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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungen

Beschaffung der Möblierung inkl. Konzeptionierung, Lieferung und Montage für die „Marktplätze“ zur Differenzierung und Gruppenarbeit des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kirchseeon.

Landkreis Ebersberg · Ebersberg, Bayern

Aktenzeichen ZV/8042-2025-13veröffentlicht 28.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 344 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Bayern (25 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat10.08.2026 – 04.09.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ebersberg85560, Landkreis Ebersberg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität10 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.09.2026
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Dabei entspricht die Wertungssumme dem Bruttogesamtpreis des Preisblatts [Anlage A06]. Wichtiger Hinweis: Als Kostenobergrenze der Wertungssumme werden max. 150.000,00 € (brutto) vorgegeben. Nur wenn diese Kostenobergrenze eingehalten wird, werden die Preispunkte wie oben dargestellt vergeben. Angebote, die die Kostenobergrenze von 150.000,00 € (brutto) überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,14.2.3 Wertungskriterium Farbkonzept Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete Farbkonzept einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Farbkonzept sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. 4.2.3.1 Anforderungen an das Farbkonzept Das Farbkonzept – soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Bestandteil der einzelnen Möbelstücke (beispielsweise Oberflächen, Möbelbeine, Rollen, Griffe, Nähte etc.) erstellt werden und eine schlüssige, plausible Darstellung anhand von Bildern und Erläuterungen enthalten, wie der Bieter im Zuschlagsfall sicherstellt, dass die ausschreibungsgegenständlichen Marktplätze ein stimmiges Bild in den Fluren abgeben und den Vorgaben des Farbkonzepts aus den Anlage A01.2 und A01.3 entsprechen. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass auch eine Möblierung mit komplett weißen oder schwarzen Möbeln nicht dem geforderten Farbkonzept entspricht. 4.2.3.2 Bewertungsmaßstab des Farbkonzepts Werden die Anforderungen an das Farbkonzept der jeweiligen Bestandteile der Möbelstücke (beispielsweise Oberflächen, Möbelbeine, Rollen, Griffe, Nähte etc.) nicht erfüllt, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet und von der Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung des Farbkonzepts erfolgt gesamthaft ohne Bildung von Unterkriterien nach dem unter Ziffer 4.2.3.2 in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Maßstab; dabei erfolgt auch eine vergleichende Betrachtung der Farbkonzepte der einzelnen Bieter
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,64.2.4 Wertungskriterium Möblierungskonzept Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete Möblierungskonzept einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Möblierungskonzept sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. 4.2.4.1 Anforderungen an das Möblierungskonzept Das Möblierungskonzept – soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und dessen Anlagen erstellt werden und eine schlüssige, plausible Darstellung enthalten, wie der Bieter im Zuschlagsfall sicherstellt, dass die ausschreibungsgegenständlichen Marktplätze die geforderten Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen und die nachfolgenden Ziele einhalten und für die Differenzierung, Gruppen- und Einzelarbeiten geeignet sind. Dazu hat der Bieter ein schriftliches Konzept mit Bildern und Erläuterungen der einzelnen Funktionen der Möbel sowie einer von ihm geplanten Darstellung der Marktplätze (Grundrisse und Ansichten sowie eine 3-D Planung jeweils für das EG sowie das 1. OG und 2. OG) vorzulegen. Ziele: Während des Schultages sind wichtige Aktivitäten wie die Arbeit mit Unterrichtsmaterialien in größeren und kleineren Gruppen, die Präsentation und Reflexion von Arbeitsergebnissen, die Einzelarbeit an zuvor festgelegten Aufgaben, die Arbeit in Kleingruppen, Vorträge und themenspezifische Einführungen in verschiedene Unterrichtsphasen, das Spielen und Bewegen, das Singen und Musizieren, das Lesen und Ausruhen sowie eventuell das gemeinsame Essen in kleinen und größeren Gruppen. Daher wird eine möglichst hohe Flexibilität und Variabilität der Möbel erwartet, um den Unterricht in der Differenzierung und in Gruppenarbeiten schnell und unkompliziert gestalten zu können. Zudem sollen die Möbel von Schülern ab der 5. Jahrgangsstufe und den Lehrern bewegt und genutzt werden können. Die höhenverstellbaren Möbel von der 5. bis zur 13. Jahrgangsstufe müssen flexibel eingesetzt und auch für barrierefreien Unterricht genutzt werden können. Das Möblierungskonzept soll insbesondere folgende Anforderungen nachvollziehbar darstellen: Anforderung: Multifunktionale Nutzung, Schülerorientiertes Design, Platzorientiertes Organisieren der Sitz- und Schreibmöbel, Platzorientiertes Organisieren des Präsentationspodests, Bodenschonung, Reinigungsfreundliche Oberflächen, Nachbestellung und Ersatzteile (Ergänzung und Reparatur), 4.2.4.2 Bewertungsmaßstab für das Möblierungskonzept Werden die unter 4.2.4.1 genannten Anforderungen und Ziele nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Bewertung des Konzepts erfolgt nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab; dabei erfolgt auch eine vergleichende Betrachtung der Konzepte der einzelnen Bieter. Die Bewertung erfolgt auch mittels vergleichender Betrachtung der Konzepte der einzelnen Bieter. Hinweis: Bei der Addition der einzelnen Anforderungen und daraus folgenden Bewertung des Möblierungskonzepts mit insgesamt 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots!

