Beschaffung einer Daten-Auswerte-Einheit (DAE) für die neue U212CD U-Boot-Klasse
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q/S2BH/RA069/GA740veröffentlicht 16.05.2025erstmals 16.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Monate
- 03.11.2025 – 31.08.2026
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate03.11.2025 – 31.08.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (186 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Bewertungsmatrix100 %
- Preis0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 18 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 18 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.08.2026
- Heute
Beschreibung
Für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Waffensysteme auf deutschen U-Booten, sowie zur Auswertung von Gefechtsübungen zwecks Verbesserung der Gefechtsstrategie, finden für die Abnahme der U-Boote, sowie nach jeder Wartung und jeder Gefechtsübung umfangreiche Evaluierungen der Waffensysteme statt. Hierfür werden die Datenströme zwischen den einzelnen Komponenten des FüWES aufgezeichnet, diese aufgezeichneten Daten werden anschließend ausgelesen und mittels ei-ner Evaluierungssoftware dargestellt und anschließend kontrolliert. Zum Auslesen und evaluieren wird eine Daten-/Datenträger-Auswerte-Einrichtung ("DAE") benötigt, welche als Schnittstelle die gesammelten Daten ausliest, wenn das U-Boot im Heimathafen vor Anker liegt. Bei den U-Booten der U-212A Klasse diente hierfür die DAE2012. Auf Grund der modernen Schnittstellen und anderen Protokollen, die auf den aktuell neu zu beschaffenden U-Boote der U-212CD Klasse genutzt werden, ist die DAE 2012 allerdings nicht mit dieser neuen U-Bootklasse kompatibel. Daher ist nun eine neue DAE2020 zu entwickeln, die mit U-212CD kompatibel ist. Diese muss gleichzeitig aber noch mit den Ergebnissen der DAE2012 kompatibel sein, um auch Manöver in gemischten Verbänden (U-212A + U-212CD) im direkten Vergleich auszuwerten.
Beschreibung des Loses
Es ist eine Evaluierungssoftware zur Aus- und Bewertung des Waffensystems U212CD zu erstellen, liefern und zur Abnahme im Rahmen eines Funktionsnachweises vorzustellen.
Gegenstand nach CPV
- 48461000Analyse- oder WissenschaftssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Bewertungsmatrixsiehe Datei Bewertungsmatrix
- Preis
- Preis entscheidet erst bei gleichem Qualitätskriterium
Eignung8 von 8 angegeben
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Bieter muss Dokumente bis GEHEIM bearbeiten dürfen. Nachweis durch entsprechende Zertifikate
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Projektmitarbeiter des Bieters müssen mindestens Sicherheitsstufe Ü2 haben. Nachweis durch Zertifikate
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Bieter muss über Erfahrungen im Bereich Führungs-Waffen-Einsatzsysteme auf Plattformen Deutschen Marine verfügen. Nachweis durch Angabe der Projekte und des Umfangs der Beteiligung; Angabe der Vertragsnummern (maximal 3 erforderlich)
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Bieter muss über Erfahrung in der Erstellung von Analysetools (SW) für komplexe Systeme verfügen. Nachweis über Portfolio des Bieters (idealerweise kann ein Produkt angepasst werden, bzw. Elemente eines bestehenden Produktes genutzt werden)
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Bieter muss über Kenntnisse im Bereich Unterwasser-Waffen verfügen. Nachweis über Portfolio
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bieter hat eine Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 ("Russland-Sanktionen") vorgelegt (siehe Anlage)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.11.2025
- Vertragsende
- 31.08.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vertragsentwurf
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 23.06.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 23.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 23.06.2025 auf 03.07.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c831e8f-e4d0-4ee2-99ec-6e87516346b4.