Beschaffung batterieelektrische Busse
Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder) · Frankfurt (Oder), Brandenburg
Aktenzeichen SektVO-01/2026veröffentlicht 30.06.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4,16 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,16 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt (Oder)15232, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Anschaffungskosten30 %
- Betriebskosten40 %
- Technische Bedingungen20 %
- Kundenorientierte Fahrzeugestaltung/Geräusche10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt(Oder)
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von 3 batterieelektrischen 18-Meter-Niederflur-Gelenkomnibussen (dreitürig) und 3 batterieelektrischen 12-Meter-Niederflurlinienomnibussen
Beschreibung des Loses
Herstellung und Lieferung von 3 batterieelektrischen 18-Meter-Niederflur-Gelenkomnibussen (dreitürig) und 3 batterieelektrischen 12-Meter-Niederflurlinienomnibussen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- AnschaffungskostenGewichtung (Punkte, genau) 30Gesamtpreis für Herstellung und Lieferung von 3 batterieelektrischen 18-Meter-Niederflur-Gelenkomnibussen (dreitürig) und 3 batterieelektrischen 12-Meter-Niederflurlinienomnibussen. Der bezogen auf den Gesamtpreis niedrigste (nicht auszuschließende) Angebotspreis erhält 30 Punkte. Höhere Gesamtpreise erhalten einen Punktwert, der anhand folgender Formel ermittelt wird: Bewertung (Angebot) = 30 x Preis(Min) / Preis(Angebot)
- Kosten
- BetriebskostenGewichtung (Punkte, genau) 40Bei diesem Wertungskriterium können maximal 40 Wertungspunkte erreicht werden. Wertungsrelevant sind Wartung und Inspektion mit maximal 10 Wertungspunkten (vgl. Anlage A4 und A4.1 im Lastenheft), Servicefähigkeit, Schulungsangebote, Reaktionszeiten der Vertragswerkstatt mit maximal 15 Wertungspunkten (Anlage 14 im Lastenheft) sowie Verbräuche, Reichweite und Nutzungsdauer Batterie mit maximal 15 Wertungspunkten (Anlage A8 im Lastenheft). Die weitere Bewertungs- und Gewichtungsmethodik ergibt sich aus der Bewertungsmatrix (A0) und den Anlagen A4, A4.1, A14, A8 im Lastenheft.
- Qualität
- Technische BedingungenGewichtung (Punkte, genau) 20Bei diesem Wertungskriterium können maximal 20 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich wie folgt: Im Lastenheft sind sogenannte "Soll-Kriterien" gekennzeichnet. Soll-Kriterien sind Leistungskriterien, deren Erfüllung nicht zwingend ist und deren Erfüllungsgrad bewertet wird. Jedes Soll-Kriterium im Lastenheft stellt ein Unterkriterium dar. Weitere Informationen in Anlage 00, Punkt II. 6.4
- Qualität
- Kundenorientierte Fahrzeugestaltung/GeräuscheGewichtung (Punkte, genau) 10Unter diesem Kriterium werden der kundenorientierte Innenraum mit maximal 5 Wertungspunkten und die Geräuschemissionen mit maximal 5 Wertungspunkten bewertet. Gesamt können maximal 10 Wertungspunkte erreicht werden. Weitere Informationen in Anlage 00, Punkt II. 6.6
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Bieterreferen-zen über die Herstellung und die Lieferung von Elektrobussen sowie Servicedienstleistungen zu benennen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (Vergabe- und Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Jahresgesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (Vergabe- und Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Bestehende Haftpflichtversicherung; Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (Vergabe- und Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Zur Feststellung der technischen Leistungsfährigkeit. Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten können einen adäquaten Auszug aus dem zuständigen Berufsregister beibringen in belgaubigter Übersetzung.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bankauskunft
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Anzahlungsbürgschaft im Falle einer Anzahlung in gleicher Höhe Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 %
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Sind in vollem Umfang in den Vergabeunterlagen beschrieben.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWG (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWG (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YM1HZ4U#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Böttnerstraße 1, 15232 Frankfurt (Oder)
- Website
- svf-ffo.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f6593061-32ad-4bc2-a4cb-d40757f8b75d.