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Soweit nach nationalem Recht vorgesehen, hat der Bewerber einen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbare … ganz lesenNachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, a) mit einer Deckungssumme in Höhe von  mindestens EUR 1.500.000 für Personenschäden und  mindestens EUR 250.000 für Vermögensschäden, b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.4 des Formblatts Eignung „Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind entsprechende Anhaben von jedem Mitglied einzeln vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung eine Eigenerklärung sowie ggf. eine Anlage (Anlage 2) an das des Formblatts Eignung „Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung" anzufügen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers mit Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024). Mindestanforderung ist e … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers mit Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024). Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils mindestens netto 300.000,00 EUR p. a. (Mindestjahresumsatz). Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Dienstleistungen, die mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmensreferenzen). Eder Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welc … ganz lesenEigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmensreferenzen). Eder Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) und höchstens drei (3) geeignetes Referenzprojekt über früher ausgeführte Lieferleistungen (Konzeptionierung), Lieferung und Montage von Möbeln für Differenzierungs- und Gruppenarbeit für eine Schule/Hochschule/Universität/Berufliche Einrichtung) in dem Referenzzeitraum seit dem 01.01.2022 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, jeweils mit Angabe - Projektbezeichnung [über früher ausgeführte Lieferleistungen ((Konzeptionierung), Lieferung und Montage von Möbeln für Differenzierungs- und Gruppenarbeit in einer Schule/Hochschulen/Universität/Beruflichen Einrichtungen)] - Beschreibung der Leistung nach Art und Umfang; - des Namens des Auftraggebers; - des Auftragswerts (Gesamtpreis netto in Euro); - des Erbringungszeitraums; - des öffentlichen oder privaten Empfängers; - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Bietergemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Anzahl der Schülerplätze in den Marktplätzen des Referenzprojekts; - Variabilität der Möbel; Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: a) Mindestens 1 (eine) und höchstens 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat, wobei das Referenzprojekt in dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden sein muss. b) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage A01) ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. - Eine Referenz gilt dabei als uneingeschränkt vergleichbar, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung die Konzeptionierung, Lieferung und Montage von Möbeln für Differenzierungs- und Gruppenarbeit in einer Schule/Hochschulen/Universität/Beruflichen Einrichtungen umfasste. - Eine Referenz gilt dabei als eingeschränkt vergleichbar, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung die Lieferung und Montage von Möbeln für Differenzierungs- und Gruppenarbeit in einer Schule/Hochschulen/Universität/Beruflichen Einrichtungen umfasste. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum abdeckt, …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.08.2026
Vertragsende
04.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsant … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (302 Lose mit Angabe)
195.374 €Zuschlagswert im Median
82.071 € – 388.671 €mittlere Hälfte, 117 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdd8f1bc-fa74-488a-8810-8a60ee5c1f37.