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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungen

Beschaffung der Möblierung inkl. Konzeptionierung, Lieferung und Montage für die „Marktplätze“ zur Differenzierung und Gruppenarbeit des Erweiterungsbaus des Gymnasiums Kirchseeon.

Landkreis Ebersberg · Ebersberg, Bayern

Aktenzeichen ZV/8042-2025-13veröffentlicht 02.04.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 344 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Bayern (25 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat10.08.2026 – 04.09.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ebersberg85560, Landkreis Ebersberg, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität10 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.09.2026
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,3Dabei entspricht die Wertungssumme dem Bruttogesamtpreis des Preisblatts [Anlage A06]. Wichtiger Hinweis: Als Kostenobergrenze der Wertungssumme werden max. 150.000,00 € (brutto) vorgegeben. Nur wenn diese Kostenobergrenze eingehalten wird, werden die Preispunkte wie oben dargestellt vergeben. Angebote, die die Kostenobergrenze von 150.000,00 € (brutto) überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,14.2.3 Wertungskriterium Farbkonzept Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete Farbkonzept einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Farbkonzept sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. 4.2.3.1 Anforderungen an das Farbkonzept Das Farbkonzept – soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Bestandteil der einzelnen Möbelstücke (beispielsweise Oberflächen, Möbelbeine, Rollen, Griffe, Nähte etc.) erstellt werden und eine schlüssige, plausible Darstellung anhand von Bildern und Erläuterungen enthalten, wie der Bieter im Zuschlagsfall sicherstellt, dass die ausschreibungsgegenständlichen Marktplätze ein stimmiges Bild in den Fluren abgeben und den Vorgaben des Farbkonzepts aus den Anlage A01.2 und A01.3 entsprechen. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass auch eine Möblierung mit komplett weißen oder schwarzen Möbeln nicht dem geforderten Farbkonzept entspricht. 4.2.3.2 Bewertungsmaßstab des Farbkonzepts Werden die Anforderungen an das Farbkonzept der jeweiligen Bestandteile der Möbelstücke (beispielsweise Oberflächen, Möbelbeine, Rollen, Griffe, Nähte etc.) nicht erfüllt, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet und von der Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung des Farbkonzepts erfolgt gesamthaft ohne Bildung von Unterkriterien nach dem unter Ziffer 4.2.3.2 in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Maßstab; dabei erfolgt auch eine vergleichende Betrachtung der Farbkonzepte der einzelnen Bieter
Qualität
Gewichtung (dezimal, genau) 0,64.2.4 Wertungskriterium Möblierungskonzept Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete Möblierungskonzept einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Möblierungskonzept sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. 4.2.4.1 Anforderungen an das Möblierungskonzept Das Möblierungskonzept – soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und dessen Anlagen erstellt werden und eine schlüssige, plausible Darstellung enthalten, wie der Bieter im Zuschlagsfall sicherstellt, dass die ausschreibungsgegenständlichen Marktplätze die geforderten Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen und die nachfolgenden Ziele einhalten und für die Differenzierung, Gruppen- und Einzelarbeiten geeignet sind. Dazu hat der Bieter ein schriftliches Konzept mit Bildern und Erläuterungen der einzelnen Funktionen der Möbel sowie einer von ihm geplanten Darstellung der Marktplätze (Grundrisse und Ansichten sowie eine 3-D Planung jeweils für das EG sowie das 1. OG und 2. OG) vorzulegen. Ziele: Während des Schultages sind wichtige Aktivitäten wie die Arbeit mit Unterrichtsmaterialien in größeren und kleineren Gruppen, die Präsentation und Reflexion von Arbeitsergebnissen, die Einzelarbeit an zuvor festgelegten Aufgaben, die Arbeit in Kleingruppen, Vorträge und themenspezifische Einführungen in verschiedene Unterrichtsphasen, das Spielen und Bewegen, das Singen und Musizieren, das Lesen und Ausruhen sowie eventuell das gemeinsame Essen in kleinen und größeren Gruppen. Daher wird eine möglichst hohe Flexibilität und Variabilität der Möbel erwartet, um den Unterricht in der Differenzierung und in Gruppenarbeiten schnell und unkompliziert gestalten zu können. Zudem sollen die Möbel von Schülern ab der 5. Jahrgangsstufe und den Lehrern bewegt und genutzt werden können. Die höhenverstellbaren Möbel von der 5. bis zur 13. Jahrgangsstufe müssen flexibel eingesetzt und auch für barrierefreien Unterricht genutzt werden können. Das Möblierungskonzept soll insbesondere folgende Anforderungen nachvollziehbar darstellen: Anforderung: Multifunktionale Nutzung, Schülerorientiertes Design, Platzorientiertes Organisieren der Sitz- und Schreibmöbel, Platzorientiertes Organisieren des Präsentationspodests, Bodenschonung, Reinigungsfreundliche Oberflächen, Nachbestellung und Ersatzteile (Ergänzung und Reparatur), 4.2.4.2 Bewertungsmaßstab für das Möblierungskonzept Werden die unter 4.2.4.1 genannten Anforderungen und Ziele nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Bewertung des Konzepts erfolgt nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab; dabei erfolgt auch eine vergleichende Betrachtung der Konzepte der einzelnen Bieter. Die Bewertung erfolgt auch mittels vergleichender Betrachtung der Konzepte der einzelnen Bieter. Hinweis: Bei der Addition der einzelnen Anforderungen und daraus folgenden Bewertung des Möblierungskonzepts mit insgesamt 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots!

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.08.2026
Vertragsende
04.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsant … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VisionPoint GmbH, Röckingen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (302 Lose mit Angabe)
195.374 €Zuschlagswert im Median
82.071 € – 388.671 €mittlere Hälfte, 117 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.11.2025

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