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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen (Flexi-Heim-Standard) für wohnungslose Frauen mit Kindern

Landeshauptstadt München, Sozialreferat · München, Bayern

Aktenzeichen SOZ-2026-0006veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 19 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81667, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Betriebsführungskonzept30 %
  • Darstellung von Raumaufteilung und Raumnutzung10 %
  • Gewaltschutzkonzept20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 20 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 41 Tagen

Beschreibung

Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 170 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Frauen mit Kindern, welche von der*demselben oder verschiedenen Betreiber*innen in mehreren Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard inklusive der Betriebsführung zur Verfügung gestellt werden.

Dabei muss ein "Flexi-Heim" über mindestens 55 Bettplätze und darf höchstens über 100 Bettplätze verfügen. Die Bieter*innen und künftigen Betreiber*innen dieser Wohnungslosenunterkünfte werden vorliegend als Auftragnehmerin, gekürzt "die AN", bezeichnet.

Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der jeweiligen AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte die Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sind, sowie alle von der AN mit dem Angebot eingereichte Unterlagen.

Das jeweilige bezuschlagte Objekt dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort.

Flexi-Heim: Bei einem Flexi-Heim handelt es sich um eine Form der Wohnungslosenunterkunft, bei der aufgrund der baulichen Gegebenheiten (es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Objekt in Wohnraum umzuwandeln) die einzelnen Apartments jeweils über eine Wohnküche sowie einen eigenen Sanitärbereich verfügen.

Daraus folgt, dass im Rahmen dieser Ausschreibung nur Bettplätze in abgeschlossenen Apartments angeboten werden können. D.h. eine Wohneinheit für eine Familie (Frau mit Kind(ern)) muss aus mindestens zwei Zimmern (Wohnküche und Schlafraum bzw. -räume) bestehen, die räumlich über eine Zwischentür miteinander verbunden sind und über einen direkt angeschlossenen privaten, voll ausgestatteten Sanitärbereich verfügen.

Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn: Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung der angebotenen Bettplätze im jeweiligen Objekt beginnt mit Zuschlagserteilung für die Dauer von zehn Jahren zu laufen.

Der Leistungsbeginn, also der Beginn der Unterbringung der wohnungslosen Frauen mit Kindern in dem bezuschlagten Objekt, hat am 01.12.2026 oder am 01.01.2027 zu erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM und die daraus resultierende Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft.

Anforderungen an die Lage des Flexi-Heims: Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe "Wohnungslose Frauen mit Kindern" und deren besonderer Bedürfnisse müssen nachfolgende Anforderungen an die Lage des angebotenen Flexi-Heims zwingend erfüllt sein:

•Das Objekt muss sich im Stadtgebiet München befinden. •Es muss eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Umkreis von 500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Es muss ein Lebensmittelgeschäft im Umkreis von 500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Es muss eine Kindertagesstätte im Umkreis von 1.000 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Grundschule und weiterführende Schulen müssen im Umkreis von 1.500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein.

Schleuse (Pfortenbereich): Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe werden neben der lückenlosen Umfriedung des Grundstückes auch an die Sicherung des Zugangs zum Gebäude hohe Anforderungen gestellt. Der Pfortenbereich ist derart auszugestalten, dass der Zutritt zum Gebäude ausnahmslos über eine rund-um-die-Uhr bewachte Schleuse möglich ist. Das bedeutet, dass durch zwei Eingangstüren mit Zwischenraum der Zutritt jeder Person zum Gebäude überwacht werden kann. Das Öffnen der Schleusentüren obliegt exklusiv dem Sicherheitspersonal an der Pforte, d.h. den Bewohner*innen wird kein Haustürschlüssel ausgehändigt.

Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohnerinnen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe u.a. A.III. der Leistungsbeschreibung).

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung samt Anlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Betriebsführungskonzept30 %
Darstellung von Raumaufteilung und Raumnutzung10 %
Gewaltschutzkonzept20 %
Preis40 %
Qualität
Betriebsführungskonzept
Qualität
Darstellung von Raumaufteilung und Raumnutzung
Qualität
Gewaltschutzkonzept
Preis
Monatliches Bettplatzentgelt

Eignung4 von 4 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und von mindestens 3.000.000 Euro für Sachschäden und von mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden … ganz lesenSie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und von mindestens 3.000.000 Euro für Sachschäden und von mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "ja". Hinweis: Der Versicherungsnachweis ist bis spätestens Betriebsbeginn der Auftraggeberin vorzulegen und für die Aufnahme des Betriebes zwingend notwendig. Einzelheiten zur erforderlichen Versicherung ergeben sich auch aus der Leistungsbeschreibung.
Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot ist bei der Auftraggeberin ein aktueller Handelsregisterauszug der Auftragnehmer*in (falls vorhanden) einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gibt Anforderungen an bspw. Personal, welche aber erst nach Zuschlag nachgewiesen werden müssen. Daher wurde "noch nicht bekannt" bei den Anforderungen ausgewählt. Dies bezieht sich allein darauf, dass eine Einreichung noch nicht mit Angebotsabgabe erforderlich ist. Die Anforderungen ergeben sich aber bereits aus den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 550 (Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a71ce59-a426-4433-83ca-ba0388ec08b3.