Die Leistung muss zum Zeitpunkt der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgreich abgeschlossen, d.h. abgenommen sein. Der Projektabschluss der Referenzen (Abnahme) darf jedoch nicht vor dem 01.01.2019 erfolgt sein. (Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags) Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben abzugeben: - Name und Sitz des Auftraggebers (d.h. Endkunde) - Zeitraum der Leistungserbringung (von – bis) - Ansprechpartner*in beim Auftraggeber (Name, Telefonnummer, E-Mail) In Summe können bis zu drei Referenzen je Unterkriterium (C.1. bis C.3.) angegeben werden, die -soweit sie wertbar sind- nach Maßgabe der nachstehenden Auswahlkriterien einer Bewertung unterzogen werden, wobei die diesbezüglichen Angaben unter C.1., C.2., C.3. in dem „Referenzfragebogen“ getätigt werden sollen (keine formale Mindestanforderung): C.1.: Kriterien für die Integration zu Teil C1: Betriebsfunk über PLMN bei ÖPNV-Unternehmen für Sprach- und ITCS-Datenkommunikation Es muss mindestens eine wertbare Referenz vorliegen, die die Integration von Betriebsfunk über PLMN bei ÖPNV-Unternehmen für Sprach- und ITCS-Datenkommunikation zum Gegenstand hatte. Es werden bis zu 3 Referenzen in diesem Unterkriterium gewertet: Variante 1: Eine Referenz erfüllt die vorstehende technische Anforderung = 1 Punkt (zugleich Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags) Variante 2: 2 Referenzen erfüllen die vorstehende technische Anforderung = 2 Punkte Variante 3: 3 Referenzen erfüllen die vorstehende technische Anforderung = 3 Punkte Gewichtung: 4-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 12 Punkte C.2.: Kriterien für die Integrationen zu Teil C 2: Integrationen von Voice-Management (mindestens Telefonie und Betriebsfunk) in Leitstellen mit mindestens drei Arbeitsplätzen und der Ausführung der Nutzeroberfläche als Touch-Hardware Es muss mindestens eine Referenz vorliegen, die durchgeführte Integrationen von Voice-Management (mindestens Telefonie und Betriebsfunk) in Leitstellen mit mindestens drei Arbeitsplätzen und der Ausführung der Nutzeroberfläche als Touch-Hardware (Implementierung exkl. Serviceleistung) zum Gegenstand hatte. Es werden bis zu 3 Referenzen in diesem Unterkriterium gewertet: Variante 1: Eine Referenz erfüllt die vorstehende technische Anforderung = 1 Punkt (zugleich Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags) Variante 2: 2 Referenzen erfüllen die vorstehende technische Anforderung = 2 Punkte Variante 3: 3 Referenzen erfüllen die vorstehende technische Anforderung = 3 Punkte Gewichtung: 4-fach; maximale Bewertung pro Referenz: 12 Punkte C.3.: Kriterien für die Integrationen zu Teil C 3: Integrationen von Voice-Management (mindestens Telefonie und Betriebsfunk) in Leitstellen mit mindestens drei Arbeitsplätzen und der Ausführung der Nutzeroberfläche mit Hardware-unabhängigen Softclients Es muss mindestens eine Referenz vorliegen, die durchgeführte Integrationen von Voice-Management (mindestens Telefonie und Betriebsfunk) in Leitstellen mit mindestens drei Arbeitsplätzen und der Ausführung der Nutzeroberfläche mit Hardware-unabhängigen Softclients (Implementierung exkl. Serviceleistung) zum Gegenstand hatte. Es werden bis zu 3 Referenzen in diesem Unterkriterium gewertet: Variante 1: Eine Referenz erfüllt die vorstehende technische Anforderung = 1 Punkt (zugleich Mindestanforderung an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrags) Variante 2: 2 Referenzen erfüllen die vorstehende technische Anforderung = 2 Punkte Variante 3: 3 Referenzen erfüllen die vorstehende technische Anforderung = 3 Pun …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- … bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.02.2026
- Vertragsende
- 30.09.2042
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre.
- Optionen
Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre. _______________________________________________________________________________ Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsr … ganz lesenkürzer
Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre. _______________________________________________________________________________ Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsreserve mit weiteren 26 Geräten zu verdoppeln (siehe Aufgabenstellung) _______________________________________________________________________________ optional: Installation der Hardware für den Betriebszweig Bus (siehe Aufgabenstellung)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung8 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Verhaltenskodex der technischen Werke Dresden (abrufbar unter: https://www.dvb.de/-/media/files/die-dvb/6_19545_twd_verhaltenskodex2024_1920x1080px_web.pdf // englisch: https://www.twd-dresden.de/wps/wcm/connect/twd/a456d5c2-b54e-42a6-9910-32dd21dd609f/TWD_Verhaltenskodex-engl.pdf?MOD=AJPE … ganz lesenkürzer
Leistung: Verhaltenskodex der technischen Werke Dresden (abrufbar unter: https://www.dvb.de/-/media/files/die-dvb/6_19545_twd_verhaltenskodex2024_1920x1080px_web.pdf // englisch: https://www.twd-dresden.de/wps/wcm/connect/twd/a456d5c2-b54e-42a6-9910-32dd21dd609f/TWD_Verhaltenskodex-engl.pdf?MOD=AJPERES&CVID=pc6zJOe) __________________________________________________________________________________________ Die DVB stellt sicher, dass der ökologische Fußabdruck der Beschaffung entlang seiner gesamten Wertschöpfungskette minimiert wird und sucht nach Produkten/Dienstleistungen, die hinsichtlich ihrer Umweltleistung und Transparenz den bewährten Verfahren entsprechen. Die Bewerber verpflichten sich, die im Bereich des Auftrags geltenden Umweltvorschriften einzuhalten, falls ihnen der Auftrag erteilt wird.- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Hinweis zu Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen (§ 55 SektVO): (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen W … ganz lesenkürzer
Hinweis zu Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen (§ 55 SektVO): (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen. (2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. (3) Software, die in der Ausstattung für Telekommunikationsnetze verwendet wird, gilt als Ware im Sinne des Absatzes 1. Hinweise unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 22.10.2024, Rs C-652/22 – Kolin): Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen aus Drittstaaten, die weder das GPA unterfertigt noch ein sonstiges einschlägiges Übereinkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben, kein Recht auf Gleichbehandlung durch die Auftraggeberin zusteht. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor Unternehmen aus Drittstaaten vom Vergabeverfahren auch ohne Angabe von Gründen auszuschließen oder eine Bewertungsanpassung des Angebots im Vergleich zu den Anboten anderer Bieter vorzunehmen.- Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorge … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes "Teilnahmeantrag" sowie der hierzu gehörigen Anlagen getätigt werden. 2. Bewerber-/Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 50 Abs. 2 SektVO. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bewerber-/Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt zum Angebotsausschluss. 3. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt „Anlage 2 zum Teilnahmeantrag: Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe)“ zu verwenden. 4. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag). 5. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) 6. Die Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ist Voraussetzung des Erhaltens vertraulicher Unterlagen im Rahmen der Dialogteilnahme. 7. Referenzfragebogen (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) 8. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Teilnahmeanträge mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. ____________________________________________________________________________________________________________ Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z. B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre digital archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich elektronisch und in Schriftform über die Vergabeplattform zu stellen. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die der angegebenen Kontaktstelle danach vorliegen, nicht zu berücksichtigen und nicht zu beantworten.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4202b0d1-a146-46bd-b6fc-22cea8e93b5b.