Beschaffung GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD
BAAINBw · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q/U2CN/R9153veröffentlicht 12.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 35 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Beschaffung von bis zu 3.315 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD"
Die Rahmenvereinbarung enthält einen Festabruf von 250 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD"
Beschreibung des Loses
'- Lieferung von bis zu 3.315 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD" als Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung Darin enthalten: - Lieferung von 250 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD" als Festbeauftragung
Gegenstand nach CPV
- 34933000NavigationsausrüstungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist der Preis in Euro
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zusätzliche Informationen: Die hier geplante Vergabe enthält sowohl einen Abrufanteil in § 2 (Festbeauftragung) als auch die Möglichkeit zur Auslösung weiterer Bestellungen in § 3 (Bestellungen). Hierzu bitte ich die nachfolgenden Hinweise zu beachten: Für den verpflichteten Abrufanteil gemäß § 2 (F … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen: Die hier geplante Vergabe enthält sowohl einen Abrufanteil in § 2 (Festbeauftragung) als auch die Möglichkeit zur Auslösung weiterer Bestellungen in § 3 (Bestellungen). Hierzu bitte ich die nachfolgenden Hinweise zu beachten: Für den verpflichteten Abrufanteil gemäß § 2 (Festbeauftragung) gilt: Aufgrund der aktuellen besonderen politischen Situation kam ein Haushaltsgesetz für 2025 nicht zustande, weshalb eine Finanzierung dieses Projektes im Haushalt 2025 derzeit noch nicht sichergestellt werden kann. Das Vergabeverfahren wird daher nur unter der Bedingung weitergeführt, dass die hierfür nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben Sie weder einen Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten, für den Fall, dass im Haushaltsgesetz 2025 keine ausreichenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Für den nicht verpflichteten Abrufanteil in Form von weiteren Bestellungen gemäß § 3 (Bestellungen) gilt: Mit § 3 wird die Möglichkeit zur Auslösung von Bestellungen geregelt. Da der öffentliche Auftraggeber auf die Auslösung des nicht verpflichtenden Abrufanteil keinerlei Einfluss besitzt, weise ich darauf hin, dass auch die Finanzierung von weiteren Bestellungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt werden kann. Alle Unterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt vollständig und direkt zur Verfügung gestellt. Im Schreiben erwähnte Internetadressen, die zum Herunterladen von Unterlagen dienen, müssen hier nicht genutzt werden. Für die Preisangaben wird Folgendes festgelegt: • Die Preise sind zwingend in der Struktur der Vertragsanlagen 2 a und 2 b in Euro vorzulegen. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters ist aus allen anzugebenden Einzelpreisen ein Mittelwert zu errechnen und in der Anlage Liste_Hinweise_zu Befüllen mitzuteilen. Dieser Mittelwert begründet auch die Gesamtsumme des Vertrages. • Einzelpreis (netto) und Gesamtpreis (netto) für den Festabruf nach § 2 sind in der Anlage 2 a in Euro einzutragen. Preise (netto) für die Bestellungen nach § 3 sind in der Anlage 2 b in Euro einzutragen. • Gehen Sie in Ihrem Angebot bitte davon aus, dass der Preis im Wettbewerb zustande kommt. Sämtliche Unterlagen die sich auf Selbstkostenpreise beziehen kommen erst zum Tragen, wenn sich kein ausreichender Wettbewerb einstellt.- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| JK Defence & Security Products GmbH, Kempen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- BAAINBw
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bietergemeinschaft bestehend aus Zaunkontor GmbH und Highland Stall und Weide GmbH3 Zuschläge
- Deutscher Straßen-Dienst GmbH3 Zuschläge
- Hako GmbH2 Zuschläge
- Hamann GmbH2 Zuschläge
- Künstler Bahntechnik GmbH2 Zuschläge
- Volkmann Strassen- und Verkehrstechnik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ae7f872-f532-45fd-bdee-12485fe3436c.